Ladung als Zeuge vor das Amtsgericht

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go324441-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung als Zeuge vor das Amtsgericht

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Hallo, ich bin in einer Strafsache als Zeuge vor das zuständige Amtsgericht geladen worden und habe soeben mit dem zuständigen Richter telefoniert. DIeser berichtete mir das ich schon einmal geladen worden sei und mir ein Bußgeld auferlegt wurde. Mein Fehler, ich habe mich seit meinem Umzug vor knapp 1 Jahr nicht offiziell umgemeldet und deswegen ist warscheinlich die Vorladung nicht angekommen und ich wusste nichts davon. Meine Frage ist, muss ich das jetzt auf jeden Fall bezahlen ? Oder hätte ich auf jeden Fall informiert werden müssen (per Einschreiben oä). Ich bin armer Student und habe den blöden Fehler gemacht nicht gleich meinen Umzug zu melden weil ich bald wieder in meinen Heimatort zurück ziehen will....

Eine weitere Frage wäre ob ich ohne Rechtsschutz oÄ einen gesetzlichen Anspruch auf Rechtsbeistand habe...Auch im bezug auf Ersatzansprüche in der Strafsache....Hatte da einige Kosten....

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, auch das Einschreiben wär ja nicht angekommen, oder?

Warum Rechtsbeistand? Weder mit Rechtsschutzversicherung noch ohne besteht ein Anspruch. Du sollst schlicher und ergreifend schildern, was Du weißt. Nicht mehr und nicht weniger. Das wird Kindern so ab sechs Jahren etwa zugetraut.

wirdwerden

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Der TE ist wahrscheinlich nicht nur Zeuge im Verfahren, sondern gleichzeitig auch der Geschädigte und will nun gegen den Angeklagten vorgehen.

Das @google3244... müssen Sie aber unabhängig vom Strafverfahren tun. Zivilrechtlich. In diesem Rahmen hätten Sie dann ggf. auch Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Für Ihre jetzige Zeugenaussage im Strafverfahren benötigen Sie keinen Rechtsbeistand.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Woher kommt die Erkenntnis, dass er Geschädigter sei?

wirdwerden

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#4
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Wie ist denn

quote:
Auch im bezug auf Ersatzansprüche in der Strafsache....Hatte da einige Kosten....


sonst zu verstehen? Welche Kosten hat er denn ansonsten, wenn er nicht Geschädigter ist und auch noch nirgends geladen wurde?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Vermutungkommt aus der Angabe, dass er Ersatzansprüche geltend machen will, für "Kosten die er in der Strafsache hatte".

Was sollten das sonst für Kosten sein? Fahrtkosten etc. pp. bekommt man vom Gericht. Die muß man nicht mit einem Rechtsbeistand geltend machen. Und außerdem hat die neue Verhandlung ja noch nicht stattgefunden, so das die Angabe "Kosten hatte " auch nicht passen würde, wenn es um Kosten ginge, die mit der Aussage als solcher zusammenhängen würden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 05.01.2012 13:02

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#6
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mein Fehler, ich habe mich seit meinem Umzug vor knapp 1 Jahr nicht offiziell umgemeldet und deswegen ist warscheinlich die Vorladung nicht angekommen und ich wusste nichts davon. Meine Frage ist, muss ich das jetzt auf jeden Fall bezahlen ? Oder hätte ich auf jeden Fall informiert werden müssen (per Einschreiben oä). <hr size=1 noshade>


Das Ordnungsgeld gegen ausbleibende Zeugen ist in § 51 StPO geregelt. Die Entschuldigungsgründe sind in § 51 Abs. 2 StPO aufgeführt. Ansonsten kann die Ladung auch durch formlosen Brief erfolgen, eine Zustellungsurkunde ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Zusätzlich zu dem Ordnungsgeld dürfen Sie auch noch die Kosten Ihres Ausbleibens tragen, das kann auch ganz schnell ein ordentlicher Betrag werden.

Ansonsten müssen Sie, wenn der Beschluss des Gerichtes Bestand hat, das Ordnungsgeld zahlen, notfalls kann es durch Ordnungshaft vollstreckt werden, wenn es nicht beibringbar ist.

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

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#7
 Von 
go324441-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich war auch gleichzeitig der Geschädigte, ist schon richtig. Mien Auto wurde damals aufgebrochen und einige Sachen entwendet... Na dann bin ich mal gespannt, welcher Betrag dort auf mich zu kommt...Und ja ich wusste schon dass ich Ersatzansprüche nur Zivilrechtlich einklagen kann, wollte aber dennoch wissen welche Möglichkeiten der Kostenbeihilfe es gibt...Prozesskosten...Beratungskosten...Für Leute(arme Studenten) wie mich, die sich keinen Rechtsbeistand leisten können.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, wie schon gesagt:

Beratungshilfe:

http://www.justlaw.de/service/beratungshilfe-antrag.pdf

PKH:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich hatte Ersatzansprüche im Zusammenhang mit den durch die Aussage entstehenden Kosten gesehen. Denn es ist ja schon merkwürdig, dass man sich ein Jahr nicht um seinen Schadensersatz kümmert.

Auch dafür braucht man nicht zwingend einen Anwalt. Ich traue einem Studenten durchaus zu, einen kurzen Brief an den Täter zu schreiben, den Schaden zu beziffern und geltend zu machen, unter Fristsetzung natürlich.

wirdwerden

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das Sie sich nicht umgemeldet haben ist eine Ordnungswidrigkeit. Aber das tut hier nichts zur Sache. Das O-Geld kann nur verhängt werden, wenn Sie ordnungsgemäß geladen wurden. Da Sie dort nicht mehr gewohnt haben, liegt auch keine ordnungsgem. Ladung vor. Das Gericht hätte Sie ja auch unter der alten Adresse geladen, wenn Sie sich umgemeldet hätten, weil die Anschrift genommen wird, die in der Akte steht und kein Mensch vor der Ladung alle Adressen überprüft.
Also gehört das O-Geld aufgehoben.

Wieso haben Sie denn jetzt die Ladung bekommen? Haben Sie sich nun doch umgemeldet? Dann hat das Gericht anscheinend vor der erneuten Ladung die Meldeverhältnisse überprüft.

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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ein Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Fernbleibens kann nur verhängt werden, wenn die ordnungsgemäße Ladung, z .B. durch Zustellungsurkunde nachgewiesen ist. Der Postbote muss also bescheinigt haben, dass er entweder die Ladung persönlich dem Empfänger, einem Mitbewohner, dem Vermieter übergeben oder sie in den Briefkasten eingelegt hat.

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Schon richtig. Also muss ja unter der alten Anschrift noch ein Briefkasten hängen. Aber Ladungen nehmen, besonders wenn sie nicht mit der Post verchickt werden, manchmal die wundersamsten Wege. Außerdem verhängen manche Richter auch ohne ZU aufgrund des "Ab-Vermerks" schon das O-Geld. Was allerdings nicht ganz korrekt ist.

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#13
 Von 
go324441-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe vorgestern mit dem Richter telefoniert und der meinte, das ich schon einmal vor ein paar Monaten geladen worden sei und da ich nicht erschienen bin, ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Ich habe zu diesem Zeitpunkt schon Monate nicht mehr bei der Adresse gewohnt und daher war dort auch mein Namensschild nicht mehr am Briefkasten, soll heißen es kann kein Postbote etwas abgegeben haben. Das kann doch nicht sein, dass die Polizei damals nicht dazu im Stande war, sich mit mir in Kontakt zu setzten, aber ein Jahr später die Dorfsherrifs auf meinem Handy anrufen und mir erzählen das ich eine Ladung vor Gericht hätte... ^^

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Das kann doch nicht sein, dass die Polizei damals nicht dazu im Stande war, sich mit mir in Kontakt zu setzten


DAs war damals nicht deren Aufgabe.

quote:
aber ein Jahr später die Dorfsherrifs auf meinem Handy anrufen und mir erzählen das ich eine Ladung vor Gericht hätte..


Offenbar hat der Richter diesmal darum ersucht, damit die Verhandlung nicht wieder platzt.

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nun machen Sie mal halblang. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, sich darum zu kümmern, ob mögliche Zeugen, die sich im Wege einer Ordnungswidrigkeit nicht umgemeldet haben, umgezogen sind. Sollen die vielleicht jede Woche alle Anschriften abklappern? Außerdem kann die Polizei ja nicht wissen, wer wann vom Gericht geladen wird.

Es wird so sein, wie der Streetworker sagte.
Also fragen Sie in der nächsten Verhandlung mal freundlich (!), ob das O-Geld nicht aufgehoben werden könnte, weil Sie ja nicht mehr da gewohnt haben und sich nicht erklären können, wie Ihnen eine Ladung zugestellt worden sein soll. Wenn es nicht aufgehoben wird können Sie sich noch beschweren, dann entscheidet das Landgericht. Und zwar endgültig. Soll heißen: Wenn das LG den O-Geld-Beschluss bestätigt, müssen Sie zahlen.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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