Marken- und Wettbewerbsverstöße im Bereich von Autoersatzteilen. Vorsicht! Teure Abmahnungen drohen!
Mehr zum Thema: Markenrecht, Markenrecht, Markenrechtsverletzung, Markenverstoß, Autoersatzteile, EinfuhrEinfuhr und/oder Verkauf von nicht originalen Autoersatzteilen kann sehr teuer werden
Markenrecht & Wettbewerbsrecht Abmahnungen deutscher Autohersteller
Manch einer mag geneigt sein, sich seine Autoersatzteile (wie Embleme, Radnabendeckel etc.) kostengünstig aus dem Ausland, z.B. über das Portal "AliExpress.com" aus China o.ä., zu besorgen. Hierbei handelt es sich oft um nicht originale Autoersatzteile. Die Teile sind mithin nicht vom originalen Hersteller lizensiert, also Fälschungen (Plagiate).
Dies mag für den Privatmann in sehr geringem Umfang (Menge für das eine eigene Auto zu Hause) markenrechtlich eventuell noch möglich sein. Wenn man allerdings eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Autoersatzteile in die EU und nach Deutschland einführt oder diese hier über das Internet o.ä. anbieten möchte, ist das keine gute Idee. Es drohen teure markenrechtliche Abmahnungen durch spezialisierte Rechtsanwälte.


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Was wird in solchen Abmahnungen üblicherweise moniert?
Werden die Einfuhr von Fälschungen und/oder Angebote mit Fälschungen entdeckt, lassen die Markeninhaber durch ihre Rechtsanwälte dann markenrechtliche bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Die Rechtsanwälte machen hierbei u.a. Markenrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße im Auftrag der jeweiligen Markeninhaber aus. Betroffen können einerseits die Einfuhr von nicht lizensierten Autoersatzteilen bzw. Autoteilen (wie z.B. von Emblemen) nach Deutschland sein.
Andererseits können daneben auch die Nutzung nicht lizensierter Logos auf Internetplattformen wie eBay usw. betroffen sein. Von den Rechtsanwälten werden beispielsweise Verstöße gegen die Unionsmarken, Wortmarken, Wort-Bildmarke, Bildmarken sowie geschäftlicher Kennzeichen und entsprechender Logos moniert.
Was wird von den Anwälten üblicherweise gefordert?
Von den Rechtsanwälten wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Dies stellt im ersten Moment wohl den gefährlichsten und risikoreichsten Anspruch gegenüber dem Betroffenen dar. Daneben werden Auskunft, Kostenerstattung und Schadensersatz begehrt. Die von den Anwälten geltend gemachten Auskunftsansprüche dienen hierbei zur Vorbereitung und Konkretisierung von etwaigen Schadensersatzansprüchen der jeweiligen Rechteinhaber. Im Rahmen der Kostenerstattung fordern die Rechtsanwälte nicht selten bereits Rechtsanwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe für den Betroffenen. Angesetzte Streitwerte von 50.000,00 EUR (Regelstreitwert im Markenrecht), 100.000,00 EUR oder sogar noch mehr sind keine Seltenheit. Dementsprechend hoch fallen dann auch die geforderten Anwaltskosten aus.
Was wird beispielsweise abgemahnt?
- Angebote von nicht lizensierten Autoteilen, wie z.B. Emblemen etc. sowie der LOGO Nutzung auf Internetplattformen wie bspw. eBay etc.
- Angebote auf eBay unter Verwendung der Nennung der jeweiligen Marke oder ähnlich auf Internetplattformen wie bspw. eBay etc.
- Einfuhr nach Deutschland von nicht lizensierten Autoteilen, wie z.B. Emblemen etc.
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Unlauterer Vertrieb von nachgeahmten Produkten
Näheres zu einem deutschen Autohersteller aus Bayern gibt es z.B. hier:
http://www.ra-schulte.net/klaka-rechtsanwaelte/
Näheres zu einem deutschen Autohersteller aus Stuttgart gibt es z.B. hier:
http://www.ra-schulte.net/heumann-rechtsanwaelte-die-daimler-ag/
Wie sollte man sich bei einem Abmahnschreiben verhalten?
Sind auch Sie betroffen? Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoßes und/oder Wettbewerbsverstoßes an einer geschützten Marke oder ähnlich durch Einfuhr oder durch ein Angebot im Internet erhalten? Dann handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt!
Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf. Lassen sich - gerade im Markenrecht - vielmehr vorher durch einen Rechtsanwalt beraten. So können Fehler vermieden werden. Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite übersendet werden. Die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als für den Betroffenen juristisch notwendig. Darüber hinaus können diese auch unter Umständen als Schuldeingeständnisse gewertet werden. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit weiter. Pauschalvereinbarungen sind bei mir möglich.
Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Europaallee 65
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++ Internet: https://rechtshop.ra-schulte.net & www.ra-schulte.net ++
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