Mieter kommt mit E-Speicherheizung nicht zurecht

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)
Mieter kommt mit E-Speicherheizung nicht zurecht

Ein Wohnhaus (Baujahr 1968) mit Einliegerwohnung wird über Elektrofußbodenheizung beheizt, die vor einigen Jahren bereits eine neue elektronische Steuerung mit Außenfühler bekommen hat.
Die Heizung ist technisch also auf dem neusten Stand.

Die Heizung wird von abends 21:00 Uhr bis morgens 6:00 Uhr und mittags von 13:00 bis 16:00 Uhr (Strom-Niedertarifzeiten) aufgeladen. In der Zwischenzeit wird die gespeicherte Wärme abgegeben. Während dieser Zeit (Hochtarif) lädt die Heizung nicht.

Neu eingezogene Mieter der Einliegerwohnung beschweren sich wiederholt, dass Sie abends kalt hätten und keine 20 Grad in den Wohnräumen hätten.

Die Heizung ist jedoch technisch in Ordnung, Die Ursache hierfür liegt darin, dass die mittags gespeicherte Wärme abends nicht mehr ausreicht und es auch einige Zeit dauert, wenn die Heizung um 21:00 Uhr wieder einschaltet, bis sie auf Temperatur ist. Dadurch kann es sein, dass die Raumtemperatur etwas unter 20 Grad fällt. Dreht man die Heizung höher, dann wird es nachts und mittags zu warm im Haus.

Bei dieser Elektrospeicherheizung können die Wohnräume technisch bedingt nicht mit konstant 20 Grad beheizt werden. Auch besitzt die Steuerung eine gewisse Trägheit, was sich besonders bei größeren Schwankungen der Außentemperaturen bemerkbar macht.

Wie ich gelesen habe, muss der Vermieter in der Zeit von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad gewährleisten/bereitstellen. Zwischen 23:00 und 6:00 Uhr mindestens 18 Grad (Oberverwaltungsgericht Berlin).

Dies erscheint mit dieser Heizung technisch bedingt nicht möglich. Man hat leider nur sehr bedingt Einfluss in das Heizsystem einzugreifen. Der Vermieter ist natürlich bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten das Problem zu beheben. Schließlich will er, dass sich die Mieter wohlfühlen. Vorherige Mieter hatten sich nie beschwert, dass es zu kalt in der Einliegerwohnung sei. Alle vorherigen Hausbewohner haben sich schnell daran gewöhnt mit der Heizung und den auftretenden Temperaturschwankungen. zu leben. Schließlich schwanken die Temperatur draußen ja auch und man passt sich an.

Der Mieter droht nun, die Miete zu kürzen. Darf er das unter den gegebenen Umständen? Vor Mietvertragsunterzeichnung ist er vom Vermieter hinreichend über das Heizungssystem informiert worden.

Besten Dank.
koltesp

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2147
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Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo veritas1111,

vielen Dank für deine Anmerkungen und Fragen, die ich noch versuche zu beantworten:

(veritas1111) „Wo befindet sich denn der Speicher?“

Die Heizung und die Speicherplatten liegt unter dem Estrich im Fußboden. Der Boden ist gefliest.

(veritas1111) „Bei welchem Anbieter denn? Über Nachtstrom bzw. Heizstrom?“

Der Strom für die Heizung wird von den örtlichen Stadtwerken als Nachtstrom (Niedertarif) geliefert.

(veritas1111) „Dann hat sie auch Thermostate für jeden Raum.“

So modern ist die Heizung dann vielleicht doch nicht. Es gibt war Thermostate, jedoch nicht für die "Grundheizung" - nur für die "Nachheizung".

(veritas1111) „Was höher drehen? Die Ladeleistung oder die Abgabemenge, die der Thermostat regelt.“

Es kann nur die Ladeleistung manuell reguliert werden (mehr oder weniger). Die Abgabemenge wird vollautomatisch gesteuert.

(veritas1111) „Ja, aber hier hat doch der Mieter alleinigen Zugriff auf die HZG und das ist auch gut so, da trifft das nicht zu. Wahrscheinlich bedient er die HZG falsch, bzw. verschwenderisch.“

Der Mieter hat nur direkten Zugriff auf die Thermostatsteuerung der Nachheizung.
Die Steuerung der Grundheizung ist für ihn nicht zugängig (liegt in der Hauptwohnung).

(veritas1111) „Und genau diese Schwankungen kann der Thermostat ausgleichen.“

Bevor die neue Steuerung eingebaut wurde, konnte die Nachheizung auch über Hochtarif, also rund um die Uhr genutzt werden. Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Auch die Nachheizung läuft nur noch über Nachtstrom. Sie fungiert somit nur als Unterstützung der Grundheizung.

(veritas1111) „Das hast Du natürlich schriftlich im MV vermerkt, bzw. im Übergabeprotokoll.“

Informationen und Erklärungen zu der Funktion der Heizung erfolgten nur mündlich. Leider wurde vom hierauf im Mietvertrag nicht hingewiesen. War bei den Vormietern wie gesagt auch noch nie Thema.

(veritas1111) „Welcher VM will schon was anderes wollen???“

Wer Mieter im eigenen Haus hat, der möchte eigentlich schon ein gutes Verhältnis pflegen. Gute Nachbarschaft ist nicht unwichtig, oder?

-- Editiert von koltesp am 04.01.2009 15:30

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#3
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)

++Die Heizung und die Speicherplatten liegt unter dem Estrich im Fußboden. Der Boden ist gefliest.++

(veritas1111) Bist Du sicher?
Die Speicherplatten(sind das nicht so flache Matten?) liegen unter dem Estrich?
Wie soll denn da die Wärme abgegeben werden?
Die HZG (Heizdrähte) sind aber üblicherweise unter/in dem Fliesenkleber verlegt.
Für was soll denn überhaupt der Estrich geheizt werden?
Oder ist das doch mehr eine Direkt-HZG?

Nein, definitiv keine Direktheizung! Ist halt eine 40 Jahre alte Heizung, damals wurde das so gemacht. Der Aufbau ist wie beschrieben: Heizdrähte Speicherplatten (ca. 1 cm dick) und darauf der Estrich (schwimmend). Der Estrich fungiert hier auch als Speicher, der die Wärme langsam an den Raum abgibt. Ich bin aber kein Heizungsfachmann, der Sinn und Zweck erklären kann.

++Der Strom für die Heizung wird von den örtlichen Stadtwerken als Nachtstrom (Niedertarif) geliefert.++

(veritas1111) Wer ist denn der Anbieter nun?
Mittags 13.00-16.00?
Kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, bzw. glauben.
Bei Themperaturen tagsüber unter 0°C gibt ENBW ab 16.00 und bei mindestens -5°C bereits ab 12.00 Nachtstrom frei, ansonsten von ca. 22.30-06.00.
Dein Problem dürften zu kleine Speicher sein.
Hast Du eigentlich Ein- oder Zweitarifzähler?

Stadtwerke Trier, NT-Zeiten laut Sondertarif für Speicherheizungen von 13:00-16:00 Uhr und von 21:00-6:00 Uhr.
Der Speicher ist sicherlich nicht zu klein. Es gibt pro Raum mehrere Heizzonen (Grundheizung 1 Grundheizung 2). Steuerung der Grundheizung erfolgt über einen Außentemperaturfühler. Und dann gibt es zusätzlich immer noch eine kleine Zone am Fenster die über ein Raumthermostat gesteuert wird (Nachheizung). Z.Z. ist nur eine Grund und die Nachheizung eingeschaltet. Mit zwei Grundheizungen ist es viel zu warm (27-28 Grad). Haben wir schon ausprobiert.
Der Stromverbrauch wird über einen Zweitarifzähler gemessen, und zwar für das gesamte Haus, also beide Wohnungen über einen Zähler.


++"Grundheizung" - nur für die "Nachheizung".++

(veritas1111) Was soll das denn sein, Grund- und Nach-HZG?
Meinst Du Aufladung und Abgabe?

Die Nachheizung ist eine Art Zusatzheizung mit der die Grundheizung unterstützt wird. Im Gegensatz zur Grundheizung, die über einen Außenfühler gesteuert wird, funktioniert die Nachheizung über ein Raumthermostat.

++Die Abgabemenge wird vollautomatisch gesteuert.++

(veritas1111) Das kann nicht stimmen, woher soll denn der "Automat" die gerade gewollte Themperatur kennen?

So wurde es uns vom Techniker erklärt. Die Steuerung funktioniert über einen Außentemperaturfühler, was für mich absolut Sinn ergibt. Je kälter die Außentemperatur um so mehr wird geladen und umgekehrt.

++Die Steuerung der Grundheizung ist für ihn nicht zugängig (liegt in der Hauptwohnung).++

(veritas1111) Also bei Dir?

Ja, das stimmt. Der Mieter muss uns informieren, wenn ihm zu warm oder zu kalt ist, dann können wir die Ladeleistung manuell rauf oder runterregeln.

++Leider wurde hierauf im Mietvertrag nicht hingewiesen.++

(veritas1111) Beim nächsten MV nicht vergessen.

Werde ich beherzigen.

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