Laustärke

5. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Manuela
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Laustärke

Ich wohne in einer Zweier-WG mit einem Mädel, die seit kurzem einen
Freund hat, mit dem sie lautstark ihre körperlichen Freunden teilt.
Sie ist Hauptmieterin und mein Mietvertrag läuft Ende März aus.
Unsere 2-Zimmer-Wohnung ist ein ausgebauter Dachboden und unsere
beiden Zimmer sind durch eine Pappwand (10cm) getrennt.
Im übringend aht sie meistens Sex vor 22 Uhr, morgens beispielsweise. Unsere Wohnung ist so hellhörig, daß ich fast Telefonate aus ihrem Zimmer mithören kann.
Ich freue mich ja für sie...kann sie aber nicht den Mund halten, statt laut zu stöhnen oder mir Bescheid sagen, wenn ihr Freund zu Besuch, dann komme ich halt erst spät abends nach Hause. dann sind sie nämlich fertig :-((
Mittlerweile haben auch Freunde von mir an der Geräuschkulisse
teilhaben können.

Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, falls sie nicht leiser
wird???

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ganz sicher nicht!!!

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ganz sicher nicht!!!

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