Materialrückgabe nach Vergleich vor AG

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kakaokoala
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Materialrückgabe nach Vergleich vor AG

Nach einer Kündigung, einer Kündigungsschutzklage und einem geschlossenen Vergleich möchte der Anwalt des AG das Arbeotsmaterialien wie im Vergleich festgehalten zurück gegeben werden. Hierzu hat er einen Termin vorgeschlagen an dem der AG in der Nähe des Wohnortes des AN ist, den der AN aufgrund von anderer Arbeit nicht wahrnehmen konnte. Daraufhin schrieb er das ein anderer Temrin gefunden werden sollte jedoch kam danach Weihnachten und die Feiertage Urlaub usw. Als sich der AN dann meldete bei dem Anwalt des AG teilte der mit das das Arbeitsmaterial nun bis zum Datum x zum AG der ca.200 km weit entfernt ist gebracht werden müsse und teilte zudem mit das der AN nun die Kosten des Anwaltes für die Fristsetzung sowie, sollte er die Frist versäumen, Nutzungsgebühren für das Material zahlen muss. Muss der AN das Arbeitsmaterial zum AG bringen? Darf der Anwalt diese Kosten gegenüber dem AN geltend machen? Gibt es eine Frist wann das Material nach dem Vergleich beim AG abzugeben ist?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Der AN befindet sich bereits im Verzug. Der AN sollte schleunigst die Waren dem alten AG zukommen lassen. Wie er das nun macht, nachdem er den Termin hat platzen lassen, ist das Problem des AN.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kakaokoala
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern befindet sich der AG nun in Verzug? Der AG hat seit 12 Monaten das Gehalt nicht gezahlt. Daher der Vergleich und die Einbehaltung von Arbeitsleitung und Arbeitsmaterial. Der Beschluss des Arbger. kam erst vor einigen Tagen.
Der AN hat ihn nicht platzen lassen sondern könnte das Angbeot des AG an dießesm Tag das Material zurückzunehmen nicht annehmen aufgrund von anderen längerfristig feststehenden Terminen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16467 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Muss der AN das Arbeitsmaterial zum AG bringen? Darf der Anwalt diese Kosten gegenüber dem AN geltend machen? Gibt es eine Frist wann das Material nach dem Vergleich beim AG abzugeben ist?

Die Fragen kann man letztendlich nur beantworten, wenn man den genauen Text des Vergleiches kennt.

Im Allgemeinen ist es aber schon so, dass die Rückgabe der Arbeitsmaterialien eine Bringschuld des Arbeitnehmers (und keine Holschuld des Arbeitgebers) ist, und der Rückgabeort der Ort des Arbeitsplatzes ist. D.h. der Arbeitnehmer muss die Materialien auf seine Kosten zum Arbeitgeber schaffen - wie auch immer er das macht.
Ob diese allgemeinen Regelungen hier auch gelten, hängt halt vom genauen Wortlaut des Vergleichs ab.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Der AN hat ihn nicht platzen lassen sondern könnte das Angbeot des AG an dießesm Tag das Material zurückzunehmen nicht annehmen aufgrund von anderen längerfristig feststehenden Terminen.


Wie langfristig stand denn der Übergabetermin mit dem AG schon fest?
Wann und wie hast du den Termin abgesagt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Weihnachten, Urlaub, Silvester sind nun wirklich kein Grund, Material nicht zurückzugeben. Wenn im Vergleich kein Rückgabetermin steht, dann muss man von "unverzüglich" ausgehen. Und nicht irgendwann nach Weihnachten, Silvester und Urlaub. Ob und wie lang der Arbeitgeber den Lohn nicht gezahlt hat, das interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Bleibt nur die Frage des Erfüllungsortes. Wenn dieser nicht im Vergleich festgelegt ist, dürfte das der Firmensitz sein. Also schleunigst die Rückgabe organisieren. Der Arbeitgeber kann nämlich vollstrecken. So mit Gerichtsvollzieher und Spedition. Das wird dann richtig teuer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen