LADENDIEBSTAHL - BITTE UM RAT

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
lagrima
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
LADENDIEBSTAHL - BITTE UM RAT

Hallo,

ich wurde beim Stehlen erwischt. Das bereitet mir schon seit Tagen schlaflose Nächte und schlimme Magenschmerzen. Ich hoffe nun, dass mir einer von euch vielleicht MIT EINEM RAT WEITRERHELFEN KANN.

Teil I:
Ich wurde bei H&M durch eine D-in mit in das Hinterzimmer gebeten.

=> Dort habe ich sofort gestanden, zwei Lidschattenpinsel (ca. 4,00 Euro) gestohlen zu haben und diese der D-in übergeben.

Teil II:
Ich wurde von der D-in gefragt, ob ich noch andere Dinge in meiner Tasche habe.

=> Ich habe dieser sogleich gezeigt, dass ich noch einen Pullover und eine Hose dabei hatte.

- Der Pullover stammt auch von H&M (wird aber nicht in dieser Filiale verkauft).
- Die Hose stammt aus einem Kaufhaus.

Die beiden Dinge sahen noch ungetragen aus. Die D-in ist natürl davon ausgegangen, dass die beiden Sachen auch gestohlen wurden. Ich habe Ihr aber erklärt, dass ich die Quittungen nachreichen könnte/ würde. Die beiden Sachen wurden von der Polizei - bis zur Vorlage einer Quittung - beschlagnahmt.

Was ich der Polizei nicht erzählt habe, ist, dass die Sachen Weihnachtsgeschenke waren. Ich wollte auf keinen Fall einen Anruf bei mir zu Hause!!! Für den Pullover habe ich einen Kaufbeleg (meine Schwester hat diesen Gott sei Dank !!! aufbewahrt), aber NICHT für die Hose (meine Eltern haben diese nicht aufbewahrt).

Teil III:
Bei einer abschließ Überprüfung meiner Tasche durch die P, wurden noch zwei andere Dinge (unbenutzte Lidschatten) von H&M aus meiner Tasche gefischt. Die P war total genervt und hat gefragt, wieso ich diese beiden Sachen nicht mitangegeben habe.

Ich habe sowieso schon die ganze Zeit geweint, aber in dem Moment war alles aus. Ich dachte, ich falle gleich in Ohnmacht.

Ich hatte vergessen die beiden Dinge mitanzugeben – und das ist die Wahrheit: Ich nehme aufgrund von chronischen Schmerzen Morphium und andere Schmerzmittel sowie Psychopharmaka zu mir. Aus diesem Grund bin ich geistig „nicht immer ganz auf der Höhe“ und vergesse manchmal Dinge, die ich vor 5 Minuten gehört o gelesen habe. Ich kann mich unter Stress überhaupt nicht konzentrieren.
Weil ich wusste, dass die P mir kein Wort glauben würde, wenn ich gesagt hätte, dass ich es vergessen hätte diese zu erwähnen, habe ich in dem Moment einfach gesagt, dass ich es nicht angeführt hätte, weil ich davon ausgegangen bin, dass sie mir nicht glauben würden. BLÖDE AUSSAGE, ABER ICH WAR AM ENDE!

Die ganze Geschichte ist für mich EIN TOTALER ALPTRAUM. Ich will AUF GAR KEINEN FALL, dass meine Eltern davon erfahren!!! Diese hätten überhaupt kein Verständnis für mich. Meine Mutter hat in dieser Kaufhaus-Kette gearbeitet (Rentnerin) und mir als Kind eingebläut, dass Lügen & Stehlen das Letzte ist.

FRAGE:

-> Wird die Polizei - weil ich keine Quittung für die Hose vorlegen kann - bei meinem Eltern oder dem Kaufhaus anrufen und die Sache evt. anders prüfen – ???
-> Könnte mich das Kaufhaus dann auch wegen Diebstahls anzeigen?
-> Was habe ich zuerwarten?
-> Was soll ich nun tun?

(ICH HABE EINE VORLADUNG ALS BESCHULDIGTE: Nach § 163 a der Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben...)

WAS KÖNNT IHR ZU MEINER GESCHICHTE SAGEN? Was soll ich tun? Kann mir irgendein Engel helfen?




-----------------
"danke, eure lagrima"



-- Editiert von lagrima am 07.01.2006 23:55:15

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nun die Sachen, die Sie geklaut haben und die Lidschatten, die noch gefunden wurden sind in der Summe vermutlich noch unter 50 Euro wert; das würde für eine Einstellung nach §153 STPO, ohne Auflagen sprechen.

Beim Pullover können Sie glaubhaft machen, dass Sie den nicht gestohlen haben, bei der Hose können das im Notfall Ihre Eltern bezeugen.
Im übrigen muss Ihnen der Diebstahl der Hose (ebenso wie bei den Sachen aus Teil III - bei denen kommt es aber wohl nicht wirklich darauf an, ob die nun geklaut sind oder nicht) nachgewiesen werden und nicht Sie beweisen, dass Sie nicht gestohlen haben . Wenn nicht ausgerechnet bei bei dem Geschäft eine entsprechende Hose fehlt, wäre das, selbst wenn Sie die Hose gestohlen hätten, wohl äußerst schwierig zu beweisen.

Also beruhigen Sie sich, geben Sie der Polizei eine Kopie der Quittung von dem Pullover und Widersprechen Sie der Beschlagnahme der von Ihnen nicht geklauten Sachen. Ansonsten können Sie auch Ihre Freundin als Zeugin benennen, auch wenn diese sich nicht an die Hose erinnern kann, wird Sie bestätigen können, dass Sie dort übernachtet haben, wieviel Gepäck Sie dabei hatten; wenn Sie dieser vorher die Lidschatten gezeigt hätten, wäre das natürlich noch besser. Aber zum Schluß noch einmal: Man muß Ihnen beweisen, dass Sie etwas gestohlen haben, nicht umgekehrt.
Sollte das Verfahren nicht ohne Auflage eingestellt werden, können Sie den behandelnden Arzt immer noch als Zeugen benennen, um so die Auflage zu drücken oder doch noch eine Einstellung zu erwirken...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lagrima
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Daniel B,

ich danke dir, dass du dir die Mühe gemacht hast, diesen halben Roman durchzulesen und mir zu antworten! Das ist wirkliche super nett!

Noch eine Frage: Ich möchte weder meinen Eltern noch der Freundin von dem Vorfall etwas erzählen! Ich würde mich in Grund und Boden schämen!

Kann ich verhindern, dass die Polizei diese befragt? Mir ist es lieber, die Hose "zu verlieren", als dass noch mehr Leute von der Angelegenheit erfahren. das ganze ist mir wirklich mehr als peinlich!

Dank dir nochmals für deine Antwort!

-----------------
"danke, eure lagrima"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo Lagrima,

Sie können verhindern, dass die Polizei diese Zeugen befragt, indem Sie ihr einfach nichts von ihnen erzählen (haben Sie der Polizei schon etwas davon erzählt, dass sie bei einer Freundin übernachtet haben, dazu Stand von Ihrer Änderung etwas? ), zwar könnten Sie auch sagen, dass Sie dafür Zeugen haben, diese aber frühestens im Falle der Anklageerhebung benennen würden (Sie können als Beschuldigte jederzeit in der Sache die Aussage verweigern!), doch das könnte die Polizei veranlassen, Sie unter Druck zu seztzen oder anders herauszufinden, wer denn die Zeugen sind. Und Ihre Eltern wären mit die ersten bei denen man fragen würde, wenn die Polizei sich diese Mühe macht, an die Freundin kommt man mangels geeigneter behördlicher Daten wohl nur über den Umweg der Verwandten. Wobei Ihnen schon klar ist, dass Sie um das Lügengebäude aufrechtzuerhalten nicht mehr ungehindert mit Ihrer Freundin einkaufen können?
Bei H&M (zumindest der einen Filiale, vielleicht auch bundesweit, das hat man Ihnen sicher gesagt), haben Sie jetzt wohl Hausverbot und das sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, erkennt man Sie im Laden droht ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch...

Wenn Sie diese Zeugen aber (vorerst) heraushalten wollen, sollten Sie schon bedenken, dass die Hose die Schadenshöhe entscheidend ändert, ohne sie sind es wohl unter 50 Euro angeblicher Schaden, dort liegt etwa die Grenze für die Geringfügigkeit und solche Verfahren werden - wenn Sie polizeilich ein unbeschriebenes Blatt sind - meistens wegen Geringfügigkeit eingestellt(ohne dass Sie dafür etwas bezahlen müssen). Geht die Staatsanwaltschaft dagegen davon aus, dass Sie die Hose auch gestohlen haben, beweisen wird Sie das nicht können, so könnte es passieren, dass Ihnen nur eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße angeboten wird. Eine Hauptverhandlung oder einen Strafbefehl wird die Staatsanwaltschaft bei einer solchen Beweislage und der Höhe des angeblichen Schadens eher vermeiden wollen, verurteilt werden dürfen Sie nämlich nur, wenn Ihnen der Diebstahl der Sachen nachgewiesen werden kann. Ich glaube nicht, dass ein angeblicher Zeuge bereit wäre, in einer so unsicheren Sache eine Bewährungsstrafe oder gar Haftstrafe ohne Bewährung für eine Falschaussage zu riskieren.

Das Sie nicht mit jedem über Ihren Ladendiebstahl sprechen möchten, kann ich schon verstehen, ich erzähle auch nicht jedem, obwohl ich auch kein wirkliches Geheimnis daraus mache, dass ich schon wegen zweifachen Hausfriedensbruch vor Gericht war. Meinen Eltern konnte ich das allerdings nicht verschweigen, weil ich noch bei denen wohne und die über die plötzlich auftauchenden Briefe mit den Aufschriften "Landeskriminalamt", "Bundeskriminalamt" (das war aber nur eine Antwort auf mein Auskunftsersuchen) und den auffäligen gelben Briefen vom Amtsgericht nicht sehr glücklich waren und Antworten wollten.
Sie sollten sich im übrigen nicht zu sehr bei mir bedanken, sondern lieber jemanden finden, mit dem Sie über Ihre Ängst sprechen können. So einige Leute haben Angst vor den Konsequenzen ihres geringfügigen Ladendiebstahls, doch es ist schon bezeichnend, dass Sie hier deutlich verzweifelter und hilfsbedürftiger erscheinen als die Mutter in einem der anderen neuen Threads, deren lieber Sohn plötzlich wegen des Verdachts auf einen versuchten bewaffneten Raubüberfalls verhaftet wurde. Und das obwohl Sie gute Chancen auf eine Einstellung ohne Auflagen haben, während für einen bewaffneten Raubüberfall eine Mindestfreiheitstrafe von drei Jahre (keine Bewährung!), wenn kein minder schwerer Fall angenommen wird. Sie könnten versuchen mit dem Arzt, bei dem Sie in Behandlung sind, darüber zu sprechen, der steht unter Schweigepflicht und wenn Sie nicht mit ihm über die Probleme sprechen können, die Sie besonders bedrücken, dann macht eine Behandlung nicht wirklich Sinn, oder?

MfG
Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Der Meinung von DanielB kann ich mich soweit anschließen, ich denke kein Staatsanwalt würde ein Verfahren wegen einem entstandendenen Schaden unter 50 € einleiten, das liegt einfach außer Verhältniss zur Tat, da hoffe ich doch, dass die Justiz etwas besseres zu tun hat.
Auch kann der Diebstahl nicht durch eine Privatklage verfolgt werden, also von der Seite sollte dir nichts weiter drohen.

Die Geschichte vor deinen Eltern verborgen zu halten wird extrem schwer, wenn nicht sogar unmöglich sein. Wenn du noch minderjährig bist würden sie in jedem Fall informiert werden.
Außerdem sind Briefe der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht grade unauffällig, also würde ich nur den Rat geben mit deinen Eltern darüber zu sprechen.

Schöne Grüße und Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lagrima
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Beiträge,

ich bin Studentin und meine Post wird in meine Wohnung geschickt, also würden meine Eltern ersteinmal nichts davon erfahren, wenn ich der Polizei gegenüber nicht erwähne, dass die Hose ein Geschenk meiner Eltern war...

1. Frage:
Wie hoch könnte meine Strafe sein, wenn die Hose dazu kommt (Wert 40 Euro) + (Lidschattenpinsel 4 Euro) + (der von H&M einf einbehaltene Lidschatten 10 Euro) ??

2. Ich habe auf einem Bogen schon angekreuzt, dass sie die Sachen zurückschicken können, wenn ich keinen Beleg dafür vorlege..(das hat mir die P geraten)

3. Frage:
Ich habe eine Krankschreibung bis zum Monatsende - Kann ich die Polizei bitten schriftl Stellung zu nehmen o muss ich persönlich erscheinen, wenn ich eingeladen werde? Soll ich überhaupt etwas Aussagen?

------------------------------------------
Ich werde auf jeden Fall mit meinem Neurologen darüber sprechen, aber ich habe leider noch keine Therapieplatz - Therapeuten, dem ich mein Herz so richtig in aller epischen Breite ausschütten kann..






-----------------
"danke, eure lagrima"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Unter dem Vorbehalt, dass bislang noch nie ein Strafverfahren gegen Sie lief und Sie mindestens 21 sind (kein Jugendrecht!) (mich verwundert schon ein wenig, dass Ihre Mutter schon Rentnerin ist):

1. Der Schaden wäre demnach 54 Euro, wobei die Strafverfolgungsbehörden, wenn sie nicht wissen wo die Hose herkommt, auch nicht wissen was diese gekostet hat. Bei diesem Betrag würde ich prinzipiell einen Strafbefehl für möglich halten, da es aber hinsichtlich der Hose (wie ich schon angemerkt habe) ein Beweisproblem gibt, würde ich eher vermuten, dass es schlimmstenfalls eine Einstellung gegen eine Geldbuße von bis zu 200 Euro gibt. (Theoretisch könnte man auch, weil die Beweislage eben nicht so klar ist, eine Hauptverhandlung ansetzen, aber den Aufwand wird sich die Staatsanwaltschaft wegen knapp über 50 Euro ungern machen). Am einfachsten aber wäre es für die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Bis 50 Euro wird das bei Ersttätern meist gemacht, hier wäre das für die Staatsanwaltschaft aber auch die einfachste Lösung.

2. Dabei sind Sie aber davon ausgegangen, dass Sie für die Hose einen Beleg haben, ich würde gegen die Beschlagnahme von Hose und Pullover ausdrücklich Widerspruch einlegen und die Rückgabe fordern.

3. Sie müssen überhaupt nicht erscheinen und es steht Ihnen frei ob Sie zu der Sache überhaupt und in welcher Form Stellung nehmen. Bei einer schriftlichen Stellungnahme würde die Polizei diese der Akte beifügen, bei einer Vernehmung deren Protokoll. Wenn Sie dafür sorgen, dass die Stellungnahme bis zum Vernehmungstermin bei der Polizei eingeht, wird diese in jedem Fall mit der Akte der Staatsanwaltschaft zugeleitet, sonst würde sie nachgeschickt.
Ich persönlich verweigere aus Prinzip die Aussage bei der Polizei, in Ihrem Fall wäre es aber schon sinnvoll, dass Sie noch einmal eindeutig klarstellen, was Sie gestohlen haben und was eben nicht. Wenn Sie zur Sache Stellung nehmen, sollten Sie sich auch überlegen, Ihr Bedauern darüber auszudrücken, dass Sie versucht haben etwas zu stehlen und wie unendlich peinlich es Ihnen ist dabei erwischt zu werden und es Ihnen zu schaffen macht, dass Sie mit niemandem darüber vernünftig reden können. (Die psychischen Probleme und dass Sie in Behandlung sind, könnte man auch erwähnen, dass sollten Sie sich aber wirklich gut überlegen. Einerseits könnte das natürlich erklären, wie es zu dem Spätfund kam, andererseits sollte das nicht so wirken, als wenn Sie darauf die Schuld schieben.)

-- Editiert von danielB am 09.01.2006 03:55:58

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eesa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,folgendes....
Ich habe ein parfum gestohlen ist schon ca. 2jahre her.(ich habe es nicht direkt in die tasche gepackt sondern hatte ein kassenbon,bin mit dem bon ins haus habe mir das parfum aus dem regal genommen und versucht es umzutauschen so das ich das geld erhalte.)Ich wurde beobachtet wie ich das parfum aus dem regal genommen hatte.ich glaube das haben die dedektive auf ein band aufgenommen.kurzum ich wurde erwischt und ich habe alles zugegeben.Lügen war zwecklos.(zu meiner peinlichkeit kannte ich den dedektiv,da ich vor ca. 5 jahren dort gejobbt habe...da ich es zugegeben hatte und volljährig bin haben wir uns das mit der polizei erspart.Es kam die Anzeige und eine schöne geldstrafe ca. 500€ die ich ich mit reue bezahlt habe und dies auch eine lehre war.
Seit knapp 3jahren bin ich in einem anderen kaufhaus tätig und alles war gut...bis ich eine verkaufspromo im douglas gemacht habe...da ist folgendes passiert.... der dedektiv hat mich dort gesehen und die fielale douglas drauf aufmerksam gemacht was da damals passiert ist.Die haben mich direkt nach hause geschickt(habn mir aber eine andere begründung ganannt)Also ich wußte überhaupt nicht das er mich gesehen geschweige alles erzählt hat.
Ich wußte aber das die geschichte(weit vor der douglas aktion) die runde gmacht hat.Da ich von freunden angesprochen worden war ob ich beim kaufhof geklaut habe.Ich habe das abgestritten(was auch niemand angeht da ich meine Strafe erhalten und bezahlt habe. Nun kehre ich zu meiner arbeitsstelle im anderen kaufhaus zurück(eineige wochen später)und muß zu meinem schrecken erfahren das Douglas karstadt(meine abteilungsleiterin)diese geschichte mit dem (bon)Diebstahl erzählt hat.JETZT HABE ICH KEIN JOB MEHR)Als ich fragte vom wem sie das hat...meinte sie,sie muß mir keine rechenschaft abgeben.Die sache stört mich extrem da ich nach dem namen gefragt habe und gesagt habe,dass die Person(in dem sinne der dedektiv,der mit karstadt gar nichts zu hat)wegen rufschädigung/Verleugung anzeigen werde.Sie hat nur gegrinst und ist weiter nicht drauf eingegangen. Ich denk sie hat schon bei kaufhof angerufen und die geschichte hinter fragt.....was ziehmlich peinlich wäre,da ich gesagt habe das die geschichte nicht stimmt.
ich dachte immer das dedekive schweigepflicht haben.(wie gesagt hatte ich meine strafe).da ich nicht bei karstadt angestellt bin sondern auf freiberuflicher basis für externe firmen arbeite bin ich auf deutsch gesagt ganz schön am arsch,da ich die einsätze nun nicht mehr machen durfte auf grund dieser ereignisse.Bedeutet für mich ich habe ca. 1400€ verlust gemacht da mir die einsätze, die monate zuvor geplant waren nun von meiner abteilungsleterin gestrichen wurden sind.Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.Ich habe deswegen extrem gewicht verloren(ich bin schon so ziehrlich gebaut)Alle wissen bescheid...was sehr peinlich ist.

FRAGE:kann ich dagegen was tun das der Dedektiv die geschichte so breit geschlagen hat.
Kann ich ihn anzeigen wegen rufschädigung?
und würde es was bringen? da mir nun geld fehlt,da ich die geplanten einsätze nicht mehr machen durfte,in der klemme,weil auch ich habe rechnungen zu bezahlen(Mite.krankenkasse ect.????

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eesa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wichtigste frage.
was weiß die abteilungsleterin wirklich?
also könnte sie evl.die bestätigung erhalten(ich geh davon aus das sie dort hinterfragt hat.bzw.könnte sie einsicht bekommen auf das band(ich denk das kaufhof dies aufgezeichnet hat)müssen die als beweis für die polizei wenn der diebstahl nich zugegeben wird.?
in wie fern darf der dedektiv überhaupt die sache erzählen...?(nach der geschichte und geldstrafe ist ja so etwas nie wieder passiert da mir dies ja eine Lehre war.)Ich habe oder ich wollte mit der dummheit abschließen zumal das schon länger her ist.
Bitte um schnelle antwort

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen