MediaFinanz (wie so oft)

5. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)
MediaFinanz (wie so oft)

Hallo zusammen,

vorab, es geht nicht um nicht gelesene AGBs oder ähnliches. :-)

Eine Freundin hat vor ca. 1 Jahr bei eBay eine ersteigert. Da sie Probleme mit Arcor hatte und 1 Woche später umgezogen ist, hat sie die Sache vergessen. Ihre Emails konnte sie seit dem nur noch sporadisch nachgucken und hat auch nichts mehr entdeckt. Es sind keine Mahnungen oder ähnliches auffindbar. Seit dem 26. April treffen nun MediaFinanz Emails ein.
Mitlerweile schon 5 Stück und ich bin dran, das ganze erstmal zu pausieren aber da stellen die sich noch ein bisschen quer und wollen eine Vollmacht der Freundin, dass ich mich damit beschäftigen darf.

Was muss mir die Mediafinanz vorweisen können, dass sie die Kosten eintreiben dürfen?
Kann ich verlangen, dass sie mir nachweisen, die Postanschrift und alle anderen Daten der Freundin zu haben?

Wir hätten schon längst bezahlt nur finde ich es eine unverschämtheit, ohne eine einzige Zahlungsaufforderung bzw. Erinnerung die Sache an eine sonst so dubiose Inkassogesellschaft weiterzuleiten.

Ich hoffe, ihr könnt uns helfen und einen Tipp geben, wie wir am besten weiter verfahren sollten.

Danke

Andreas

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ebay Kauf ?
Wurde die Ware geliefert ?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

nein, Ware wurde bisher nicht geliefert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Ist das was gutes oder schlechtes, wenn die Ware nicht geliefert wurde?

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#4
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Naja, eigentlich zahlt man ja bei Ebay erst und dann bekommt man die Ware. Wenn du den Kauf getätigt hast, in dem du die Ware ersteigert hast, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Das bedeutet, du hast deine Pflicht zu erfüllen, in dem du das Geld bezahlst, so wie es in dem Angebot erwünscht war. Ansich hat der Verkäufer schon erstmal recht. Es ist auch nur reine Kulanz, zu erinnern und anzumahnen. Im Kundeninteresse tun das halt viele, es ist aber kein Muss. Ob es der Kundenbeziehung dient, ist dann die zweite Frage.

Das Thema Media Finanz ist sicher ein Ding für sich ..... ;)

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#5
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Das hab ich der Freundin auch gesagt, dass sie bezahlen muss. Nur das ganze halt an MF weiterzugeben, ist halt nicht die feine Art. Aber sie wird wohl nicht drum herum kommen.
Man darf sich aber trotzdem beweisen lassen, dass MF berechtigt ist, das Geld einzutreiben oder?

Wir haben keine Kontaktdaten mehr zum Verkäufer, die müsste MF uns doch genauso mitteilen oder?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Um wieviel gehts in der eigentlichen Forderung ?
Um was für einen Schaden geht es ? Ware wurde ja nicht verschickt !
Ich würde nichts an das Inkasso zahlen sondern dem Verkäufer seinen Schaden und Aufwand ersetzen -
Da würde ich 10 % des Kaufpreises ansetzen und Diese dem Verkäufer direkt auf sein Konto überweisen.

lg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Es geht nicht um viel Geld.
Also mit einer Überweisung von 15-20€ an den Verkäufer + Mitteilung der neuen Anschrift meint ihr, dass sie dir Ware bekommt?
Eigentlich will sie die Ware gar nicht mehr, aber wenn es nicht anders geht und man schon bezahlen muss :)
1xDVD Engel des Universums Sigur Ros mum bjöRK !3 : 9,95 Euro
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 5,00 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 19,00 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 Euro
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 04.06.2007): 38,45 Euro

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja Björk ist cool :)
Wenn Du 5 € überweist ist der Verkäufer m.M gut bedient !
Die Ware hat er dann ja noch !

Dem Inkasso gegenüber würde ich ohne auf die Zahlung einzugehen trocken den rechtsweg anheimstellen !
Gleichzeitig die Kontaktaufnahme per telefon ausdrücklich untersagen - Nicht zu höflich formulieren

lg

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi,

danke für deinen Tipp.
Habe dem Verkäufer jetzt geschrieben und hoffe, dass er sich damit einverstanden erklärt. Werde berichten

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Naja alles andere würde auch in keinem Verhältnis stehen. Aber es gibt halt Menschen, die müssen sich immer etwas profilieren! ;)

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#11
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich danke euch für eure Unterstützung. Die Firma hat zurück geschrieben und sich mit den 5€ einverstanden erklärt. Überweisen jetzt und die Sache ist vom Tisch. Besten dank nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Freut uns
:)
lg

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