Hallo,
das Thema gab es zwar sicher schon des öfteren. Jedoch gibt es hier eine Besonderheit.
Zum Fall: Mieter A mietet eine Wohnung. Durch fehlende Solvenz unterschreibt der Vater den Mietvertrag auf Verlangen des Vermieters als Mieter B ebenfalls.
Dem Vermieter ist bekannt (kann durch Zeugen bestätigt werden), dass Mieter B ausschließlich quasie als "Bürge" fungiert und die Wohnung nicht selbst bewohnt.
Mieter A kündigt nun die Wohnung. Ist die Kündigung in Anbetracht der Kenntniss seitens des Vermieters, dass Mieter B nur als "Bürge" mit unterschrieben hat, auch ohne Unterschrift von Mieter B rechtskräftig?
Wäre an euren Meinungen interessiert.
Danke.
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-- Editiert Max-Mustermann am 07.01.2013 18:18
Mietvertrag Kündigung 2 Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn der Vertrag von 2 Personen unterschrieben ist, dann müssen auch beide Personen die Kündigung unterschreiben.
Der Vermieter benötigt schließlich Rechtssicherheit, er kann ja nicht wissen, ob Person B die Wohnung weiterhin behalten will oder nicht. Dabei spielt es keine Rolle, was beim Verrtragsabschluß gesagt worden ist!
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In Mietverträgen wird regelhaft unterschieden, wer da als Mieter eingetragen wurde und wer als Bürge haftet. Wenn der Bürge nicht als Mieter der Wohnung erwähnt wird, ist er auch keiner.
Nein, Bürgen müssen nicht mitkündigen.
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quote:
Jedoch gibt es hier eine Besonderheit.
Nein, ist nichts besonderes.
quote:
Mieter A kündigt nun die Wohnung. Ist die Kündigung in Anbetracht der Kenntniss seitens des Vermieters, dass Mieter B nur als "Bürge" mit unterschrieben hat, auch ohne Unterschrift von Mieter B rechtskräftig?
Nein. Es sei denn, im MV steht drin, dass der Vater nur Bürge ist. Wenn nicht, ist er Mitmieter, egal ob er da nun wohnt oder nicht, und demzufolge muß er die Kündigung mit unterschreiben.
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Formularmietverträge sind in dieser Frage eindeutig, wer ist denn als Mieter eingetragen?
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