Mieter setzt Küche unter Wasser und verlangt dafür aufzukommen.

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Valerij
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
Mieter setzt Küche unter Wasser und verlangt dafür aufzukommen.

Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problemchen mit meinen Mietern. Diese sind im April in meine kernsanierte Wohnung eingezogen. Ich hatte denen, weil in der Küche nur ein Kaltwasseranschluss vorhanden ist, einen Boiler auf meine Kosten zu besorgen versprochen. Um den Anschluss sollten diese aber sich selbst kümmern. (Soweit ich weiß, bin ich nicht verpflichtet als Vermieter in der Küche für Warmwasser zu sorgen). So nett wie ich bin, habe ich natürlich einen kleinen Durchlauferhitzer besorgt und an Mieter übergeben. Zuerst hatten die keine Küche. Paar Monate später hatten die endlich eine Küche gekauft gehabt und den Durchlauferhitzer angeschlossen. Das Wasser war damit nicht warm genug geworden. Ich zum Baumarkt geflitzt und einen anderen anständigen 5l Boiler geholt und wieder bei den Mietern abgegeben. Diese haben ihn wieder einige Wochen später nach dem Kauf angeschlossen und die Wohnung unter Wasser gesetzt da angeblich der Boiler in zwei Hälften zerbrochen ist. Natürlich sind jetzt Möbelstücke, Spülmaschine und neuer Laminatboden dadurch beschädigt worden. Die Mieter verlangen von mir, dass ich die Kosten für die Möbel und Spülmaschine übernehme und den Laminatboden in Stand setze und eine Firma mit dem Anschluss des neuen Boilers beauftrage. Die beiden ******-Boiler kann ich nicht mehr zurückgeben, da ich diese schon eine Weile her gekauft habe und diese recht spät nach dem Kauf angeschlossen wurden.

Wie soll ich jetzt am besten weiter vorgehen?
Wer haftet dafür?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Valerij):
Wie soll ich jetzt am besten weiter vorgehen?

Man lässt den zerbrochenen Boiler von einem Fachmann demontieren. Den neuen Boiler lässt man dann gleich montieren.
Dabei macht man dann auch gleich Fotos um Beweise zu sichern falls was vom Mieter falsch montiert wurde.

Den defekten Boiler reklamiert man beim Verkäufer oder Hersteller.



Zitat (von Valerij):
Wer haftet dafür?

Grundsätzlich der wer schuld ist.
Ausname: Der Vermieter haftet dem Mieter für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache (also Laminat und Boiler).
Die Möbel sind erstmal des Mieters Problem

Ob und von wem Vermieter und Mieter Geld für den Schadenausgleich erhalten, ist davon abhängig wer an was schuld war. Mit etwas Pech bleiben beide auf den Kosten sitzen.

Für den defekten Boiler haftet der Verkäufer wenn es ein Mangel war welcher der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Valerij
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Der Boiler war ja als nette Geste gemeint und nicht als ein Teil der Mietsache. Auch wurde dieser von den Mietern selbst installiert. Also haben diese den Schaden ja auch selbst verursacht bzw. zum Zeitpunkt des Defektes war der Boiler als Eigentum der Mieter. Im Mietvertrag wird nichts von Warmwasser oder 2. Boiler in der Küche erwähnt. Das Haus hat auch keine zentrale Warmwasserversorgung, somit bin ich ja für das Warmwasser in der Küche als Vermieter nicht verpflichtet. Oder sehe ich das falsch?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Valerij):
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Der Boiler war ja als nette Geste gemeint und nicht als ein Teil der Mietsache. Auch wurde dieser von den Mietern selbst installiert. Also haben diese den Schaden ja auch selbst verursacht bzw. zum Zeitpunkt des Defektes war der Boiler als Eigentum der Mieter. Im Mietvertrag wird nichts von Warmwasser oder 2. Boiler in der Küche erwähnt. Das Haus hat auch keine zentrale Warmwasserversorgung, somit bin ich ja für das Warmwasser in der Küche als Vermieter nicht verpflichtet. Oder sehe ich das falsch?


was wurde diesbezüglich im MV vereinbart?

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#4
 Von 
Valerij
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Diesbezüglich wurde nichts vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Der Mieter wird ja im Bad Warmwasser bekommen, Sie sehen das richtig, dass Sie einen Warmwasseranschluss i.d Küche nicht schulden, es sei denn, es wäre vereinbart gewesen. Da bezgl des Warmwassers id Küche nichts vereinbart wurde geht mE der Schaden erst einmal zu Lasten des Mieters. Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob die Mietsache (Bodenbelag) nicht auch Schaden genommen hat und ihn auffordern, den Anschluss das nächste Mal durch einen Fachmann vornehmen zu lassen.

Einen weiteren Boiler würde ich nicht zur Verfügung stellen.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Seit wann ist der Vermieter nicht mehr für die Bereitstellung von warmem Wasser verantwortlich?

http://www.mietminderung.org/mietminderung-kein-warmwasser-in-bad-oder-kueche/

Zitat:
Zum Waschen, Duschen oder Baden oder zum Arbeiten in der Küche wird warmes Wasser benötigt. Die Versorgung mit Warmwasser gehört zur Grundausstattung einer jeden Wohnung. Im Mietvertrag vereinbart der Vermieter fast immer, dass der Mieter die Kosten für die Warmwasserversorgung bezahlen muss (§ 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung).

Dazu gehören der Kostenaufwand, den der Vermieter für die Bereithaltung der Warmwasserversorgungsanlage aufwenden muss sowie der durch den Energieverbrauch des Mieters bedingte Kostenaufwand. Gibt es im Bad oder in der Küche kein Warmwasser, liegt regelmäßig ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.

Vermieter hat Betriebspflicht für die Warmwasserversorgung
Der Vermieter ist verpflichtet, die technische Anlage zur Wasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb zu halten (AG München WuM 1987, 382 ). Dazu muss er auch ständig ausreichend warmes Wasser liefern. Wird das Warmwasser über einen Wasserboiler erhitzt, muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Boiler ordnungsgemäß funktioniert.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Seit wann ist der Vermieter nicht mehr für die Bereitstellung von warmem Wasser verantwortlich?


Das sagt doch keiner, hier geht es um Warmwasser in der Küche, das schuldet der VM nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Valerij):
Der Boiler war ja als nette Geste gemeint und nicht als ein Teil der Mietsache.

Der Schilderung nach ist der Boiler mangels erfogltem Eigentumsübergang immer noch ein Teil der Mietsache ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Valerij
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Da wurde noch nie einer von mir verbaut. Wie kann dieser dan ein Teil der Mietsache sein? Den Boiler habe ich doch viel später nach dem Einzug den Mietern übergeben.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Valerij):
Da wurde noch nie einer von mir verbaut. Wie kann dieser dan ein Teil der Mietsache sein? Den Boiler habe ich doch viel später nach dem Einzug den Mietern übergeben.


Ja, ich würde es auch als Schenkung zum Einzug sehen ;) ...

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Valerij):
Da wurde noch nie einer von mir verbaut.

Irrelevant.



Zitat (von Valerij):
Wie kann dieser dan ein Teil der Mietsache sein?

Weil er halt nicht Eigentum der Mieter sondern des Vermieters ist.



Zitat (von Valerij):
Den Boiler habe ich doch viel später nach dem Einzug den Mietern übergeben.

Und?



Zitat (von AltesHaus):
Ja, ich würde es auch als Schenkung zum Einzug sehen

Nette Idee.

Version der Mieter:
Nachdem der Mieter den Mangel gemeldet hat, hat der Vermieter dem Mangel durch Übergabe des Boilers Abhilfe geschaffen.

Nun raten wir mal, wem die derzeit tendenziell mieterfreundlichen Gerichte glauben ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun raten wir mal, wem die derzeit tendenziell mieterfreundlichen Gerichte glauben ... ?



Der Einwand ist berechtigt. OK, der Boiler gehört dem VM, wer sagt, dass er ihn auch anscließen muss? Das ist ja so ein Untertischgerät und wird mit der EBK angeschlossen, dies hat mE der MIeter zu erledigen.

Ist der Boiler defekt dürfte dies eine Haftungsfrage des Herstellers sein.

Last but not least, ich hätte jetzt die Nase voll und würde dem Mieter sagen, dass er sich die Plörren selber kaufen soll.



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#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
OK, der Boiler gehört dem VM, wer sagt, dass er ihn auch anscließen muss?


Das ist doch völlig lebensfremd.

Nach der Schilderung war klar, dass der Mieter Warmwasser in der Küche benötigte und auch wollte.
Ob dies zum Mietumfang gehörte oder sogar musste, lasse ich mal außen vor.

Für mich ist die Frage, welche Rechtsgeschäfte nach der geschilderten Vereinbarung geschlossen wurden,
Der Vermieter kauft einen Boiler und übergibt ihn dem Mieter damit dieser ihn in der Wohnung einbaut.
Der Vermieter gibt also sein Eigentumsrecht an dem Gerät nicht auf sondern beauftragt den Mieter mit dessen Installierung.
Damit wurde der Mieter Beauftragter des Vermieters (Erfüllungsgehilfe) und der Vermieter haftet als Auftraggeber für dessen evtl. Verschuldens.
Vermieter hätte sich mindestens prüfen müssen ob der Mieter die nötigen Kenntnisse dafür besitzt und ob der Einbau richtig erfolgt ist (Abnahme).
Ich schließe daher ein Mitverschulden des Vermieters nicht aus.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Das ist doch völlig lebensfremd.

Nach der Schilderung war klar, dass der Mieter Warmwasser in der Küche benötigte und auch wollte.
Ob dies zum Mietumfang gehörte oder sogar musste, lasse ich mal außen vor.


Nein, wir haben etliche Wohnung, wo lediglich im Bad Warmwasser ist. In der Küche müssen die Mieter mit Untertischgeräten selber dafür sorgen. Lebensfremd ist es alles als gegeben vorauszusetzen, nur weil man meint, dass es so üblich wäre. Ausnahme, im MV wurde verenbart, dass sowohl in Bad als auch idK der VM für die Warmwasserbereitstellung vereantwortlich ist.

-- Editiert von AltesHaus am 14.01.2018 12:15

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#15
 Von 
Valerij
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Feststeht, dass der Mieter den Boiler falsch installiert hat mangels erforderlichen Fachkenntnisse.
Selbst wenn der Boiler mein Eigentum wäre, müsste mich der Mieter über seine fehlende Fachkenntnisse informieren, damit ich auch reagieren konnte.
Ich als Vermieter bin doch kein Papa von meinen Mieter um ständig auf sie aufzupassen. Wenn der Mieter mir zusichert, dass er Die benötigten Fachkenntnisse besitzt, muss ich auch davon ausgehen. Außerdem war eine Installationsanleitung dem Boiler beigefügt.


Ich fasse kurz zusammen:

Aktueller Stand:
1. Keine zentrale Warmwasserversorgung
2. Boiler wurde an Mieter geschenkt und auf Niederdruckarmatur mündlich hingewiesen
3. nach benötigten Fachkenntnissen für die Installation befragt
4. erforderlichen Fachkenntnisse wurden von Mieter zugesichert
5. laut Mieter, haben seine Eltern angeblich auch so etwas verbaut und die Erfahrung gegeben sei (dadurch auch keine Zweifel)
6. Installation nach dem Kauf der Küchenmöbel
7. installation Monate später nach der Schenkung
8. Falsche Armatur von Mieter Installiert dazu noch falsch vorgegangen (Boiler nicht entlüftet vor Inbetriebnahme)
9. Vor Installation wurde der VM nicht verständigt.

Ich sehe da nichts, wo ich etwas falsch gemacht haben soll.

Oder sollte ich mit dem Mieter mit in die Wohnung einziehen, um ihm ständig auf die Finger zu schauen?



-- Editiert von Valerij am 14.01.2018 12:45

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Valerij):
Ich sehe da nichts, wo ich etwas falsch gemacht haben soll.


Kardinalsfehler: Nix wurde schriftlich festgehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Valerij):
Ich sehe da nichts, wo ich etwas falsch gemacht haben soll.
Aus der Bewertung des aktuellen Falls möchte ich mich lieber heraushalten, weil mir dies zu unübersichtlich ist. Aber ja, du hast etwas falsch gemacht. Es ist deine Wohnung. Du bist verantwortlich für alle Installationen in dieser Wohnung, die du vermietet hast.

Es ist meiner Meinung nach abwegig anzunehmen, du hättest die Boiler den Mieter verschenkt. Wenn die Mieter direkt gekündigt hätten, hätten wir hier mit Sicherheit einen Thread gehabt "Mieter klauen meinen Boiler". Solange du nicht beweisen kannst, dass du das Ding wirklich ohne Gewährleistung verschenkt hast, bist du zumindest für das Gerät selber haftbar.

Für die Zukunft würde ich daher empfehlen, alle Installationen, die du mitvermietet hast und für die du haftest, selber zu installieren/ installieren zu lassen und nach der Installation auch zu kontrollieren. Es ist meines Wissens nach inzwischen ausgeurteilt, dass du Wartungs- und Kontrollpflichten nicht auf den Mieter abwälzen kannst. Das ist nunmal dein Job. DU kannst maximal die Kosten dafür auf die Nebenkosten umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und dies so vereinbart ist.

Zudem wäre es vermutlich sinnvoll in Zukunft im Mietvertrag klar zu vereinbarn, was denn nun der Mietumfang ist und was du verschenken willst.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Feststeht, dass der Mieter den Boiler falsch installiert hat mangels erforderlichen Fachkenntnisse.

Wieso darf ein Vermieter denn davon ausgehen, dass der Mieter die nötigen Fachkenntnis besitzt ?

Ich vermute jetzt mal, der Mieter musste in der gemieteten Küche keine (Kalt)Wasserleitung zu dem Boiler und von dort keine Warmwasserleitung zum Warmwasserhahn über dem Waschbecken legen, sondern diese Leitungen und auch der Stromanschluss waren vorhanden, nur der Boiler fehlte.

Dies wird der Mieter beanstandet haben und bekam dann einen Boiler in die Hand gedrückt und gesagt, mach mal.

Oder musste der Mieter etwa erst auch die Wasserleitungen verlegen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich vermute jetzt mal, der Mieter musste in der gemieteten Küche keine (Kalt)Wasserleitung zu dem Boiler und von dort keine Warmwasserleitung zum Warmwasserhahn über dem Waschbecken legen, sondern diese Leitungen und auch der Stromanschluss waren vorhanden, nur der Boiler fehlte.


Evtl. ist hier ein Missverständnis, es wurde lediglich der Küchenraum gemietet, nix EBK oder so, die hat der Mieter sich dann nach Einzug selber einbauen lassen oder eingebaut, wie es in unseren Breitengraden üblich.

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