Lärmbelästigung duch bellen des Nachbarhundes

14. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Lärmbelästigung duch bellen des Nachbarhundes

Hallo wir sind vor 2 Jahren in das kleine Dorf hier gezogen, das haus haben wir gekauft. Die Nachbarn über uns kennen wir so einigermaßen.
Na ja Probleme gibt es eigentlich immer mit deren hund. Der bellt so laut daß wir es nicht mehr aushalten können. Und zwar geht das Gebelle immer bis mindestens 22 Uhr abends. natürlich in Intervallen wie es so schön heißt. Morgens ging es am Wochenende um 4 Uhr 45 das erste mal los, dann wieder um 5 Uhr und und um 5 Uhr 30. Denn da war die Frau zum Flohmarkt gefahren und der Hund durfte schnell nochmal Gassi gehen im Garten natürlich. Denn gehen tut mit dem Hund niemand. Dann war wieder Ruhe bis ca. 8 Uhr 30, denn dann stand der Mann auf. Wir wissen anhand des hundes wann die Herrschaften aufstehen oder schlafen gehen. Nachmittags ist natürlich auch an keine Ruhe zu denken. jetzt woe es wieder wärmer wird wird es für uns sehr schlimm denn da haben wir unsere Fenster gekippt und da kommt keine Ruhe zu stande. Der Hund bellt extrem laut ein Schäferhund, so laut daß man aus dem tiefschlaf gerissen wird. Meine Schwester wohnt ca. 600m entfernt und hört ihn noch,, Reden mit den besitzern bringt ncihts denn die tun immer was sie wollen. Was muß man sich gefallen lassen?
Wann darf ein hund bellen, wohin soll man sich wenden? Anzeige bei der Polizei?
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Übrigens generell mag ich alle Tiere.

Ärgert der Nachbar?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Bevor Sie sich an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden, sollten Sie über einige Zeit ein Lärmprotokoll führen, zu welchen Zeiten und mit welcher Dauer das Hundebellen auftritt. Das ist zwar aufwändig, ist aber die einzige Möglichkeit, die Lärmbelästigung nachzuweisen und wird vor einem Einschreiten der Behörden auch meistens verlangt.

107x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich habe neulichs allerdings gelesen, dass man das Bellen eines Hundes von 6 bis 23 Uhr 'ertragen' muss. Habe mir das Urteil aber leider nicht aufgehoben.

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"Scientia potentia est."

138x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Hmm, da habe ich aber ein anderes Urteil in Erinnerung. Da mußte der Besitzer dafür sorgen, daß der Hund maximal 2 mal pro Tag eine Bellorgie veranstalten, welche auch nicht länger als ca. 30 Minuten dauern durfte. Wenn nur ab und zu mal ein lautes 'Wau' kommt, dann hat 'Was weiß ich?' aber Recht, man kann nur etwas unternehmen, wenn das bellen anhaltend ist.



Viele Grüße, Michael

30x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hier mal ein paar Urteile zum Thema Hundegebell:

Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen taeglich bzw.laenger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten (OLG Hamm, 22 u 265/87).

Aber:

Ein Hundehalter ist nicht verpflichtet, seine Hunde so zu halten, daß sie nur zu bestimmten Zeiten, nicht länger als 10 Minuten am Stück und insgesamt nicht mehr als 30 Minuten am Tag bellen. So entschied das Landgericht *******furt über die Klage eines Nachbarn wegen der Lärmbelästigung. Damit wich das Gericht von einer vorangegangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ab. LG *******furt 21.2.1997 Az. 3 S 57/96

Ständiges Bellen nicht zumutbar

Mieter und Hausbesitzer haben ein Recht darauf, in ihrer Wohnung ungestört zu leben und deshalb einen Anspruch, sich gegen unzulässigen Lärm zu wehren. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes ist ein Geräusch allerding nur dann unzulässig, wenn es "ein normal empfindlicher Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt, es sei denn es ist ortüblich oder unvermeidlich. Beispiel: Anwohner einer verkehrsreichen Straße werden Lärm eher erdulden müssen, als Besitzer einer Wohnung in einer ruhigen Nebenstraße. Ähnlich ist die Rechtslage bei Hundegebell. Wenn ein Hund in der Nachbarschaft gelegentlich bellt, ist dies zumutbar. Zieht sich das Gebwell aber über mehrere Stunden hin, so muß es nicht hingenommen werden. Ein Hundebesitzer, der seinen Schäferhund in einer Wohngegend den ganznen Tag über bellen läßt, kann nach Auskunft des Mieterbundes sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit ruhestörendem Lärm bestraft werden.
Dreißig in einer Anlage gehaltene Hunde laermten oft zur Nachtzeit. Ein Nachbar fuehlte sich gestoert. 200 Meter von der Anlage entfernt wurden 46 dezibel gemessen. Gutachterlich wurde auf einen Grenzwert von 40 dezibel zwischen 22 bis 7 Uhr hingewiesen. Der Bau einer Laermschutzwand sollte weiteren Laerm verhindern (OLG Nuernberg, 9 u 3216/89, vgl., OLG Duesseldorf, 5 ss owi 251/88 -208/88 roem 1, 500.- DM Bußgeld)

Der Hausmeister einer Schule hielt einen Wachhund. das Tier bellte unmotiviert zu jeder Zeit und stoerte die Nachbarn im Schlaf. Vom Amtsgericht wurde der Hundehalter zu 600,-- DM Bußgeld verurteilt. Das Oberlandesgericht bestaetigte die Entscheidung, dem Tier ist keine Bellfreiheit zuzubilligen. Der Hund darf im Rahmen seiner Taetigkeit nicht auf jedes Geraeusch reagieren. Nach einem Alarmgebell hat der Hundehalter unverzueglich fuer Ruhe zu sorgen (OLG Duesseldorf, 5 ss - owi - 170/90 - 87/90)

Urteile zur Lärmbelästigung durch Hundehaltung

Mietminderung wegen Hundegebell
Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung. AG Düren, Az.: 8 C 724/88

Widerruf der Haltungsgenehmigung wegen Ruhestörung

1. Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden. AG Hamburg-Altona, Az.: 316a C 97/89 und

2. Gelegentliches Bellen ist kein Grund eine Haltungsgenehmigung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind. AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 716c C 114/90

Zeitliche Beschränkung des Hundegebells

1. Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. OLG Köln, Az.: 12 U 40/93

2. Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen. OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 111/93


Nachts darf der Hund nicht bellen

... Dauerkläffen ist nicht erlaubt. Deshalb müssen Tierfreunde vor allem von 21.00 bis 07.00 Uhr, zur Mittagszeit und an Sonn- und Feiertagen dafür sorgen, dass ihr Hund ruhig ist -OLG Hamm, Az. 22 U 249/89

Ununterbrochenes Hundegebell von mehr als 10 Minuten muß nicht geduldet werden! OLG Köln Az. 12 U 40/93


Ich habe auch eine kläffende Töhle als Nachbarn, kenne das Problem. Du hast mein Beileid.

-----------------
"gruß azrael"

35x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Es hilft einem schon wenn man verstanden wird. Denn generell mag ich fast alle Arten von Tieren. Nur wer schon mal bei uns zu Besuch war, der merkt schnell wie laut man den Hund im haus hört. In jedem Zimmer. Sogar die Besitzerin war schon mal hier und war erstaunt wie laut es ist aber unternommen hat sie nichts.Deshalb ärgert es uns so, wir leben auf dem land, da bellt schon mal ein hund. generell weiß ich daß man es nicht abschaffen kann, aber man kann es im Rahmen halten. Der Hund war mal 2 Wochen bei einem mann untergebracht wo die Besitzer in urlaub waren der hat ihn erzogen. Ist mit ihm gassi gegangen hat ihm alles beigebracht aber wie bei kleinen Kindern hat er es zu hause verlernt. Die haben den hund daß sie ihn haben. Mit ihm wird kaum gegangen, er darf in den garten in das haus in den Keller machen, da fehlen einem die Worte. Aber wenn es auf die Gesundheit aller geht, meine Kinder die zur Schule müssen eingeschlossen abends finden sie keinen Schlaf, morgens werden sie teilweise schon um 4 Uhr 45 geweckt, so geht es ja nicht. Ich freue mich über weitere Meinungen danke.

20x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, ich habe zehn Jahre einen Hund in meiner Mietwohnung gehalten, ohne dass es je zu Ärger mit den anderen Mietparteien gekommen ist. Man kann einen Hund so erziehen,dass er keine " Bellorgien " veranstaltet. Unser Hund schlug kurz an, wenn er im Treppenhaus etwas hörte. Nachts hat er überhaupt nicht gebellt. Selbst als man versucht hat, über den Balkon in unsere Wohnung einzubrechen hat er uns nur durch ein Anschlagen geweckt und dann hinter der Tür geknurrt. Wir haben ihm anhaltendes Bellen von klein auf systematisch abgewöhnt. Wenn der Hund in Ihrem Haus sich so verhält wie Sie es schildern, dann sind die Halter dafür verantwortlich und müssen Abhilfe schaffen. MfG

-- Editiert von Annaminna am 16.05.2007 16:37:45

10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Unser Nachbar muss einen drüber gekriegt haben (nicht von mir), seit einer Woche ist die Töhle - bis auf ein paar Mal Bellen - ruhig. Damit kann ich leben.

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"gruß azrael"

23x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Ist zwar schon ein altes Thema ... aber ich muss mich immer wundern, was den Unbeteiligten alles zuzumuten ist. Ein Hund darf ab und zu bellen? Bei mir entsteht der Eindruck, dass die Leute, die sich aus irgendwelchen egoistischen Gründen einen Hund anschafften, offenbar nicht verpflichtet sind, den Hund zu erziehen. Denn mehr steckt nicht dahinter.

Ich habe hier gegenüber auch so eine Töhle, die, kaum aus dem Haus rausgekommen, erstmal wie blöd kläfft, während Herrchen oder Frauchen blöd grinsend daneben stehen und nichts unternehmen. Erziehung ist wohl ein Fremdwort für die.

Während die dann Gassi gehen, kläfft der oft nochmals. Das Schöne am Ganzen ist aber, dass sich das zwischen 2 Hochhäusern abspielt. Das Kläffen verklingt hier nicht, sondern wird im Wechsel von einer Hauswand an die andere geworfen. Besonders in warmen Zeiten, wenn man die Fenster aufhat, wird man morgens gewaltsam geweckt. Hier wohnen mindestens 300 Leute, aber keiner von denen macht das Maul auf.
Ich bin jetzt kurz davor, dem Typen mit der Töhle mal was zu erzählen. Das Vieh muss nur mal eins auf die Schnauze bekommen. Danach ist Ruhe. Sowas geht mit der Zeitung. Wenn das Vieh die dann sieht, zuckt es das nächste Mal zusammen und ist still.

8x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Man macht sich hier nicht beliebt, wenn man Uraltanfragen hochholt. Wenn Du eine Frage hast, dann frage ohne Dich irgendwo ran zu hängen. Wetten, dass der nächste Mod, der online ist, das hier schliesst?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.01.2017 16:51

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Hm ... ich kann keine Frage sehen. Insofern habe ich mich nicht "rangehängt". Das war eine Meinung zum Thema, und die dürfte auch nach längerer Zeit noch akzeptierbar sein.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Pultman):
Ein Hund darf ab und zu bellen?

Ja, darf er.
Hat auch nichts mit schlechter Erziehung desTieres zu tun, ganz in Gegenteil.



Zitat (von Pultman):
Ich habe hier gegenüber auch so eine Töhle, die, kaum aus dem Haus rausgekommen, erstmal wie blöd kläfft,

Das ist ja nun ein ganz anderer Sachverhalt...
Äpfel mit Birnen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Anderer Sachverhalt? Den hast du erst hergestellt.

6x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Nö, ab und an mal bellen ist was anderes als "dauerkläffen".

Kann man sich ja schon an einer Hand abzählen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

8x Hilfreiche Antwort

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