Hallo Zusammen,
vorneweg: ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, bin aber leider nicht wirklich fündig geworden ;-)
Meine Schwiegermutter ist Mieterin bei der Deutschen Annington. Sie ist im Frühjahr 2008 dort eingezogen. Schon vor Einzug bemängelten wir die Terasse, bzw. den oberliegenden Balkon.
Der Boden dieses Balkons ist stark sanierungsbedürftig - und würde man die Terasse nutzen, hätte man garantiert ein schickes Stück schimmligen Putz im Kaffee.
Vor Einzug sagte man zu, den Putz zu erneuern.
Außerdem ist die Spartaste der Toilettenspülung ohne Funktion. Und auch die Wohnungstür lässt sich nur sehr schwer schließen (bzw. sie geht, unabgeschlossen, oft von allein wieder auf)
Auch nach mehrmaligen Hotline-Anrufen (und sogar Besichtigungen vor Ort) gab es immer wieder Versprechen...
Um wieviel Prozent können wir nun die Miete kürzen?
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Mietminderung - Um wieviel Prozent können wir nun die Miete kürzen?
2. Januar 2011
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Frage vom 2. Januar 2011 | 20:27
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietminderung - Um wieviel Prozent können wir nun die Miete kürzen?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2011 | 21:04
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
Tja, ca. nix.
Das sind alles, wenn überhaupt, mindere (unerhebliche) Mängel.
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#2
Antwort vom 3. Januar 2011 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Schon vor Einzug bemängelten wir die Terasse, bzw. den oberliegenden Balkon.
Der Zustand war also bekannt als gemietet wurde. Könnte also vertragsgerechter Zustand sein. Gemietet wie besichtigt.
Bezüglich der restlichen Mängel wäre interessant zu wissen wann diese aufgetreten sind.
Und ob diese gerichtsfest nachweisbar angemahnt wurden.
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