Nehmen wir an ein Vormieter zieht zum 30. Oktober 2006 aus. Es wird ein Rückgabe-Protokoll mit Datum vom selben Tag inklusive Uhrzeit, morgens 10:00 Uhr, erstellt. In diesem Rückgabe-Protokoll wird festgehalten, dass die Wohnung ohne Mängel verlassen wurde. Vermieter und Mieter unterschreiben beide dieses Protokoll.
Am Tag danach, 31. Oktober 2006, wieder 10:00 Uhr (also genau 24 Stunden später) erhält der Nach-Mieter die Wohnungs-Schlüssel. Hierüber wird ein „Schlüssel-Übergabe-Protokoll" erstellt. Mieter und Vermieter unterschreiben beide dieses Protokoll. In diesem „Schlüssel-Übergabe-Protokoll" wird der Zustand der Wohnung nicht festgehalten. Die Erstellung eines Übergabe-Protokolls bei Einzug in dem der einwandfreie Zustand der Wohnung festgehalten wird, wird versäumt.
Im Jahr 2010 zieht dieser Nachmieter dann aus und hinterlässt folgende Schäden:
1. Der Betätigungsgriff des Spülkasten ist abgebrochen.
2. Der Toilettenpapierhalter ist aus der Wand gerissenen und nicht mehr auffindbar.
3. Die Duschvorhangstange ist ebenfalls aus der Wand gerissen und auch nicht mehr auffindbar.
4. Das Silikon an Bade- & Duschwanne ist verschimmelt.
5. Einige Fensterrahmen sind verbohrt, so dass Luft in die Wohnung zieht.
7. Eine Glasscheibe an einem Raumteiler hat einen Sprung.
8. Das Schiebe-Schloss der Keller-Türe ist weggerissen. (An diese Türe kam nur der Mieter ran, da davor nochmals abschließbare Türe.)
Über diese Schäden wird ein „Rückgabe-Protokoll" erstellt. In diesem Rückgabe-Protokoll werden lediglich die Schäden festgehalten und mit „Nicht In Ordnung" bewertet. Vermieter und Mieter unterschreiben beide dieses Protokoll. Eine Vereinbarung über die Regulierung der Schäden wird in diesem „Rückgabe-Protokoll" noch nicht getroffen. Lediglich mündlich vereinbaren Vermieter und Mieter, dass der Mieter die Schäden repariert.
Nachdem der Mieter vier Wochen nach Auszug immer noch keine Anstalten macht die Schäden zu beseitigen fordert der Vermieter den Mieter unter Zeugen dazu auf die Schäden zu beseitigen. Der Vermieter setzt hierzu auch eine angemessene Frist. Der Mieter lässt diese Frist ohne irgendwelche Beseitigung der Schäden verstreichen.
Nehmen wir weiter an, der Mieter behauptet dann plötzlich, dass der Vermieter sämtliche (oben aufgelistete Schäden) selbst binnen der 24 Stunden zwischen Rückgabe vom Vormieter (30. Oktober 2006, 10:00 Uhr) und Schlüssel-Übergabe an den Nachmieter (31. Oktober 2006, 10:00 Uhr) selbst verursacht hat und er deshalb nicht zur Beseitigung der Schäden verpflichtet sei. Würde diese Behauptung von jemandem, der solche Dinge „berufsmäßig neutral zu bewerten hat" als ernst zu nehmenden Einwand oder eher als Schutzbehauptung angesehen werden? Habt Ihr da Erfahrung?
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