Hoi,
müssen bei einer Firmenschließung Mietverträge weitergeführt werden oder reicht die Firmenauflösung aus um den Vertrag zu beenden?
MFG
Frank
Mietvertrag + Firmenauflösung
5. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2009 | 18:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag + Firmenauflösung
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#1
Antwort vom 5. Januar 2009 | 18:48
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1424x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. Januar 2009 | 22:58
Von
Status: Schüler (434 Beiträge, 60x hilfreich)
Durch die Firmenauflösung entsteht lediglich das Recht auf Untervermietung (auch wenn dies verträglich ausgeschlossen war).
Ansonsten siehe das neueste Urteil zu Kündigung aus wichtigem Grund bei GMV:
Kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei schwerer Krebserkrankung, Urteil OLG Düsseldorf Aktenzeichen I-24 W 53/08
.
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#3
Antwort vom 5. Januar 2009 | 23:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen dank für die Infos!
#4
Antwort vom 5. Januar 2009 | 23:24
Von
Status: Schüler (434 Beiträge, 60x hilfreich)
Alle Firmenversicherungen können zum Gewerbeabmeldungsdatum gekündigt werden.
Gern geschehen.
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