Mängelbeseitigung seitens Vermieter

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)
Mängelbeseitigung seitens Vermieter

Hallo zusammen
ich habe mal eine Frage zwecks Kellerschäden
Wir wohnen in ein Mehrfamilienhaus und der Kellerboden wird
feucht wenn es länger regnet .dazu wölbt sich der Boden teilweise nach oben und dadurch bricht er an manchen Stellen (ca 60-70 cm durchmesser)kann man richtig schön stolpern wenn man nicht aufpasst.
Außerdem bröckelt an den Wänden (Wäscheraum wo die Wäsche hängt) die Farbe ab, wo noch welche dran ist .
Meine Frage :Muß der Vermieter die Wände neu verputzen lassen und den Boden aufreißen und neu Isolieren ???
Oder kann er sich irgendwie raus reden altes Haus usw...
Bedanke mich schon mal über eure Ratschläge

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-- Editiert thomas1973 am 05.01.2015 11:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wie alt ist das Haus?
Waren die Mängel im Ansatz auch schon bei Anmietung vorhanden?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Danke für deine Antwort
Also wie alt genau das Haus ist keine Ahnung aber mindestens 40-50 Jahre alt
Ja mehr oder weniger sah der Keller beim Einzug so aus ..ist aber all die Jahre schlimmer geworden .

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#3
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Danke für deine Antwort
Also wie alt genau das Haus ist keine Ahnung aber mindestens 40-50 Jahre alt
Ja mehr oder weniger sah der Keller beim Einzug so aus ..ist aber all die Jahre schlimmer geworden .

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Dann könnten es zwar Mängel sein, aber keine zu deren Beseitigung der Vermieter mitrechtlich gezwungen werden kann oder die zur Minderung berechtigen würden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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