Seit September 1998 haben wir wegen Lärmstörungen durch Nachbarn, die im August 1998 in die Wohnung über uns eingezogen sind, die Miete gekürzt. Unser Vermieter hat damals nichts gegen die Mietminderung unternommen. 2000 wurde das Haus unter Zwangsverwaltung gestellt. Vor einem Jahr wurde das Haus bei der Zwangsversteigerung von unserem jetzigen Vermieter erworben. Jetzt will dieser die volle Miete. Die mietmindernden Zustände dauern immer noch an.
Mietminderung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
grundsätzlich gilt auch bei einer Zwangsversteigerung "Veräußerung bricht nicht Miete", d.h. dass das Mietverhältnis mit dem Erwerber in gleicher Weise weiter besteht wie mit dem Vorbesitzer.
Durch die vom Vorbesitzer dauerhaft geduldete Mietminderung hat sich meiner Ansicht nach der Mietvertrag nicht konkludent dahingehend geändert, dass generell nur noch der geringere Mietzins geschuldet wird.
Daher schulden sie dem neuen Eigentümer grundsätlich die volle Miete. Ihm gegenüber haben Sie natürlich das gleiche Recht zur Mietminderung.
Die Miete können sie aber nur mindern, wenn die Ruhestörungen tatsächlich dazu berechtigen. Dies kann natürlich vom neuen Eigentümer bezweifelt und erneut überprüft werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten