Hallo,
drüben konnte keiner wirklich was dazu sagen-ich mach es kurz:
Mein Ex hat im Feb. 03 für mich ein Auto geleast-ich selber aufgrund Nur-Unterhalt bekam ja keinen Vertrag. Sämtliche Verträge mit der Bank und dem Autohaus laufen auf ihn.
Es war immer die Option, daß ich den Wagen kaufe, wenn die Leasingzeit um ist. Ich hab damals eine Anzahlung von 5000 EURO geleistet und brav nun 2 Jahre die Leasingraten gezahlt.
Nun war die Zeit um und das Autohaus teilte mir mit, daß nur er den Wagen zu der Restsumme kaufen könne, es sei denn, er unterschreibt eine Abtretungserklärung. Das hat er nicht getan, sondern wollte, daß ich den Wagen dort hinstelle und abgebe, nachdem ich mich weigerte, ihm zu unterschreiben, daß ich auf ewig auf Unterhalt verzichte.
hab ich auch brav gemacht und dann die letzten 3 Leasingraten zurückgeholt über meine Bank.
Die Frage ist-kann er mir was? Im Moment läuft es einigermaßen, aber ich hab so das Gefühl, er zieht mir die fehelnden Raten vom Unterhalt ab-darf er das?
Die Mahnung kam an ihn als Zahlungspflichtigen.
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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"
Leasingvertrag...
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
...mal aus dem Bauch heraus beurteilt :-))
Der Unterhalt ist ein vom Gericht festgesetzter Betrag. Der Verzicht durch nötigende Maßnahmen hätte sicherlich kein Bestand.
Wenn der Unterhalt nicht in festgesetzter Höhe bezahlt wird, so wäre dieses gerichtlich durchsetzbar.
Er ist Schuldner und ist zur Leistung verpflichtet bezüglich der Raten.
Wenn hier nur gegenseitige mündliche Absprachen getroffen wurden, die dann nicht eingehalten wurden (von wem auch immer) wären im Rechtsstreit sicherlich für jeden schwer beweisbar.
mfg
Danke...was den Unterhalt angeht, dachte ich mir das schon. Und da er Leasingnehmer ist und sämtliche Verträge auf ihn laufen, stehe ich ja auch nicht in Verzug, oder?
Im Geneteil-ich hab damals die 5000 EURO angezahlt und das quasi für ihn...aber Schwamm drüber, ich möchte keinen Krieg und würde da auch nie was unternehmen; allerdings wäre ich schon beruhigter, wenn der Wagen abgemeldet wäre.
Ich hab ihn am 30.12.04 auf sein Verlangen hin beim Autohaus abgegeben-die haben den auch nur von mir angenommen, weil er das vorher ausdrücklich dort bestätigt hat, hätten die sonst angebl. nur vom Leasingsnehmer gedurft.
Mir wurde mitgeteilt, daß der Wagen umgehend abgemeldet würde-bis heute habe ich noch keine Abmeldebescheinigung, sie hatten gesagt, die bekäme ich mit der Post.
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