Letzter Arbeitstag bei Kündigung in der Probezeit

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Keno2x1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Letzter Arbeitstag bei Kündigung in der Probezeit

Hallo liebe Community,

da ich eine neue Arbeitsstelle habe möchte ich jetzt am kommenden Montag 11.12.2017 kündigen. Ich habe noch 7 Tage Resturlaub, wenn ich dann vom Monatsende und zwei Wochen Kündigungsfrist ausgehe, dann wäre mein letzter Tag der 18.12.17 Montags oder nicht?

Wie sieht es aus wenn er mich sofort nach der Kündigung freistellt, bekomme ich dann trotzdem mein volles Gehalt aufgrund der Kündigungsfrist und dem Urlaub?

Vielen Dank im Voraus!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Keno2x1):
Ich habe noch 7 Tage Resturlaub, wenn ich dann vom Monatsende und zwei Wochen Kündigungsfrist ausgehe, dann wäre mein letzter Tag der 18.12.17 Montags oder nicht?


Bei Arbeitstagen Mo-Fr ohne Feiertage, ja.

Zitat (von Keno2x1):
Wie sieht es aus wenn er mich sofort nach der Kündigung
freistellt, bekomme ich dann trotzdem mein volles Gehalt aufgrund der Kündigungsfrist und dem Urlaub?


Freistellung ist Freistellung, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Keno2x1):
Ich habe noch 7 Tage Resturlaub, wenn ich dann vom Monatsende und zwei Wochen Kündigungsfrist ausgehe, dann wäre mein letzter Tag der 18.12.17 Montags oder nicht?


Der letzte Arbeitstag wäre der 29.12.2017. Urlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

EIne Freistellung erfolgt meist unter Anrechnung der Urlaubstage.
Du solltest also nicht mit einer Freistellung UND Auszahlung der Urlaubstage rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Wenn du am 11.12., kommenden Montag zum Jahresende kündigst, kann und mag es so laufen, wie du es dir vorstellst.
Der AG kann dir aber auch einen Strich durch die Rechnung machen - nicht nur, dass er dich ja keineswegs von der Arbeit freistellen muss - er könnte auch eine Gegenkündigung mit der Frist von 14 Tagen aussprechen. Kein großer Schaden, aber der Vollständigkeit halber angemerkt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.879 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen