Leerstand bei Gewerberaum - wer zahlt ?

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Leerstand bei Gewerberaum - wer zahlt ?

Meine Freundin hat folgendes Problem:

==> Sie will mit einigen anderen (alles Leute ohne juristische Ahnung) zusammen eine Etage im BueroGebaeude mieten ... angeblich fuer 4.EUR je qm.

Jeder zahlt seine Quadratmeter, der eine hat 25, der andere 35 usw. ... .

Es sind aber noch sog. "GemainschftsFlaechen" da, nicht abgetrennte Zonen wie Flur usw. .
==> Diese sollen alle gemeinsam zahlen.
Damit liegt die Miete schon bei ueber 6 EUR/qm.

Nun sind die Mietvertraege noch nicht unterschrieben, aber von der Seite des Vermieters kommt ca. folgende Theorie:
==> Wenn von den Mietern wer auszieht ... sollen die anderen deren Gemeinschaftsflaechen mitzahlen.

Beim normalen WohnungsMietrecht ist es ja anders: "Leerstand zahlt der Vermieter ... von den Nebenkosten her ... "

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Wie ist es: Wenn von den ca. 8 Leuten 3 abhauen ... wuerden der Theorie des Vermieters nach die uebrigen dann ca. 10 EUR/qm zahlen ... .
==> Kann das sein ? Sind solche Klauseln im Mietvertrag rechtswidrig ... und damit nichtig ?

Koennen die 8 Leute guten Gewissens solchen Vertrag unterschreiben ... und sich hinterher auf Nichtigkeit des Passus berufen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Das dürfte relativ frei verhandelbar sein, da es sich ja eben NICHT um (gesetzlich reglementierte) Wohnraummietverträge handelt.

Wenn der Vermieter also einen Vertrag aufsetzt, der ausdrücklich regelt, dass die Nebenkosten zwischen den aktuellen Mietern umgelegt werden, dürfte dies wirksam sein.

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