Mietminderung nicht akzeptiert?

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
mamainnot
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietminderung nicht akzeptiert?

Hallo,
ich hatte scheinbar einen Wasserrohrbruch in meiner Wohnung, von dem aber zuerst der Mieter unter mir was abbkam.. Zwischen ersten Auftreten, Bauarbeiten und Beendigung der Bauarbeiten lag ca. 1 Monta.. Ich habe folgenden Brief an meine Vermieterin geschckt, aber keine Rückmeldung erhalten. So habe ich dann, wie angekündigt, nur die Hlfte der reinen Miete bezahlt.. (NK natürlich voll). Jetzt bekam ich einen Brief und werde zur Zahlung der vollen Miete aufgefordert. Ich hatte 3,5 Wochen (fast) kein Wasser - warmes Wasser gar nicht und kaltes nur mal kurz, wenn ich dringend mal spülen musste oder mein Kind waschen..(ansonsten war der Hauptwasserhahn immer zu (meine Badewann war 2 WOchen lang ausgebaut) Zudem ist meine Küche immernoch ohne vollständigen Fussbodenbelag, Tapete ist stellenweise abgerissen (da ich in eine Monat ausziehe, wollen die jetzt auch nichts mehr machen daran

(Beginn der Bauarbeiten 21.11 - Ende Baurbeiten 20.12)

hier der Brief:
Sehr geehrte Frau xxx,

bekanntermaßen ist in der von mir angemieteten Wohnung ein Wasserschaden aufgetreten. Unter dem Fußboden befindet sich eine Leckage. Trotz mehrfacher Nachfrage meldet sich der von Ihnen eingeschaltete Gutachter nicht mehr. Seit dem 30.11.2011 ist nur eine sehr eingeschränkte Wasserversorgung möglich (die Hauptwasserhähne dürfen nur in dringenden Fällen aufgedreht werden) und seit dem 05.12.2011 ist die Warmwasserversorgung komplett ausgefallen. Dass dies insbesondere mit einem Kleinkind von vier Jahren, eine sehr große Einschränkung darstellt, brauche ich nicht näher darzulegen.

Aufgrund der Stemmarbeiten in Bad und Küche, die Rohre liegen blank, ist weder die Küche, noch das Badezimmer ordnungsgemäß nutzbar. Darüber hinaus ist offensichtlich aufgrund Leckage der Abwasserrohre ein massiver Gestank festzustellen (gewesen).
Zudem musste ich aufgrund der nicht-repräsentativen und unvorteilhaften Bedingungen in meiner Wohnung meine Geburtstagsfeier absagen und abrufbereit bleiben für einen möglichen Besuch des Gutachters. In der Zeit der Bauarbeiten konnte ich meinen Arbeitsverpflichtungen nicht nachkommen und werde es vermutlich auch in der noch anstehenden Bauphase nicht können.

Solange dieser Zustand anhält, gehe ich davon aus, dass die Miete um 50 % gemindert ist.
Ich möchte Sie dringend bitten, umgehend, spätestens zum

16. Dezember 2011,

dafür Sorge zu tragen, dass die begonnenen Mangelbeseitigungsarbeiten beendet werden.

Den Kürzungsbetrag der Dezember-Miete werde ich bei der Januar-Miete in Abzug bringen und mache bereits jetzt bis zur Herstellung von Mangelfreiheit ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins geltend.

In der Hoffnung, dass zumindest die Weihnachtstage in einer warmen Wohnung verbracht werden können, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


Meine Frage nun: Muss ich einfach den Restbetrag überweisen - wozu ich eindeutig aufgefordert werde - oder kann ich auf Mietminderung bestehen...

Die Vermieterin sagte - im Falle einer Zustimmung der Versicherung und Übernahme der Kosten, würde sie mir ggf. eine Rückzahlung erstatten..

Was soll ich tun???

Danke schonmal für eure Antworten!

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen