Kündigung von Einstellverträgen

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Acajou
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von Einstellverträgen

Hallo,
die meisten Informationen über die Regelung einer Kündigung eines Einstellvertrages habe ich gefunden. Bei einem finde ich aber leider keine exakte Aussage.
Ich habe einen schriftlichen Einstellvertrag mit der Regelung:
Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende.
Kann ich nun meinen Vertrag zum 31.12.2006 fristgerecht kündigen, wenn ich erst bis zum 03.01.2007 die Kündigung ausspreche ?
Oder ist dies nur möglich,wenn kein schriftlicher Vertrag besteht?
Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Acaju,

Du kannst den ganzen Januar über den Vertrag zum 30. April 2007 kündigen.
Das ist die kürzeste Frist im Moment.

Gruß

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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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