Mein Hund

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sonnenschein1311
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Hund

Hallo,

unsere Nachbarn haben sich beschwert dass mein Hund in meinen Garten macht (es geht vor allen Dingen um die Haufen) und haben mit dem Ordnungsamt gedroht.

Könnten mir bitte jemand sagen wie sich das da verhält?

Danke und Gruss
Sandra

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Moin,

wenn du genauere Angaben machst kann dir leichter geholfen werden.
Aber, handelt es sich um deinen eigen Garten, können dir die Nachbarn nichts, es sei denn im Hochsommer wenn die Haufen stinken.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Als Mitarbeiter im Ordnungsamt kann ich dir den Verfahrensablauf gern einmal darlegen:

Deine Nachbarn kommen zum Sachbearbeiter und sagen:
"Wir möchten uns über den Hund unseres Nachbarn beschweren."

Der SB spitzt die Ohren und zückt den Stift...

Nachbarn: "Der Hund verrichtet sein Geschäft im Garten."
SB: "Im Garten? Einem Privatgarten?"
Nachbarn: "Ja."

Und -zack- steckt der Stift wieder im Stiftebecher und wird der Zettel zerknüllt, auf dem er sich alles haargenau notieren wollte. :-D

Was ich damit sagen möchte: Das Ordnungsamt hat keine Handhabe, wenn nicht ein konkreter Gefahrtatbestand erfüllt ist, den ich hier aber nicht sehen kann.

Mach dir keine Sorgen, du kannst in deinem Garten (oder deinem Grundstück) tun und lassen, was du möchtest, solange es keine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt.
Das die Haufen beginnen zu stinken, halte ich bei den momentanen Außentemperaturen für ausgeschlossen. Und selbst im Sommer sollte dies kein Problem darstellen, denn schließlich kann man einem Hund nicht verbieten, sein Geschäft zu erledigen.
Und ansonsten schnappst du dir, wenn es warm wird, deinen Hund und gehst halt in die Feldmark oder auf Hundewiesen.
Dann haben alle ihre Ruhe.

-- Editiert von steffen_bs am 08.01.2009 11:51

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen