Hallo, leider sind überall die Antworten auf dieses Thema vom Admin editiert worden.. da muss ich leider auch noch einmal nachfragen: Mein Fitnessclub hat mir ohne Vorankündigung einen erhöhten Beitragssatz abgebucht. Is zwar nicht viel - 1 Euro zuviel - aber es geht ja meißt eh ums Prinzip, da dadurch das Vertrauensverhältnis stark getrübt wird. Nach der MwSt-Erhöhung hätten Sie maximal 17,95 Euro abbuchen können, abgebucht wurden jedoch 18,50 Euro. Geschlossen wurde der Vertrag über ein Jahr, also noch 4 Monate bis zur Verlängerung. Das eine Erhöhung des Beitrages eine Kündigung gemäß §314 Abs. 1 rechtfertigt, ist mir bekannt. Kann ich jedoch bei eben dieser Erhöhung auch darafu zurückgreifen? und muss ich den wichtigen Grund gleich mit angeben - um weiteren Schriftverkehr zu drosseln? Vielen Dank für die Hilfe!!!
Grüße aus Potsdam
Stephan Sielaff
Leidiges Thema Fitnessvertrag
3. Januar 2007
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Frage vom 3. Januar 2007 | 16:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leidiges Thema Fitnessvertrag
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#1
Antwort vom 3. Januar 2007 | 21:15
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 4. Januar 2007 | 09:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank für die Antwort aber leider hilft mir diese nicht so richtig weiter.... kann ich nun nach §314 I fristlos kündigen?
-- Editiert von Skyline2000 am 04.01.2007 09:18:42
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#3
Antwort vom 4. Januar 2007 | 09:46
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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