Kündigungsgrund - erst Aufhebungsvertrag, dann betriebsbedingt, dann personenbedingt?

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)
Kündigungsgrund - erst Aufhebungsvertrag, dann betriebsbedingt, dann personenbedingt?

Hallo,

mein AG hat mir zum Jahresende gekündigt. Zuerst erhielt ich einen Aufhebungsvertrag vorgelegt, in dem stand, dass ich, wenn ich diesen nicht annehmen, "betriebsbedingt" gekündigt würde.

Den Vertrag habe ich abgelehnt. Anschließend erhielt ich eine "ordentliche und fristgerechte" Kündigung ohne weiter auf die Gründe einzugehen.

Nach mehrfachem Nachhaken meinerseits erhielt ich nun die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur. Dort steht allerdings zum Thema "Sozialauswahl", "entfällt bei personenbedingter Kündigung"...

Finde das alles höchst suspekt. Bald steht der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht an...ob das wohl so eine Art von "Säbelrasseln" sein soll?

Grüße


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3 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Bist du sicher, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen zu haben und nicht einen Änderungsvertrag?
Aber egal:
Du hast offenbar Kündigungsschutzklage eingereicht; da ist der Gütetermin obligatorisch um zu sehen, ob eine gütliche Einigung nicht doch möglich ist.
"Säbelrasseln" gehört mit zum Geschäft, aber wenn der AG die Kündigung aus betrieblichen Gründen angekündigt hat für den Fall, dass du den neuen Vertrag nicht unterschreibst, kann er nicht auf persönliche Gründe umschwenken. Also: keine Sorge deswegen.

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#2
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo blaubär,

danke für die schnelle Antwort.

Ja, es handelte sich um einen Aufhebungsvertrag. Nur in der Kündigung selber wurde auf die Gründe nicht weiter eingegangen.

Mal schauen, wie´s weitergeht.

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#3
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

mittlerweile hat der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht stattgefunden, wo man sich schlußendlich geeinigt hat.
Dort wurde mir (mündlich) durch den gegnerischen Anwalt bestätigt, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.

Heute kam dann erneut die (vermeintlich) korrigierte Arbeitsbescheinigung bei mir an.

Leider sind die im Eingangspost erwähnten Punkte allerdings immer noch genauso ausgefüllt...

Weiß jemand, ob man vom Arbeitsgericht eine schriftliche Benachrichtigung hierüber erhält, in welcher der Kündigungsgrund festgehalten ist?

Oder wie der Arbeitgeber die Bescheinigung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung auszufüllen hätte?

Danke und viele Grüße

Ragnar

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