Ich wollte einen Nebenjob beginnen. Nach dem ich einige Tage und etliche Stunden im Betrieb gearbeitet hatte, hiess es, dass ich ungeeignet wäre und bräuchte nicht mehr zu kommen. Habe ich einen Anpruch auf Lohn/Entgeld?
Lohnanspruch bei Einarbeitung?
Frage vom 9.4.2002 | 08:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnanspruch bei Einarbeitung?
Nicht genau ihre Frage?
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Betrieb Lohn Nebenjob schriftlich
#1
Antwort vom 9.4.2002 | 11:15
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Kommt drauf an, was vorher vereinbart wurde. Am besten wäre ein schriftlicher Vertrag. Wenn aber mündlich für die Einarbeitungszeit ein entgelt vereinbart wurde, ist soweit ich weis, auch ein gültiger Vertrag zustandegekommen und er muß bezahlen.
Im Internet gibt es einige Seiten zum Thema Arbeitsrecht. Einfach mal nachlesen. Vielleicht ist da ja was hilfreiches dabei.
Gruß
Silke
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