Hallo,
ich habe eine Frage die sicherlich schon einmal behandelt wurde, doch ich finde keine Antwort.
Ich möchte eine Eigentumswhg. verkaufen. Diese ist vermietet.
Nun habe ich eine private Anzeige aufgegeben. Jetzt melden sich reichlich Makler die alle mir mir "zusammenarbeiten" wollen.
Eigentlich wollte ich keinen Makler beauftragen, denke aber dass ich dann doch mehr Interessenten ansprechen könnte.
Kann ich nun alle Makler, die mich angeschrieben haben, erlauben meine Whg. ihrem Kundenkreis anzubieten? Ohne dass man einen alleinigen Maklervertrag abschliesst?
Sollte ich das schriftlich festhalten und gibt es einen gängigen Wortlaut dazu?
Schönen Dank vorab
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Maklerauftrag
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein Makler würde dir natürlich einiges an Arbeit abnehmen (Besichtungstermine mit Interessenten, professionelle Präsentation der Wohnung und Abwicklung des Verkaufs), aber für den Käufer wird es teurer (weil er ja zusätzlich noch den Makler bezahlen muß).
Überlege dir also gut, ob du einen Makler einschalten willst. Auf jeden Fall solltest du nur einen Makler beauftragen, nicht mehrere!
Du kannst dich ja bei den Makler mal danach erkundigen, wie sie sich die Zusammenarbeit vorstellen, und dann den Makler nehmen, der dir am besten gefällt!
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Hallo,
schönen Dank für die Antwort. Es ist klar das ich nur einen Makler direkt beauftragen sollte. Ich möchte aber gar keinen direkt beauftragen. Die Makler kommen ja zu mir und bieten mir die Zusammenarbeit an.
Sie können ja gerne die Whg. in ihre Kartei aufnehmen und ihren Kunden vorschlagen. Sollte sich ein Verkauf dadurch ergeben kann eben dieser eine Makler von seinem Kunden auch die Provision verlangen. Die anderen Makler würden halt leer ausgehen.
Dabei würde ich nicht erwarten das die Makler Annoncen schalten usw.
Die Frage, die sich mir stellt, ist die wenn ich mich am Dienstag mit Makler "X" und seinem Kunden an der Whg. treffe und es kommt NICHT zum Verkauf, bin ich dann an diesen Makler gebunden? z.B. weil wir uns ja schon einmal getroffen haben und er einen Interessenten mitgebracht hat?
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quote:
Die Frage, die sich mir stellt, ist die wenn ich mich am Dienstag mit Makler "X" und seinem Kunden an der Whg. treffe und es kommt NICHT zum Verkauf, bin ich dann an diesen Makler gebunden? z.B. weil wir uns ja schon einmal getroffen haben und er einen Interessenten mitgebracht hat?
Nein.
Aber falls ein Makler unbedingt einen Vertrag machen will, SORGFÄLTIGST durchlesen!
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo,
mittlerweile habe ich überlegt selbst einen Schriftsatz aufzusetzen.
Sehr geehrter Herr "XXX"
gerne können sie meine Whg. ihrem Kundenstamm zugänglich machen und anbieten solange dies für mich völlig kostenfrei ist.
Sollte es zu einer Vermittlung durch ihre Fa. kommen beziehen sie ausschließlich Provision von ihrem Käufer.
Die Whg. wird weiterhin von mir selbst angeboten und sie hätten bei einem privaten Verkauf keine finanziellen Ansprüche.
Desgleichen haben sich mehrere Makler bei mir gemeldet die ebenfalls die Whg. ihren Klienten zugänglich machen möchten. Sollte sich ein Verkauf über einen anderen Makler ergeben, hätte nur dieser Makler ein Anspruch auf Provision und dies ausschließlich von seinem Kunden.
Mit diesen Maklern werde ich die gleiche Vereinbarung treffen.
Sollte Interesse an dieser Zusammenarbeit bestehen können sie mich gerne kontaktieren welche Unterlagen sie brauchen. Grundriss, Bilder, Wirtschaftsplan usw.
m.f.G.
damit sollte ich doch eigentlich aus etwaigen Ansprüchen eines Maklers raus seien.
Mal hören was die Makler dazu sagen.
Grüße
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kurzes feedback,
alle Makler sind mit dieser Regelung einverstanden.
Grüße
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