Marklercourtage zahlen? Fehler im Vertrag ? Hilfe!

1. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb431468-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Marklercourtage zahlen? Fehler im Vertrag ? Hilfe!

Guten Tag,

folgendes Problem. Meine Eltern haben über einen Markler (NRW) unser Haus verkauft. Nun ist es so, dass jetzt der Verkäufer und Käufer 3,57 Prozent zahlen müssen.

Unser Markler hat aber scheinbar einen Fehler gemacht. In dem Vertrag, welcher festlegt, dass er Provision erhält hat er Handschriftlich geschrieben: Käufer zahlt 3,57 % und Käufer zahlt 3,57 %

Hier ist ja ein Fehler. Er schreibt 3,57 % Wobei dort Verkäufer und Käufer stehen müsste...

Hat er jetzt pech gehabt ? :D

MfG Adrian Schütze

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Verträge sind nach dem Willen der Parteien auszulegen, nicht nach dem Wortlaut. Man wird davon ausgehen können, dass der Wille der Parteien klar ist und es sich hier einfach nur um einen Fehler ohne Auswirkungen auf den Inhalt des Vertrags handelt.

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Was steht denn im Auftrag? "Vermittlung" oder "Nachweis"?

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#3
 Von 
fb431468-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist so.

Meine Eltern bekommen das Geld für das Haus von B erst im Juni 2016. Unser Makler A verlangt jetzt das Geld, also seine Provison von 3,57%. Meine Eltern haben ihm bereits zu Anfang darüber bescheid gegeben, dass Sie keinerlei Rücklagen oder sonstiges haben (Deswegen verkaufen wir auch das Haus. Zu viele Schulden, da mein Vater stark Alkoholkrank ist). Der Makler A , welcher unser Haus verkauft hat, hat in Punkt 10 des Makler-allein-Auftrags geschrieben (Handschriftlich):

"Käuferprovision 3,57% + Käuferprovision 3,57% incl. MWST 19%"

Ich habe keinerlei Ahnung von der Juristerei und kein Geld für ein Anwalt oder sonstiges aber das kann doch nicht sein, dass man einen Vertrag schließt in dem der Makler etwas falsch hinschreibt, denn warum gibt es dann überhaupt Verträge???

Mir und meinen Eltern ist klar, dass der Käufer und der Verkäufer das Geld zahlen müssen aber würde man da rechtlich recht bekommen oder wie sieht das aus? Lohnt sich das?

MfG

Adrian S

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Unser Makler A verlangt jetzt das Geld



"6. Immobilienmakler Provision – wann ist die Provision fällig?

Die meisten Immobilienmakler halten in ihren Geschäftsbedingungen fest, dass die Maklerprovision mit Abschluss eines Miet- bzw. eines notariellen Kaufvertrags verdient und fällig ist. In der Praxis wird ein Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen nach Vertragsunterschrift gewährt. Mit Verkäufern wird teilweise die Sonderregelung getroffen, dass sie ihren Anteil an der Maklerprovision erst mit Fälligkeit des Kaufpreises bezahlen müssen bzw. wenn der Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen ist."

Quelle:https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/


Was wurde denn vereinbart?


Zitat:
"Käuferprovision 3,57% + Käuferprovision 3,57% incl. MWST 19%"


+

Zitat:
Mir und meinen Eltern ist klar, dass der Käufer und der Verkäufer das Geld zahlen müssen aber würde man da rechtlich recht bekommen oder wie sieht das aus? Lohnt sich das?


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