Kündigung mit Härtefall

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sabrina07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung mit Härtefall

Hallo!

Ich habe mal eine Frage...ich wohne zur Untermiete in einer WG.
Ich kann mir dieses Zimmer nicht mehr leisten, da die Miete eindeutig zu hoch ist. Ist die finanzielle Situation als Härtefall zu sehen? Es ist bei mir so, dass mein Konto am Monatsende sogar im Minus ist, da die Miete so hoch ist.
Ich habe ein günstigeres Zimmer gefunden (ca 100 Euro weniger), das ich ab dem 15.Februar, spätestens zum 15.März beziehen kann/muss. Nun stellt sich die Frage ob die Härtefallregelung gilt, dass ich den Mietvertrag vorzeitig(also ohne EInhaltung der gesetzl Frist) kündigen kann? Habe folgenden Link gefunden:
http://www.muenster.org/cuba/msv/tips/nachmiet.htm

Daraus schließe ich, dass meine Vermieterin (also die Hauptmieterin) den Nachmieter nicht aus dem Grund kündigen kann, dass sie ihn nur aufgrun seiner Person nicht mag. Deshalb müsste ich ja ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter einziehen könnte, die Miete nicht mehr bezahlen?

Meine Vermieterin will noch keine Anzeige schalten, da die zur Zeit keine Zeit hat. Allerdings vermute ich dahinter eine gewisse "Bockigkeit", da sie relativ viel fern sieht etc. Kann ich nicht einfach eine Anzeige schalten und ihr Nachmieter präsentieren? Sie kann mir ja eigentlich nicht verbieten, mich um Nachmieter zu kümmern, oder?

Danke schonmal für Antworten:-)
Gruß,
Sabrina

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du kannst soviele Nachmieter bringe, wie du willst, Deine VM muss diese nicht akzeptieren.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1697
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabrina07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, danke erstmal für die Antworten. Kann man denn den finanziellen Aspekt nicht als Härtefall auslegen? Da ich das ja nicht bewusst herbeigeführt habe...so verstehe ich das zumindest aus dem Text, den ich verlinkt hatte.

Und was ist, wenn meine Mitbewohnerin sich nun nicht bemüht, früher einen Nachmieter zu finden? Sie kann mich doch nicht davon abhalten, einen Aushang zu machen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn sie nicht in den gleichen 4 Wänden wohnen würde wäre es ihr vielleicht mehr egal, aber sie hat das Recht, zu entscheiden, mit wem sie da künftig wohnen muss/kann.

Von daher kannst Du nur normal kündigen, brauchst Dich nicht um einen Nachmieter kümmern, höchstens mit ihr reden... Sprich, frag sie, ob Du ihr einen Nachmieter suchen darfst, sie diesen in Augenschein nimmt. Kann ja sein, dass ihr die Person dann so sympathisch ist, dass Du früher ausziehen kannst und nicht mehr die Miete zahlen brauchst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mit der härtefall-argumentation kommst du nicht durch. das deutsche recht geht von der vertragsfreiheit aus ... und vom vernünftigen vertragspartner und konsumenten. d.h. in der regel: was du sehenden auges unterschreibst, gilt dann auch. gerichte korrigieren nur unangemessene schlechterstellungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Auch der Tod des Mieters ist kein Härtefall und die Erben müssen sich an Kündigungsfristen halten.
Aber bei Untermietvertrag ist doch die Kündigungsfrist sicher nicht 3 Monate, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn es sich nicht um ein möbliertes Zimmer handelt, schon.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.031 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen