Mietminderung wegen Dreck im Hinterhof?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
salamander88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Dreck im Hinterhof?

Ja Hallo,

also ich wohne eig ganz gut, nur der Hinterhof sieht seit Einzug vor 1 1/2 Jahren aus wie sau. Ständig tummeln sich die Tauben und *****n alles voll. Leider stehen die Mülleimer im Hinterhof und deshalb muss ich immer durch den Dreck latschen um zu den Mülltonnen zu gelangen. Seit ich eingezogen bin wurde den HH nur einmal sauber gemacht und das ist schon mehr als 1 Jahr her. Der Geruch ist deshalb ebenfalls ekeleregend.

Gestern war dann aber noch der Höhepunkt:
Direkt hinter der Tür lag ne tote Taube. Bah...

Jetzt die Frage ob man die Miete mindern kann und wenn ja um wie viel Prozent und ist das sinnvoll? Habe da wenig Erfahrung, habe immer Angst dass ich dann leicht ne Kündigung erhalte..

Bin nicht im Mieterbund und habe schon mehrmals bei der Verwaltung und beim Hausmeister um Nachbesserung gebeten - > nichts passiert.

Ach nochwas. Darf man verlangen, dass ein Haus eine Nummer am Gebäude hat? Bei mir klingeln ständig Leute die zu den Nachbarn wollen, weil bei uns keine Hausnummer an der Tür ist, nervt auf Dauer....Hab da auch schon angefragt, aber es passiert einfach nichts.

Bin dankbar für jede Antwort


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Eine Mietminderung kommt nur wegen einer mehr als unerheblichen Beeinträchtigung der Mietsache in Betracht.
Da der Hinterhof nicht mitgemietet wurde, halte ich eine Minderung für ausgeschlossen.
Eine Hausnummer muss an jedem Haus angebracht sein, in einigen Städten/Gemeinden gibt es sogar Vorschriften, dass diese beleuchtet sein müssen, damit sie auch in der Dunkelheit erkennbar sind.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Anrufe bringen übrigens selten etwas. Eine schriftliche Mitteilung ist da schon besser, Nachweisbarkeit derselben erst recht.
Also schriftlich die Mängel mitteilen und um Bestätigung der Meldung bitten. Das kann schon helfen.

Mietminderung dürfte ein untaugliches Mittel sein, da erstens der Vermieter noch gar nicht in Verzug gesetzt wurde und zweitens, wie der Vorredner schrieb, die Mängel als "unerheblich" eingestuft werden dürften.
Warum machst du zum Beispiel nicht erst mal ein Schild an deine Klingel, dass es sich hier um Haus Nr. xx handelt?

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#3
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Zur Mietminderung noch folgendes: Münchner Richter sprachen sogar zehn Prozent Kürzung zu (Az. 5 C 857/04
Es geht dabei auch darum, dass man den Taubendreck, mit Krankheitserregern an den Schuhen, in die Wohnung trägt.
Es gehört eindeutig zu den Pflichten des Vermieters diesen Mangel und es ist ein erheblicher Mangel, abzustellen.

Der Vermieter muss nicht in Verzug gesetzt werden, denn ein Mietmangel tritt per Gesetz ein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Der Hinterhof sah offensichtlich schon bei Anmietung so aus.
Er dürfte also in dem Zustand bei Unterschrift akzeptiert worden sein.

Ob sich da eine Mietminderung durchsetzen lässt ist mehr als fraglich.



quote:
Darf man verlangen, dass ein Haus eine Nummer am Gebäude hat?

Verlangen darf man eigentlich alles.
Ob der Vermieter es machen muss ist eine andere Frage.

Solange ihm kein Gesetz etwas derartiges vorschreibt, muss er keine Anbringen. Erkundige dich bei der Gemeinde ob diese eine derartige Vorschrift hat.

Falls nicht, musst du damit leben oder selbst einen Hinweis anbringen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
salamander88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, der hinterhof wurde akzeptiert, war aber

1. bei der wohnungsbesichtigung nicht einsehbar ( man kann ihn zwar von einem fenster aus sehen und man sah dass er dreckig war, aber das ganze ausmaß (geruch, taubendreck) wurde erst bekannt, als ich das erste mal den müll weg gebracht habe.

2. habe ich damals verlangt, dass der Hh gereinigt wird. wurde ja auch etwa 2 monate nach Einzug gemacht, das war im Novomber 2010. Seit dem wurde er jedoch nicht wieder gereinigt und sieht dementsprechend mindestens genauso schlimm aus wie damals

meint ihr denn das es bei einer geplanten mietminderung zwingend notwendig ist sich durch die mitgliedschaft bei einem mieterbund abzusichern?
habe keine rechtschutzversicherung und möchte es ungern auf einen przess ankommen lassen. Zumal die Miete nun nicht so hoch ist, als das sich 5-10% großartig auswirken würden. Mehr als ca. 30€/Monat wäre es an Minderung nämlich nicht.

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Vermieter muss nicht in Verzug gesetzt werden, denn ein Mietmangel tritt per Gesetz ein <hr size=1 noshade>
Dann gehen wir mal zum Mietmangelamt (wo ein Gesetz, da auch ein Amt) und beantragen Mitminderung, oder wie?

Tatsache ist: Es gibt kein Gesetz darüber, was Mietmängel sind. Die hängen nämlich vom Mietobjekt ab.
Was aber für Mitminderung laut Gesetz noctwendig ist, ist die unverzügliche (sic!) Meldung des Mangels an der Vermieter, §536c BGB . Wenn man monatelang den vermeintlichen Mangel akzeptiert hat, ist die Minderung nicht mehr möglich (das ist auch durch entsprechende Urteile untermauert).
Also muss man den vermeintlichen oder realen Mangel dem Vermieter erst mal nachweislich mitteilen, bevor man da radikaler werden kann. Alternativ muss man nachweisen, dass der Vermieter von dem Mangel wusste. Das würde allerdings in diesem Fall erst mal voraussetzen, dass dem Vermieter überhaupt bewusst war, dass die beschriebenen Umstände in den Augen des Mieters einen Mietmangel darstellen.

Der Schilderungen des TE entnehme ich, dass er lieber den Mangel behoben sehen will und die Mietminderung als Druckmittel benutzen will. Das klappt nun wirklich nicht, wenn man erst mal Streit wegen Mietminderung (und bei dem "Mangel" wird es Streit geben) anfängt. Dem Vermieter den Mangel mitteilen und eine Frist zur Behebung setzen, das wäre das äußerste, wenn man da noch lange wohnen will.

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#8
 Von 
salamander88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist definitiv möglich dagegen etwas zu machen und der Vermieter bzw. dessen Hausmeister haben auch schon Angebote eingeholt bzgl. eines Netzes, dass über den ganzen Hof gespannt werden sollte. Was da aber bei raus gekommen ist weiß ich nicht.

Meine Fensterbank, die zum Hh liegt war ja bei Einzug auch verdreckt, wenigstens da wurde nach 4 Monaten mal ein Nagelbrett draufgeklebt, damit die Viecher das nicht so voll *****n.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wenn man die Kosten für Reinigung etc. berücksichtigt wäre ein Netz mit Sicherheit die beste Lösung.





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