Auf Grund der verspäteten Zahlung des Abschlages für die Müllgebühren an unseren Müllabfuhrzweckverband verlangt dieser die Zahlung von 6,00 Euro Mahngebühren plus Säumniszuschlag 0,50 Euro.
Wir haben um einen Erlaß gebeten, da die verspätete Zahlung auf Grund eines Trauerfalles in der Familie resultiert.
Jetzt haben wir eine Zahlungerinnerung erhalten, mit dem Hinweis, dass kein Erlass möglich ist.
Ja, wir haben in der Vergangenheit mit Sicherheit schon mal einen Zahlungstermin verpasst, das muss ich eingestehen.
Aber das dann gleich 6,00 Euro plus Säumniszuschlag (0,50 Euro) fällig sind und der Müllabfuhrzweckverband so darauf pocht, hätte ich nicht gedacht.
Dürfen die Mahngebühren verlangen und auch per Mahnverfahren durchsetzen?
Mit der Bitte um Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ach ja, allen Nutzern des Forum noch ein gutes neues Jahr 2011.
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Mahngebühren bei verspäter Zahlung
3. Januar 2011
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Frage vom 3. Januar 2011 | 21:29
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahngebühren bei verspäter Zahlung
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#1
Antwort vom 4. Januar 2011 | 21:10
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
die Gebühren sind im Zweckverband festgeschrieben! Sie dürfen diese nicht nur erheben, sondern müssen dies sogar!
Ein Trauerfall ist sicherlich kein Grund für eine verspätete Zahlung!
Der Zweckverband wird eher für die nächsten Jahre den Betrag als Soll in den Abrechnungen aufführen, doch letzlich muss diese den Betrag irgendwann einfordern...
#2
Antwort vom 5. Januar 2011 | 01:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
Zweckverbände haben da in der Regel leider keinen Spielraum, im Gegensatz zu Privatunternehmen.
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