Hallo liebe Community,
da ich eine neue Arbeitsstelle habe möchte ich jetzt am kommenden Montag 11.12.2017 kündigen. Ich habe noch 7 Tage Resturlaub, wenn ich dann vom Monatsende und zwei Wochen Kündigungsfrist ausgehe, dann wäre mein letzter Tag der 18.12.17 Montags oder nicht?
Wie sieht es aus wenn er mich sofort nach der Kündigung freistellt, bekomme ich dann trotzdem mein volles Gehalt aufgrund der Kündigungsfrist und dem Urlaub?
Vielen Dank im Voraus!
Letzter Arbeitstag bei Kündigung in der Probezeit
7. Dezember 2017
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Frage vom 7. Dezember 2017 | 09:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Letzter Arbeitstag bei Kündigung in der Probezeit
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 09:38
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatIch habe noch 7 Tage Resturlaub, wenn ich dann vom Monatsende und zwei Wochen Kündigungsfrist ausgehe, dann wäre mein letzter Tag der 18.12.17 Montags oder nicht? :
Bei Arbeitstagen Mo-Fr ohne Feiertage, ja.
ZitatWie sieht es aus wenn er mich sofort nach der Kündigung :
freistellt, bekomme ich dann trotzdem mein volles Gehalt aufgrund der Kündigungsfrist und dem Urlaub?
Freistellung ist Freistellung, ja.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 10:09
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatIch habe noch 7 Tage Resturlaub, wenn ich dann vom Monatsende und zwei Wochen Kündigungsfrist ausgehe, dann wäre mein letzter Tag der 18.12.17 Montags oder nicht? :
Der letzte Arbeitstag wäre der 29.12.2017. Urlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 11:01
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 122x hilfreich)
EIne Freistellung erfolgt meist unter Anrechnung der Urlaubstage.
Du solltest also nicht mit einer Freistellung UND Auszahlung der Urlaubstage rechnen.
#4
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 11:42
Von
Status: Weiser (17370 Beiträge, 6467x hilfreich)
Wenn du am 11.12., kommenden Montag zum Jahresende kündigst, kann und mag es so laufen, wie du es dir vorstellst.
Der AG kann dir aber auch einen Strich durch die Rechnung machen - nicht nur, dass er dich ja keineswegs von der Arbeit freistellen muss - er könnte auch eine Gegenkündigung mit der Frist von 14 Tagen aussprechen. Kein großer Schaden, aber der Vollständigkeit halber angemerkt.
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