Mangel bei Erstbezug

15. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Alexander
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangel bei Erstbezug

Beim Bezug einer neuen Wohnung vor einigen Monaten versicherte der Vermieter (mündlich), die schadhafte Wohnungstür durch eine Neue zu ersetzen. Bisher ist er dem nicht nachgekommen. Besteht noch eine Möglichkeit, entsprechend dem § 535 oder § 464 den Vermieter zur Leistung zu verpflichten?

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