Mangelnder Brandschutz, durch Feuerwehrüberwachung verzichtbar?

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
User_1235
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)
Mangelnder Brandschutz, durch Feuerwehrüberwachung verzichtbar?

Hallo, wir sind Mieter eines Gebäudes, welches wir im Moment nicht nutzen dürfen, da wir vom Bauamt eine Nutzungsuntersagung wegen fehlendem Brandschutz erhalten haben.
Ich erinnere mich an ein Telefonat mit dem Büroleiter des Brandschutes, dieser sagte mir in einem Nebensatz, dass z.B. eine Veranstaltung in dem Gebäude trotzdem möglich wäre, wenn man von der Feuerwehr 1-2 Personen zur "Wache" abstellen würde.

Ich versuche nun dazu irgend etwas rechtlich fest gelegtes zu finden, allerdings scheint dieses Thema so selten zu sein, dass ich dazu nicht viel gefunden habe. Das Gebäude befindet sich in Hessen. Vielleicht ist hier jemand vom Fach und kann mir sagen, was genau möglich ist um eine Veranstaltung trotz des mangelndem Brandschutz zu veranstalten? Oder zumindest in welchem Gesetz ich nachschauen muss?

Anmerkung: Der Brandschutz wird nachgebessert, allerdings muss die Stadt erst das neue Brandschutzkonept abnehmen.
Ich suche nach einer Lösung bis zu diesem Zeitpunkt.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von User_1235):
eine Veranstaltung in dem Gebäude trotzdem möglich wäre, wenn man von der Feuerwehr 1-2 Personen zur "Wache" abstellen würde.

Nicht billig wenn man auf die örtlichen Gebühren schauen würde. Zudem wird kaum die Feuerwehr auf längere Zeit sein Personal zur Verfügung stellen.
Für die geplante Veranstaltung sollte man erst Rücksprache mit der Feuerwehr halten, ob diese bereit wäre, und danach wieder mit dem Amt. Solche Entscheidungen liegen im Ermessen des Sachbearbeiter.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Welche Art der Nutzung soll denn dort stattfinden?

Wenn ich Veranstaltung lese, kommen mir irgendwelche Partys mit einigen (>100?) Personen in den Sinn, dafür wird weder die Feuerwehr noch die Stadtverwaltung Verantwortung übernehmen.

Mangelhaften Brandschutz kann man übrigens nicht mit 1-2 Personen ausgleichen, was sollten die Personen denn ausrichten im Falle eines Falles.
Einen Löschzug wird Ihnen die Feuerwehr samt Personal kaum stellen, geschweige den, dass Sie dieses bezahlen wollen.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Der Büroleiter soll Dir doch bitte mal die Vorschrift für diese Aussage nennen.

Von meiner Brandschutzhelferausbildung habe ich mitgenommen, dass bei bestimmten größeren Veranstaltungen die Anwesenheit von Feuerwehrleuten vorgeschrieben ist. Die kontrollieren dann z. B. ob die Rettungswege frei sind, etc.

Die ersetzen aber auf keinen Fall die Brandschutzanlagen!

Deckt sich auch mit dem Schildbürgerstreich einer gewissen Kaserne in Bayern. Da wurden vor einigen Jahren für einen zweistelligen Millionenbetrag die modernsten Hubschrauberwartungshallen Europas hochgezogen.
In den Hallen gibt es keine Brandschutzanlagen. Die waren nach der für die Bundeswehr gültigen Vorschriften nicht nötig, da es eine Feuerwehr vor Ort gab.
Dann wurde die Hubschrauberstaffel aufgelöst ... und seither gammeln die Hallen vor sich hin.
Interessierte Privatfirmen dürfen diese Hallen aber nicht nutzen, selbst wenn sie eine eigene Firmenfeuerwehr installieren würden ...

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Interessierte Privatfirmen dürfen diese Hallen aber nicht nutzen, selbst wenn sie eine eigene Firmenfeuerwehr installieren würden ...


Wenn es so wäre, würde auf dem BER reger Flugbetrieb herrschen. ;)

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Martin Schröder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Veranstaltung wäre eine temporäre Nutzungsänderung und müsste als solche die entsprechenden brandschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Diese ergeben sich im Zweifel aus der Versammlungsstättenverordung. Nicht erfüllte Anforderungen können nur durch Ersatzmaßnahmen, z.B. eine Brandwache, ausgeglichen werden, wenn dadurch die Schutzziele ebenso gut erfüllt werden. In der Regel heißt das, dass die Brandwache nur das Fehlen einer erforderlichen Brandmeldeanlage ausgleichen kann, nicht aber z.B. einen fehlenden zweiten Rettungsweg.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von User_1235):
eine Veranstaltung in dem Gebäude trotzdem möglich wäre, wenn man von der Feuerwehr 1-2 Personen zur "Wache" abstellen würde.

Nicht billig wenn man auf die örtlichen Gebühren schauen würde. Zudem wird kaum die Feuerwehr auf längere Zeit sein Personal zur Verfügung stellen.

Das macht die freiwillige Feuerwehr.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Die auch zu bezahlen ist.

wirdwerden

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