Mahnung von einer Behörde

1. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Mahnung von einer Behörde

Ich habe eine Mahnung vom Landratsamt bekommen. Ich hätte eine Forderung nicht gezahlt. Darin sind nun Mahngebühren mit drin.

Das Problem ist aber, dass ich zuvor gar keine Forderung bekommen habe. Muss ich nun die Mahngebühr auch zahlen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Meistens ja!
In jedem Fall bei zu erwartenden Rechnungen. Ist klar warum keine Rechnung kam? Neuer Postbote o.a. ???

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#2
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

naja, hab keine Rechnung oder so erwartet. Aber ich zahle keine Mahngebühren, die sollen mal schön beweisen, dass sie vorher was geschickt haben und ich diese bekommen habe.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

langsam hört sich das nach :spam: an. Wenn du keine Infos geben willst, wirst du auch keine Meinungen erhalten - ist ohnehin :forum:

PS: ich hätte jetzt an eine KFZ-sache gedacht :???:

-- Editiert von mr.cool am 02.01.2007 02:05:12

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

@keinname123

Du mußt die Mahngebühren zahlen!
Bei wiederkehrenden fälligen Beträgen (wie z.B. KFZ Steuer) braucht gar keine Rechnung erstellt zu werden. Mit der erstmaligen Festsetzung wurde dir dann nämlich bereits mitgeteilt, daß du fristgerecht zu zahlen hast. Eine Erstellung einer Rechnung kurz vor dem Zahltermin geschieht nur kulanzhalber. Wurde keine Rechnung erstellt mußt du dennoch zahlen. Zahlst du nicht, wirst du angemahnt und mußt auch die Mahngebühren zahlen.


Viele Grüße, Michael

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#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Schrumpfgermane dir ist wohl langweilig. hab aus Versehen in die falsche Kategorie gepostet. Du bist echt ein Spinner, ein Affe, geh in den Zoo und spiel mit den Affen.

Es ist keine KfZ-Steuer, es ging um den Führerschein, keine Sau hatte mir vorher was davon gesagt, aber egal, ich zahl die Mahngebühren net.

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Was ist denn das für ein Landratsamt? In Hessen fangen die erst zu arbeiten an wenn das Geld bezahlt wurde

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#8
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

lol, dann braucht man nie Rechnungen an Leute zu schicken, sondern mahnt einfach gleich ab. Gilt das auch für ebay? Der Käufer häte auch wissen müssen, dass er blechen muss.

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

lol, dann braucht man nie Rechnungen an Leute zu schicken, sondern mahnt einfach gleich ab. Gilt das auch für ebay? Der Käufer häte auch wissen müssen, dass er blechen muss.

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