Miete versteuern Nießbrauch

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dobner
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Miete versteuern Nießbrauch

Ich habe von meinem Vater vor längerer Zeit eine Wohnung geschenkt bekommen.
Im Gegenzug wurde für ihn ein Vorbehaltsnießbrauch eingetragen.
Nun würde ich die Wohnung gerne auf meinen Namen vermieten und die dafür vereinnahmte Miete auch versteuern. Mein Vater erhebt keinen Anspruch auf die Miete.
Ist dies trotz dem Nießbrauch möglich?

-- Editiert von Dobner am 11.01.2018 11:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist dies trotz dem Nießbrauch möglich?


Nein, jedenfalls nicht ohne weiteres.

Zitat:
Mein Vater erhebt keinen Anspruch auf die Miete.


Dennoch müsste Dein Vater mit Dir einen Mietvertrag oder einen Vertrag über die unentgeltliche Überlassung abschließen, in dem er Dir die Weitervermietung erlaubt. Dann sollte das möglich sein.

Eine AfA kannst Du dann aber nicht geltend machen.

Warum verzichtet Dein Vater dann nicht einfach auf das Nießbrauchrecht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dobner
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ist dies trotz dem Nießbrauch möglich?


Nein, jedenfalls nicht ohne weiteres.

Zitat:
Mein Vater erhebt keinen Anspruch auf die Miete.


Dennoch müsste Dein Vater mit Dir einen Mietvertrag oder einen Vertrag über die unentgeltliche Überlassung abschließen, in dem er Dir die Weitervermietung erlaubt. Dann sollte das möglich sein.

Eine AfA kannst Du dann aber nicht geltend machen.

Warum verzichtet Dein Vater dann nicht einfach auf das Nießbrauchrecht?


Die AfA ist mir nicht wichtig.

Der Nießbrauch ist notariell befristet und läuft 2023 aus, wenn ich ihn jetzt löschen lasse habe ich zusätzliche Kosten (Grundbuch?) vermute ich.

An einen Vertrag über unentgeltliche Überlassung hatte ich schon gedacht, was müsste man da alles regeln?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Könnte die nachträgliche Auswirkung des Nießbrauchauchs nicht auch schenkungssteuerliche Konsequenzen haben?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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