Hallo,
die meisten Informationen über die Regelung einer Kündigung eines Einstellvertrages habe ich gefunden. Bei einem finde ich aber leider keine exakte Aussage.
Ich habe einen schriftlichen Einstellvertrag mit der Regelung:
Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende.
Kann ich nun meinen Vertrag zum 31.12.2006 fristgerecht kündigen, wenn ich erst bis zum 03.01.2007 die Kündigung ausspreche ?
Oder ist dies nur möglich,wenn kein schriftlicher Vertrag besteht?
Vielen Dank!
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Kündigung von Einstellverträgen
4. Januar 2007
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Frage vom 4. Januar 2007 | 12:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 5. Januar 2007 | 17:48
Von
Status: Schüler (208 Beiträge, 34x hilfreich)
Hallo Acaju,
Du kannst den ganzen Januar über den Vertrag zum 30. April 2007 kündigen.
Das ist die kürzeste Frist im Moment.
Gruß
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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "
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