Kündigung eines Kellerraum durch den Vermieter (Mü

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
heiko73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung eines Kellerraum durch den Vermieter (Mü

Hallo.
Mein Vermieter hat mir einen 2 zusätzlichen Kellerraum kostenlos für mich zu verfügung gestellt .und mir am 3.1.2011 schriftlich gekündigt zum 5.1.2011.aber ich kann den keller nicht in 2 tagen räumen,wenn ich noch kein ersatz zum mieten gefunden habe. wie ist die kündigungsfriest? der vermieter möchte meinen keller selber leer räumen und meine sachen einfach auf die straße stellen, auf diese aussage habe ich mit einer anzeige gedroht und der polizei.können sie mir helfen? was kann ich machen,da ich sachen
im Wert von ca.10.000,-€ im Keller habe.Danke für eure hilfe[color=blue][/color]

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-- Editiert am 05.01.2011 00:56

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Wahrscheinlich liegt bloß Leihe, kein MV vor. Kündigungsfrist gibt es da grundsätzlich nicht, siehe § 605 BGB . Ausser ihr hättet das anders vereinbart.

Aber: Gegen deinen Willen kommt Vm nur in die Räume, wenn er einen gerichtl. Titel, ein Urteil hat.

Vorher liegt eine unerlaubte Selbsthilfe mit den für Vm. unangenehmen Folgen des § 231 BGB vor. Zur "kalten Räumung" sagt der BGH: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2045/09" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09: Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wo...">VIII ZR 45/09</a>

"Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet."

Das gilt auch, wenn es wie in deinem Fall nicht um eine Wohnung geht.

Vor dem Hintergrund, müsstest du mit deinem Vm. eine angemessene Räumungsfrist aushandeln können.

Auf dem "Rechtsweg" kommt er jedenfalls frühestens in Monaten zu seinem Keller. Ohne Urteil darf er deinen Besitz nicht brechen. Wenn er nur halbwegs helle ist, gibt er dir eine angemessene Frist.

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Auf dem "Rechtsweg" kommt er jedenfalls frühestens in Monaten zu seinem Keller.

Und Heiko zu zusätzlichen Kosten.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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