Hallo,
ich weiss nicht mehr weiter.
Mein Sohn hat sich bei einem Root Server Anbieter einen Server für 35 € monatlich gemietet, ohne das ich davon etwas wusste. Nun konnte mein Sohn das Geld nicht bezahlen und hat mir alles erzählt. Ich habe dem Anbieter gesagt das mein Sohn nicht volljährig ist, dieser meinte das fällt dann unter den Taschengeldparagraph. Aber laut des Taschengeldparagraphes darf mein Sohn keine Abo's (Ratenzahlung) abschliessen.
Wer ist nun im Recht ?
MFG tdiddi
Mein Sohn hat Vertrag mit Ratenzahlung abgeschlossen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Also, m. E. ist der minderjährige Sohn nicht geschäftsfähig und somit kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.
Dauerschuldverhältnisse fallen nicht unter den Taschengeldparagraph. Insofern bedarf es für das abgeschlossene Geschäft der Zutimmung/Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Wird diese verweigert, ist der Vertrag unwirksam.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Das heisst ich kann ihm schreiben das der Vertrag unwirksam gemacht werden soll ?
Nein, nicht schreiben, dass der Vertrag unwirksam gemacht werden soll, denn das würde ja einen bestehenden Vertrag voraussetzen.
Schreiben Sie, dass gar nie ein gültiger Vertrag existiert hat, da Sie als Erziehungsberechtigter nicht Ihre Zustimmung gegeben haben.
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