Lastschriften vom Sparbuch

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Flummi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Lastschriften vom Sparbuch

Hallo,
ich hab vor einiger Zeit Geld auf ein Sparbuch eingezahlt. Dieses Sparbuch gehört meinem Stiefvater, das ich es nutzen darf haben wir nicht schriftlich sondern mündlich abgemacht.
Beim Einzahlen des Geld wurde ich drauf hingewiesen das das nicht mein Sparbuch sei und ich deswegen nur bis zu 2000€ monatlich abheben darf.
Nun wollte ich heute Geld abheben und dann wurde mir gesagt das dort Lastschriften abgegangen sein und das mein Stiefvater persönlich vorbei kommen muss. Das Problem an der Sache ist das er die ganze Woche unterwegs ist und nicht persönlich dort vorbei schauen kann. Auch gegen die Vorlage einer Vollmacht möchte man mir dort keine Auskunft geben.
Das Sparbuch war die ganze Zeit in meinem Besitz so das keiner aus meiner Familie diese Lastschriften ausgelöst haben kann. Zudem dachte ich immer das es nicht möglich ist Lastschriften von einem Sparbuch ausführen zu lassen.
Nun möchte ich gerne wissen was wir tun können?
Eine Rückbuchung wollen die anscheinend auch nicht machen so wie sich die Dame am Schalter verhalten hat.
Liebe Grüße
Flummi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

2.000,-- € ist der übliche Verfügungsrahmen pro Monat.

Höhere Beträge muss man kündigen (3 Mo.) od. Vorschusszinsen an die Bank zahlen.

Normalerweise ist das Sparbuch nicht für den Giroverkehr (z.B. Lastschrift) vorgesehen.

Sie sollten eine Kontovollmacht im Sparbuch eintragen lassen, damit Sie auch verfügen können.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flummi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Huhu und danke für die schnelle Antwort.
Bis jetzt war es kein Problem das ich Geld von diesem Sparbuch bekomme, aber nun sind das die Lastschriften die nicht von mir ausgelöst worden sind und die wollen mir auch keine Auskunft geben wenn ich denen eine Vollmacht vorlegen würde.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Dann bleibt als einzige realistische Moeglichkeit, dass die Lastschriften vom Kontoinhaber (Stiefvater) selbst verursacht wurden. Vielleicht den einfach mal fragen.

Ansonsten stellt sich die Frage, warum das Konto nicht auf deinen Namen läuft. Dann gäbe es die Probleme nicht, und unter steuerlichen Aspekten ist das auch geschickter.

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Bank verhält sich nun nicht unbedingt falsch. Allerdings gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass der Stiefvater schriftlich (mit Unterschrift) die entsprechenden Informationen anfordert oder wie vorgeschlagen, dir schriftlich eine entsprechende Vollmacht einräumt.
Wenn die Bank das nicht akzeptiert, sollte man ihr die Frage stellen, wieso sie das nicht akzeptiert und ihr schildern, dass der Stiefvater arbeitsbedingt zu den üblichen Geschäftszeiten gerade nicht vorbei schauen kann. Die Bank hat eine Unterschriftenprobe des Stiefvaters und kann somit durchaus den Brief des Stiefvaters verifizieren.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.01.2014 07:55

-- Editiert mepeisen am 07.01.2014 07:56

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

1. die Bank kann eine Einzelvollmacht akzeptieren, muss dies aber nicht, sofern diese nicht beglaubigt ist, denn vielen Banken behalten sich vor, dass eine solche nur akzeptiert wird, wenn die Leistung der Unterschrift durch den Vollmachtgeber die Bank bzw. deren Vertreter oder ein zuverlässiger Dritter (Notar, Anwalt u. Co.) beigewohnt hat. Damit soll vor allem Missbrauch und unter anderem auch Erpressungen o. Ä. vermieden werden, da bei einer solchen falschen Vollmachtserteilung das Schadespotential sehr hoch und dann eine Mitschuld der Bank nicht ausgeschliossen ist.
Die Bank ist hier leider am längeren Hebel. Sollte man Ihnen keine Auskunft geben wollen könnte das villeicht einen Grund haben, zwingen können Sie die Bankmitarbeiter nicht mit Ihnen zu reden und Ihr Vater sollte eben selbst zur Bank gehen. Es ist ja schließlich auch sein Geld.

2. In der Regel dürften keine Lastschriften von einem Sparkonto gebucht werden, da es nach §21, Abs. 4, Satz 4 der RechKredV nicht zum Zahlungsverkehr zugelassen ist. Dass dies im Einzelfall durch technische oder menschliche Fehler geschieht mag ich nicht ausschließen, aber sind das sicher Lastschriften oder Daueraufträge?
Handelt es sich nicht um Lastschriften sondern Überweisungen oder Daueraufträge ist es klar, dass die Bank keine Rückbuchung vornimmt, sofern kein Betrugsfall vorliegt.
Handelt es sich um Lastschriften kann diese bis 8 Wochen nach Belastung(Valuta) zurückgegeben werden.

Grüße
PP

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