Hallo,
ein Freundin hat im Oktober geheiratet und die Lohnsteuerklasse von I auf III gewechselt (ihr Mann von I auf V, da er nur wenig verdient.)
1. Frage: Gilt Steuerklassenwechsel für das ganze Jahr bei Einkommensteuererklärung? (würde heissen, sie erhielte einiges an Steuern zurück entsprechend ihrem Einkommen?)
2. Frage: Gilt das Gleiche dann auch für ihren Mann mit geänderter Steuerklasse IV? Also muss er für das Jahr entsprechend des Einkommens einiges ans FA zurück zahlen?
3. Frage: Sie werden eine getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung beantragen. Kann sie die Steuererklärung jetzt machen und ihr Mann Ende des Jahres - also zum Ende September? (Um einen Zeit- und Zinsvorteil zu haben)
4. Frage: Was passiert, wenn ihr Mann in der Zwischenzeit den Job verliert oder irgend was anderes passiert und er eine evtl. Nachzahlung nicht mehr leisten kann. Die beiden haben Gütertrennung vereinbart. Muss sie dafür gerade stehen?
Vielleicht kann jemand etwas zu dem Problem sagen und hat diese Konstellation schon mal erlebt/gehört.
Danke im voraus.
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