Kurze Frage zum Ehevertrag: modifizierter Zugewinn

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
nick1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Kurze Frage zum Ehevertrag: modifizierter Zugewinn

Hallo! Ich habe eine kurze Frage. Ich werde demnächst heiraten. Meine Verlobte und ich möchten einen Ehevertrag abschließen. Es handelt sich um die "modifizierte Zugewinngemeinschaft", die im Falle einer Scheidung den Zugewinn vollständig ausschließt.

Nun muss so ein Vertrag ja notariell beurkundet werden. Da ich ein ganz nettes Sümmchen Kapital mit in die Ehe bringe, meine Frage: Muss ich dieses Vermögen im Ehevertrag mit aufnehmen? (Dadurch erhöhen sich die Kosten für die notarielle Beurkundung ja immens)

Oder reicht es aus, dass im Falle der Scheidung der Zugewinn ausgeschlossen ist, und somit sowieso jeder Partner sein Vermögen, das er anfangs in die Ehe mit eingebracht hat, wieder zurück erhält?!

Könnte man dies umgehen, in dem man im Ehevertrag die Klausel "Eine Aufstellung unseres beiderseitigen Vermögens wollen wir diesem Vertrag nicht beifügen" einfügt, und entsprechend Kontoauszüge aufbewahrt, die das Vermögen zu Beginn der Ehe dokumentieren?

Vielen Dank für ihre eure Hilfe :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Nick1092,

quote:
und somit sowieso jeder Partner sein Vermögen, das er anfangs in die Ehe mit eingebracht hat, wieder zurück erhält?!


Das ist doch bei einer Zugewinngemeinschaft automatisch der Fall,

wenn das Vermögen noch vorhanden ist.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nick1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Na ja, das Vermögen wird dann sicherlich nicht mehr so auf dem Konto vorhanden sein, sondern im Form eines Hauses.

Einen Tipp auf meine Frage in puncto Ehevertrag hast Du nicht zufällig, oder? :)

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo nick1982,

Wollt ihr weiterhin getrennte Konten beibehalten ?

Und ein Konto nur für gemeinsame Ausgaben ?
( Haushaltsgeld/Urlaub)


Dann käme doch eine Gütertrennung in Frage?

Wie wollt ihr das handhaben nach Geburt eines Kindes?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nick1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja. Wir wollen weiterhin getrennte Konten nutzen und haben ein Gemeinschaftskonto. Gütertrennung aber nur im Falle einer Scheidung, lässt sich sicherlich auch in den Vertrag aufnehmen. Ist nicht aber der Wegfall des Zugewinns das gleiche?

Kinder und Haus sind später geplant. Das Haus stemme sicherlich ich größtenteils oder sogar komplett. Übers Kind noch nichts weiter geplant ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich hab so den Eindruck, es geht gar nicht um die Vermeidung des Zugewinnausgleichs bzw. es besteht da bei Dir ein Missverständnis.

Eine Aufstellung samt Nachweisen, was jeder der Ehegatten als sein persönliches Anfangsvermögen (Guthaben oder Schulden) in die Ehe eingebracht hat, ist grundsätzlich sinnvoll - von beiden unterschrieben und jeder bekommt eine Ausfertigung.

Der gesetzliche Zugewinnausgleichs ist ja quasi schon eine modifizierte Gütertrennung und bedeutet nur,
dass das während der Ehe hinzuerworbene Vermögen bei einer Scheidung ausgeglichen wird.
Was jeder als Anfangsvermögen eingebracht hat, bleibt ihm doch auf jeden Fall (wenn es nicht während der Ehezeit aufgebraucht wurde).

Lies doch mal - z.B. hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/zugewinnausgleich.htm
http://www.ehescheidung-stuttgart.de/faq/zugewinnausgleich/
Vielleicht geht es Dir ja eigentlich um etwas ganz anderes ??
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ehevertrag-2.html

Außerdem gibt es ja bei Gütertrennung/Ausschluss des Zugewinnausgleichs noch viel weitreichendere und evtl. gar nicht erwünschte Folgen zu bedenken > falls ein Partner stirbt (höhere Erbschaftssteuern, keine Witwen/Witwerrente)
Oder soll sowieso auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

Ihr werdet doch nicht etwa wollen, dass, wenn Du versterben solltest, Deine Partnerin plus eventuell vorhandene Kinder "Dein" Haus = ihr Dach über'm Kopf verlieren (weil sie die Erbschaftsteuer nicht bezahlen können) und ohne irgendeine Absicherung dastehen???

Man will zwar nicht gern über den Tod des Partners nachdenken, aber im Fall der Fälle kann sich so ein Versäumnis dann auch ganz bitter rächen.

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nick1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Zugewinnausgleich bzw Gütertrennung sollen doch nur eintreten, wenn die Ehe vorzeitig durch Scheidung beendet wird. Im Falle eines Todes o.Ä. findet der Zugewinn (Haus) doch statt.

Worum es mir geht ist eigentlich ganz einfach. Ich bringe ein deutlich höheres Vermögen mit in die Ehe und habe keine Lust, dieses später im Falle einer Scheidung zu verlieren (weil das Vermögen dann mittlerweile aufgebraucht ist fürs )

Oder habt ihr in dem Fall andere Empfehlungen ?

Zum Thema Ausschluss Versorgungsausgleich ... das wäre die nächste Frage gewesen ;)
Meine Verlobte ist ja mit nem Ehevertrag einverstanden. Insofern würde ich mich da gern absichern vor bösen Folgen im Falle eines Falles. ..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Nick,


Ich glaube du hast Probleme mit der Zugewinngemeinschaft.

Wenn du an Anfang 500 000€ hast und dein

Frau z.B. 100 000€, und ihr habt das Geld in ein Haus

gesteckt.

Bei einer Scheidung ist das Haus schuldenfrei und würde

bei einem Verkauf 700 000€ bringen.

Du bekommst deine 500 000€ zurück.

Die EX ihre 100 000€

der Rest wird geteilt.

lg
edy



-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nick1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo. Aber das klingt doch gut, so solls doch sein.

Und nicht: das Haus ist 700.000 Wert, jeder bekommt 350.000 ! Das will ich ja vermeiden.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Nick,

quote:
Und nicht: das Haus ist 700.000 Wert, jeder bekommt 350.000 ! Das will ich ja vermeiden.


Habe ich doch geschrieben.

lies dir das mal durch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft

Wichtig der Zugewinn wird für jeden Partner extra durchgeführt.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nick1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber das hab ich doch auch im ersten Beitrag geschrieben, also modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Oder meinst du für mich reicht die normale (gesetzliche) Zugewinngemeinschaft, sprich kein Ehevertrag ?

Wie siehts aus mit dem Thema Versorgungsausschluss im Falle einer Scheidung?


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Nick,

Um welche Größe handelt es sich denn ?( € Wert)

Normalerweise, reicht es ohne Ehevertrag.

Versorgungsausgleich:

kann man machen,die Zeit der Kinderbetreuung/Erziehung

sollte man aber der Fairnis wegen nicht ausschließen.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nick1982
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Von der Größenordnung her ist es ein hoher fünfstelliger Betrag.

Meine Verlobte hat dagegen nur nen vierstelligen Betrag.

Versorgungsausgleich ausschließen wäre aber natürlich nur wieder mit Ehevertrag.

Sind wir wieder beim Anfang: muss das Vermögen denn im Vertrag angegeben werden wenn das in die ehe eingebrachte Kapitel sowieso vom (gesetzlichen) Zugewinn ausgeschlossen ist?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo nick1982 ,

In einem Ehevertrag kann man so ziemlich alles regeln.

z.B. den Ausschluss des Versorgungsausgleiches.

Ist im Ehevertrag nicht über Vermögen geregelt, dann ist

es automatisch eine Zugewinngemeinschaft.

lg
edy



-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.762 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen