Mieterhöhung nach 7 Monaten ?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)
Mieterhöhung nach 7 Monaten ?

Hi,
mal eine Frage.
Seit dem 01.05.2010 miete ich eine Wohnung. Die Kaltmiete betrug 350€
Im Mietvertrag stand, dass sie zum 01.01.2011 um 30€ erhöht wird. Begründung steht nicht dabei. Aber ist es nicht so, dass eine Miete erst nach einem Jahr erhöht werden darf ?
Ich habe es zwar so unterschrieben nur habe ich das jetzt schon öfters gehört, dass es wohl so falsch ist ?

Und wenn ja, was soll ich jetzt tun ?
Mieter anschreiben ?
Bisher lief eigentlich alles okay..
Ach vielleicht noch wichtig, es handelt sich um eine Eigentumswohnung die mein Vermieter an mich vermietet.

lg


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Was steht denn da GENAU ?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2010

§3 Miete
1. Die Miete beträgt monatlich 350€

Ab 01.01.2011 neue Miete Euro 380 monatl.

@Denunziant
schonmal was gehört das Mietverträge auch nachträglich ungültig sein können ?

Nie zum Nachteil des Mieters ;)

daher meine Frage... und ich meinte den Vermieter!


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-- Editiert am 08.01.2011 15:56

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#4
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Kann ich darauf bauen auf diesen Mietspiegel ?
ich zahel für 68,81qm nämlich dann 7,70€ :(

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>daher meine Frage... <hr size=1 noshade>



Lies mal § 557a BGB :

(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. ...


Ob du deshalb mit deinem Vm. Streit anfangen willst, musst du aber selbst entscheiden, sonst kommt vielleicht nach 15 Monaten das dicke Ende nach, lies § 558 BGB .

Die ortsübliche Vergleichsmiete kannst du im örtl. Mietspiegel finden, wenn es einen gibt.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Peter100

quote:
Seit dem 01.05.2010 miete ich eine Wohnung. Die Kaltmiete betrug 350€
Im Mietvertrag stand, dass sie zum 01.01.2011 um 30€ erhöht wird

Das hört sich nach einem Staffelmietvertrag an, der jedoch nicht gültig ist, da die Miete jeweils für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr unverändert bleiben muß. Eine Staffelmietvertrag, der eine Mieterhöhung in kürzeren Zeitabschnitten vorsieht ist unwirksam. Längere Zeitabschnitte sind dagegen möglich. Sh. hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#9
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
du hast Recht. Der Vermieter kann die Miete erst nach einem Jahr erhöhen. Also hast du noch etwas Zeit. Teile es dem Vermieter freundlich mit. Er kann dir die Miete in den ersten 3 Jahren um 20%( Kappungsgrenze) erhöhen, also auf maximal 420 Euro.
Falls es dann immer weitergeht mit der Erhöhung suchst du dir eine neue Bleibe.
Würde nicht zahlen.
Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#10
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Warum sollte das eigentlich nicht als Mietreduzierung für die ersten acht Monate angesehen werden ?



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#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Weil das irgendwie aus dem Vertragskontext hervorgehen sollte, dass der Mieter, warum auch immer, für die ersten paar Monate eine reduzierte Miete zahlt?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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