Lohnfortzahlung - Probezeit unverschuldet erkrankt

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
michi665
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung - Probezeit unverschuldet erkrankt

Hallo zusammen
hab da mal folgende Frage?
Ich bin seit Dezember in der Probezeit,die beträgt wie üblich 6 Monate.
Nun steht in meinem Arbeitsvertrag,das ich im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung bekomme,ich bin jedoch der Meinung,das dies nur gilt,wenn ich in den ersten 4 Wochen meiner Probezeit krank werde,
danach ist er doch zur Lohnfortzahlung bei Krankheit verpflichtet.
Laut meinem Vertrag,will der AG aber während der gesamten Probezeit von 6 Monaten keine Lohnfortzahlung bei Krankeit leisten,auser bei einem Arbeitsunfall b.z.w Wegeunfall was wohl nicht dem Lohnfortzahlungsgesetz enspricht.
Den wovon soll bitte der Arbeitnehmer leben,wenn er unverschuldet erkrankt???
gruß
michi665

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-- Editiert michi665 am 02.01.2012 14:27

-- Editiert michi665 am 02.01.2012 14:27

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Darüber müssen Sie sich wirklich keine Gedanken machen! Der Passus im Arbeitsvertrag ist rechtswidrig und somit nichtig. Kein Arbeitgeber kann sich so seiner gesetzlichen Verpflichtung entziehen. Sollte der AG dann tatsächlich im Ernstfall nicht zahlen, erklärt ihm ein Arbeitsrichter ganz schnell, wie die Rechtslage ist.

-- Editiert hamburgerin01 am 02.01.2012 17:34

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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


na ja, gedanken sollte man sich schon machen,
zumindest ob dies der richtige AG ist,
bei dem man länger bleiben möchte

obwohl der passus unwirksam ist, deutet sich doch an, daß man im ernstfall gerichtliche hilfe bemühen muß,
wenn sich der AG stur stellt

wer weiß, was ihm noch für schwachheiten einfallen





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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich bleib dabei, über die Lohnfortzahlung muß sich michi665 keine Gedanken machen.

Die Klage beim Arbeitsgericht kostet keinen Cent, das wird ggfs. in der Vergleichsverhandlung geregelt. Und ein Anwalt ist bei so einer lächerlichen Vereinbarung wirklich nicht nötig.

@jennerwein, alle anderen Bedenken zu diesem Arbeitgeber teile ich mit dir :cheers:

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

@hamburgerin: Die Klage beim Arbeitsgericht kostet keinen Cent


... Gebühren fallen sicherlich an.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bei einer Einigung in der Vergleichsverhandlung nicht. Und dass es dazu kommt, dafür wird der Richter schon sorgen.

http://www.schulze-allen.de/Gebuehren.htm :
"Wer trägt die Gerichtskosten?
Wenn es beim Arbeitsgericht zu einer gütlichen Einigung (Vergleich) kommt, der Richter also kein Urteil schreiben muss, verzichtet die Staatskasse " zum Dank " auf die Geltendmachung von Gerichtskosten. Kommt es im Ergebnis des Verfahrens zu einem Urteil, werden die Gerichtskosten der Prozesspartei auferlegt, die den Prozess verliert. Die Gerichtskosten sind beim Arbeitsgericht allerdings deutlich geringer als bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgerichte, Landgerichte usw.)."

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