Hallo,
unsere Nachbarn haben sich beschwert dass mein Hund in meinen Garten macht (es geht vor allen Dingen um die Haufen) und haben mit dem Ordnungsamt gedroht.
Könnten mir bitte jemand sagen wie sich das da verhält?
Danke und Gruss
Sandra
Mein Hund
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Moin,
wenn du genauere Angaben machst kann dir leichter geholfen werden.
Aber, handelt es sich um deinen eigen Garten, können dir die Nachbarn nichts, es sei denn im Hochsommer wenn die Haufen stinken.
Grüße
Als Mitarbeiter im Ordnungsamt kann ich dir den Verfahrensablauf gern einmal darlegen:
Deine Nachbarn kommen zum Sachbearbeiter und sagen:
"Wir möchten uns über den Hund unseres Nachbarn beschweren."
Der SB spitzt die Ohren und zückt den Stift...
Nachbarn: "Der Hund verrichtet sein Geschäft im Garten."
SB: "Im Garten? Einem Privatgarten?"
Nachbarn: "Ja."
Und -zack- steckt der Stift wieder im Stiftebecher und wird der Zettel zerknüllt, auf dem er sich alles haargenau notieren wollte. :-D
Was ich damit sagen möchte: Das Ordnungsamt hat keine Handhabe, wenn nicht ein konkreter Gefahrtatbestand erfüllt ist, den ich hier aber nicht sehen kann.
Mach dir keine Sorgen, du kannst in deinem Garten (oder deinem Grundstück) tun und lassen, was du möchtest, solange es keine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt.
Das die Haufen beginnen zu stinken, halte ich bei den momentanen Außentemperaturen für ausgeschlossen. Und selbst im Sommer sollte dies kein Problem darstellen, denn schließlich kann man einem Hund nicht verbieten, sein Geschäft zu erledigen.
Und ansonsten schnappst du dir, wenn es warm wird, deinen Hund und gehst halt in die Feldmark oder auf Hundewiesen.
Dann haben alle ihre Ruhe.
-- Editiert von steffen_bs am 08.01.2009 11:51
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen