Mietminderung wegen angeblicher Mängel

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Mietminderung wegen angeblicher Mängel

Mieter A meldet eine Undichtigkeit in seiner Wohnung, dadurch dringt Feuchtigkeit ein und zu der Undichtigkeit gesellt sich ein Schimmelereignis.

Vermieter B will sofort handeln, bestellt Hausmeister ein um den Schaden zu besichtigen und ggfs. sofort zu beheben oder den Auftrag (falls Hausmeister ihn nicht schafft) einer Fachfirma zu übertragen.

Da erscheint Problem Nr. 1, Mieter hält vereinbarte Termine nicht ein, mindert die Miete.

Nach vier Wochen endlich kann der Hausmeister in die Wohnung und stellt fest, dass die Undichtigkeit besser von einem Fachmann beseitigt wird. Gesagt, beauftragt und ... Mieter lässt wiederum Termine platzen, mindert weiter Miete. Hier schaltet der Vermieter nun einen Anwalt ein, der schafft es dann letztendlich, dass die Undichtigkeiten beseitigt werden können. Mieter mindert weiter Miete, obwohl einer Minderung sofort widersrpcohen wurde.

Der Mieter mindert weiter, mittlerweile ist er mit drei Bruttomieten im Rückstand. Er mindert aufgrund angeblicher Mängel, die er jedoch nie genau bezeichnet oder nachgewiesen hat. Die Undichtigkeit wurde sofort nach Bekanntgabe (uund erfolgtem Einlass in die Wohnung) beseitigt. Nunmehr platzt dem Vermieter der Kragen und er kündigt aufgrund des Rückstandes fristlos und hilfsweise ordentlich, einer Forführung des Mietverhältnisses wurde widersprochen.

Frage: Kann sich der Mieter durch Zahlung des Rückstandes von der Kündigung "freikaufen"? WIr wollen diesen Mann nicht mehr als Mieter.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

der Mieter hat zwar Anspruch auf eine rechtzeitige Ankündigung der Termine muss aber dann den Handwerker rein lassen.

Für Verzögerungen die er zu vertreten hat, hat er kein Recht mehr auf Mietminderung. Im Gegenteil, man kann ihm noch die vergeblichen Anfahrten in Rechnung stellen. Aber die rechtzeitige Ankündigung müsst ihr Beweisen, und das solltet ihr entsprechend sicherstellen. Am besten Brief mit Einschreiben und Rückschein. Auch wenn es umständlich klingt.

Mietminderungen können auch erst nach klarer Mängelanzeige gemacht werden.

Die Mietminderungen sind also gegenstandslos. Einfach nochmal auffordern alles zu zahlen oder konkret die Mängel aufzuführen, mit dem Tag und der Art der angeblichen Anzeige. In dieser Hinsicht ist der Mieter in der Beweispflicht.

Hoffentlich habt ihr Kaution.

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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Frage: Kann sich der Mieter durch Zahlung des Rückstandes von der Kündigung "freikaufen"? WIr wollen diesen Mann nicht mehr als Mieter. <hr size=1 noshade>



Verständlich, unwirksam wird nach § 569 III BGB nur die fristlose Kündigung wegen der Zahlungsrückstände.

Die hilfsweise, ordentliche Kündigung nach § 573 erledigt sich dadurch aber nicht. Dass "der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat", kann man hier in mehrfacher Hinsicht bejahen.

Ich rate mal, dass das Gericht einen Räumungsvergleich vorschlagen wird. Dem muss man nicht zustimmen, aber falls doch, müsste man wegen der Folgeschäden Vorsorge treffen.

Der Mieter haftet ja für alle Folgeschäden, die dadurch entstanden sind, daß er die Mangelbeseitigung blockiert hat. Die wird man aber erst feststellen können, wenn die Wohnung geräumt wird.

Im Vergleich taucht normal eine Formulierung auf " ... damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt". Dem sollte man hier nicht zustimmen, Mangelfolgeschäden ausdrücklich ausnehmen. Sonst könnte man auf hohen Kosten sitzen bleiben.

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