Hi,
mal eine Frage.
Seit dem 01.05.2010 miete ich eine Wohnung. Die Kaltmiete betrug 350€
Im Mietvertrag stand, dass sie zum 01.01.2011 um 30€ erhöht wird. Begründung steht nicht dabei. Aber ist es nicht so, dass eine Miete erst nach einem Jahr erhöht werden darf ?
Ich habe es zwar so unterschrieben nur habe ich das jetzt schon öfters gehört, dass es wohl so falsch ist ?
Und wenn ja, was soll ich jetzt tun ?
Mieter anschreiben ?
Bisher lief eigentlich alles okay..
Ach vielleicht noch wichtig, es handelt sich um eine Eigentumswohnung die mein Vermieter an mich vermietet.
lg
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Mieterhöhung nach 7 Monaten ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Was steht denn da GENAU ?
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Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2010
§3 Miete
1. Die Miete beträgt monatlich 350€
Ab 01.01.2011 neue Miete Euro 380 monatl.
@Denunziant
schonmal was gehört das Mietverträge auch nachträglich ungültig sein können ?
Nie zum Nachteil des Mieters
daher meine Frage... und ich meinte den Vermieter!
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-- Editiert am 08.01.2011 15:56
Kann ich darauf bauen auf diesen Mietspiegel ?
ich zahel für 68,81qm nämlich dann 7,70€
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--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>daher meine Frage... <hr size=1 noshade>
Lies mal § 557a BGB :
(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).
(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. ...
Ob du deshalb mit deinem Vm. Streit anfangen willst, musst du aber selbst entscheiden, sonst kommt vielleicht nach 15 Monaten das dicke Ende nach, lies § 558 BGB .
Die ortsübliche Vergleichsmiete kannst du im örtl. Mietspiegel finden, wenn es einen gibt.
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--- editiert vom Admin
Hi,
@Peter100
quote:
Seit dem 01.05.2010 miete ich eine Wohnung. Die Kaltmiete betrug 350€
Im Mietvertrag stand, dass sie zum 01.01.2011 um 30€ erhöht wird
Das hört sich nach einem Staffelmietvertrag an, der jedoch nicht gültig ist, da die Miete jeweils für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr unverändert bleiben muß. Eine Staffelmietvertrag, der eine Mieterhöhung in kürzeren Zeitabschnitten vorsieht ist unwirksam. Längere Zeitabschnitte sind dagegen möglich. Sh. hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Hallo,
du hast Recht. Der Vermieter kann die Miete erst nach einem Jahr erhöhen. Also hast du noch etwas Zeit. Teile es dem Vermieter freundlich mit. Er kann dir die Miete in den ersten 3 Jahren um 20%( Kappungsgrenze) erhöhen, also auf maximal 420 Euro.
Falls es dann immer weitergeht mit der Erhöhung suchst du dir eine neue Bleibe.
Würde nicht zahlen.
Gruss
Spediteur
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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "
--- editiert vom Admin
Warum sollte das eigentlich nicht als Mietreduzierung für die ersten acht Monate angesehen werden ?
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Weil das irgendwie aus dem Vertragskontext hervorgehen sollte, dass der Mieter, warum auch immer, für die ersten paar Monate eine reduzierte Miete zahlt?
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--- editiert vom Admin
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