Mietvertrag mit betreuter Person / Mietwucher / Hausfriedensbruch

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
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Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Mietvertrag mit betreuter Person / Mietwucher / Hausfriedensbruch

Hallo Forengemeinde,

folgender Fall betrifft nicht ausschließlich Mietrecht, aber zum großen Teil:

A steht unter gerichtlicher Betreuung (Vermögenssorge, Gesundheitssorge etc.), wohnt in eigener kleiner Wohnung im eher ländlichen Bereich, wird vom Pflegedienst betreut.
Im selben Ort wird eine Wohnung in einem von einem Pflegedienst betriebenen Haus frei. Irgendwie wird A dazu gebracht, die bisherige Wohnung und dem Pflegedienst zu kündigen und einen Mietvertrag in eben diesem Haus zu unterschreiben.
Mietpreis 12 €/qm kalt für ein 30 qm großes Zimmer (unmöbliert) mit Nasszelle. Der Mietvertrag bezieht sich auf ortsübliche Vergleichsmiete, die aber für bis zu 40 qm bei einem Preis von 5,63 €/qm kalt liegt. Die Leistungen des Pflegedienstes sind nicht Bestandteil des Mietvertrages, werden gesondert abgerechnet.
Der Betreuer hat offensichtlich den Mietvertrag so akzeptiert, ist das rechtens? Das wäre doch Wucher.
A hat laut Aussage des Vermieters Schuld an der verstopften Toilette und musste die Rohrreinigung bezahlen (240 €). Wäre das nicht auch Sache der Versicherung (Mietsachschäden) gewesen? Die wurde aber von dem Betreuer wohl nicht informiert.

A ist verstorben, die Erben konnten angeblich zuerst nicht ausfindig gemacht und informiert werden.
Der Pflegedienst räumte daraufhin die Wohnung aus, entfernte persönliche Sachen, lagerte sie im Keller, wo sie anschließend zunächst nicht wieder und dann nicht vollständig aufgefunden wurden. Das noch in der Zeit, als die Wohnung noch nicht gekündigt war und die Miete weiter bezahlt wurde.

Da durch einen nicht rechtzeitig gekündigten Dauerauftrag die Miete nach Kündigung um 3 Monate überzahlt wurde (andere Baustelle, siehe Betreuer hält nach dem Tod Unterlagen zurück, wurde diese zurückgefordert, man stellt sich aber tot.

Ein 2014 gekaufter Flachbildfernseher (Rechnung vorhanden) wurde nach dem Tod klammheimlich gegen ein kleines Röhrengerät ausgetauscht, andere Gegenstände wurden entfernt bzw. erklärt, dass die Einrichtung diese zur Verfügung gestellt habe.
Pflegematerial, welches in die Einrichtung für A geliefert wurde, soll A angeblich vor dem Tod komplett verbraucht haben. Die Erben haben jetzt eine Privatrechnung dafür erhalten. Aufgrund der Masse an Material war das allerdings überhaupt nicht möglich (z.B. Inkontinenzeinlagen für ein Vierteljahr verbraucht in 30 Tagen)
Zeitungen und Zeitschriften wurden von der Einrichtung weiter auf den Namen von A bezogen (Zahlung per Lastschrift).Diesbezügliche nachfragen, ob solche Abos bestehen, wurden verneint.

Was ist hier zu tun? Die Erben erwägen Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch, Unterschlagung und Betrug.

Viele Grüße
Kuschelbaerr

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von KuschelbaerR):
Was ist hier zu tun?

Alles genauestens dokumentieren, Beweise beschaffen.


Dann sowohl straf- als auch zivilrechtliche Verfolgung einleiten. Auch die Aufschitsbehörden vom Betreuer und Pflegeeinrichtung informieren.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mir erscheint zunächst mal fraglich, ob hier Mietrecht anzuwenden ist, oder Heimrecht.
Klingt irgendwie danach dass es eine Unterkunft mit Pflege sein könnte.



.



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#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Beweise liegen teils schriftlich vor (Mietvertrag, Zahlungen, unbeantwortete Rückforderungen), teils gibt es genug Zeugen (vor allem für die verschwundenen Dinge).

Die Verhältnisse sind etwas kompliziert und undurchsichtig.
Eigentümer und Vermieter des Hauses ist der LG der Pflegedienstchefin.
Der Mietvertrag ist ein reiner Wohnraummietvertrag ohne pflegerische Leistungen etc., es wird nicht als Senioren- oder Pflegeheim geführt, sondern unter der Bezeichnung "Selbstbestimmtes Wohnen im Alter".
Jeder Bewohner versorgt sich selbst, es gibt keine gemeinschaftliche Versorgung wie tägliches Essen, Wäsche etc.

Der Pflegedienst betreut die Bewohner des Hauses ebenso wie aushäusige Patienten.
Praktisch also nur eine örtliche Zusammenlegung von Personen, die den Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Jedenfalls ist der Mietpreis in keiner Form gerechtfertigt, da er tatsächlich nur die Unterkunft abdeckt.
Pflegeleistungen werden generell extra berechnet und vergütet, ebenso wie technische Hilfeleistungen (Hausmeister).
"Der Mieter darf auf eigene Kosten kleinere Einbauten und Umbauten in der Mietwohnung vornehmen, die zur Wohnungsanpassung an die individuellen Lebensbedürfnisse und die Pflegesituation dienen" - also kein extra für Pflege gestalteter Wohnraum.




-- Editiert von KuschelbaerR am 04.01.2017 21:38

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ohne den genauen Inhalt dieses "Mietvertrages " zu kennen nicht zu beurteilen.
Meine Zweifel bleiben.

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#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Bitteschön (persönliche Daten geschwärzt):













-- Editiert von KuschelbaerR am 04.01.2017 23:10

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von KuschelbaerR):
Die Verhältnisse sind etwas kompliziert und undurchsichtig.


Kann man so schreiben.

350 € allerings wohl incl. Außenanlagenpflege für nur 29 m², klingt auf den ersten Blick hoch. In einigen Großstädten und selbst sogar schon in einigen Randgebieten werden diese Preise aber zum Teil deutlich übertroffen. Der Preis alleine rechtfertigt den Wucher-Verdacht daher nicht.

Zitat (von KuschelbaerR):
A ist verstorben, die Erben konnten angeblich zuerst nicht ausfindig gemacht und informiert werden.
Was bedeutet angeblich. Wer hat es versucht, der Vermieter oder der Pflegedienst oder gar der Betreuer. Unterscheide (trenne) die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse.

Zitat (von KuschelbaerR):
A steht unter gerichtlicher Betreuung (Vermögenssorge, Gesundheitssorge etc.)


Was versteckst Du hinter etc. Der Umfang der Betreuerstellung kann für die Beantwortung der Fragen wichtig sein.

Zitat (von KuschelbaerR):
Der Pflegedienst räumte daraufhin die Wohnung aus, entfernte persönliche Sachen, lagerte sie im Keller, wo sie anschließend zunächst nicht wieder und dann nicht vollständig aufgefunden wurden. Das noch in der Zeit, als die Wohnung noch nicht gekündigt war und die Miete weiter bezahlt wurde.

Na ja, es ist eigentlich üblich die Wohnung während der Mietzeit und nicht erst nach deren Ablauf zu räumen. Es wäre für mich aber neu, wenn dies die Aufgabe eines Pflegedienstes wäre. Als erstes sollte der Erbe die Legitimation des PD zur Räumung der Wohnung anfordern.
Wäre doch denkbar, dass der Betreuer der Räumung zur Vermeidung weiterer Mietzahlungen zugestimmt hat.

Zitat (von KuschelbaerR):
Da durch einen nicht rechtzeitig gekündigten Dauerauftrag die Miete nach Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) um 3 Monate überzahlt wurde (andere Baustelle, siehe Betreuer hält nach dem Tod Unterlagen zurück, wurde diese zurückgefordert, man stellt sich aber tot.

D.h, A ist verstorben, 1,2, oder drei Monate später wurde der Mietvertrag vom Erben (mit nachweis) gekündigt, man hat aber versäumt auch den Dauerauftrag nach Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden? So dass über den Stornotermin hinaus Beträge gezahlt wurden? Wer hat diese Beträge zurückgefordert? Gibt es nur einen Erben oder mehrere.

Zitat (von KuschelbaerR):
Ein 2014 gekaufter Flachbildfernseher (Rechnung vorhanden) wurde nach dem Tod klammheimlich gegen ein kleines Röhrengerät ausgetauscht, andere Gegenstände wurden entfernt
Das ist einfach: die Teile vom Austauscher und Entferner zurückfordern.
Rausfinden wer das war, wird vermutlich das Schwierige an der Sache.

Zitat (von KuschelbaerR):
Zeitungen und Zeitschriften wurden von der Einrichtung weiter auf den Namen von A bezogen (Zahlung per Lastschrift).Diesbezügliche nachfragen, ob solche Abos bestehen, wurden verneint.


Die Kündigung der Abos obliegt den Erben. Muss ein Pflegedienst wissen, dass der Betreute Zeischriftenabos hat? Nein. Muss es sein Vermieter wissen? Erst recht nicht.
Aber der Erbe kann es erkennen, durch einen Blick in die Kontoauszüge.



Zitat (von KuschelbaerR):
Beweise liegen teils schriftlich vor (Mietvertrag, Zahlungen, unbeantwortete Rückforderungen), teils gibt es genug Zeugen (vor allem für die verschwundenen Dinge).
Dass Sachen verschwunden sind klingt glaubhaft. Nur was helfen die Zeugen? Wenn man von irgend jemand etwas will, muss man genau die Person benennen.

Harry V S. hat es in der ersten Antwort schon geschrieben. Erst Beweise beschaffen - konkrete Beweise - dann angreifen.

Und dabei immer schön den Betreuer, den Pflegedienst und den Vermieter auseinander halten.

Berry

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von KuschelbaerR):
Die Verhältnisse sind etwas kompliziert und undurchsichtig.

Nun, dann muss man das ordnen und Zusammenhänge herstellen/verdeutlichen.

Denn wenn Ermittler, Anwälte und Gerichte das nicht durchblicken, kann das zum Problem werden.



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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von KuschelbaerR):
Mietpreis 12 €/qm kalt für ein 30 qm großes Zimmer (unmöbliert) mit Nasszelle. Der Mietvertrag bezieht sich auf ortsübliche Vergleichsmiete, die aber für bis zu 40 qm bei einem Preis von 5,63 €/qm kalt liegt.


Die Wohnung ist - laut Vertrag - preisgebunden. Es wird eine sogenannte Kostenmiete verlangt. Da kommt man mit den ortsüblichen Vergleichsmieten nicht weiter.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich weiss nicht so recht. Irgendwo bleibt da ein Geschmäckle, oder? Da kümmert sich die Verwandtschaft offensichtlich ewig nicht um die Verstorbene. Es besteht kein Kontakt, nichts. Die Verstorbene wird unter Betreuung gestellt. Auch das ist nicht bekannt. Muss schon ein sehr inniges Verhältnis gewesen sein. Und hinterher holt man dann zum Rundumschlag aus. Woher soll der Vermieter wissen, wer wann was geerbt hat? Woher der Betreuer oder sonst irgend jemand? Offensichtlich, bitte auch das mal realisieren, dass die Verstorbene offensichtlich nicht einen familiären Betreuer eingesetzt haben wollte. Denn das fragen die Richter immer und ausnahmslos als erstes, wenn denn der Betreuungsfall eingetreten ist.

Und, nochmals: die Verantwortung für die Betreute durch den Betreuer hat mit dem Tod geendet. Danach war außer dem Schlußbericht ans Gericht nichts mehr zu tun. Weder Abos kündigen, noch die Wohnung kündigen. Gar nichts.

Und noch etwas. Der Vermieter muss für die Sachen nicht mehr Sorgfalt aufwenden als für eigene. Also ein Verbringen in den Keller und dortige Lagerung ist durchaus angemessen. Wer wann welchen Fernseher ausgetauscht hat, das wird sich kaum rekonstruieren lassen.

Akteneinsicht in die Betreuungsakte nehmen, schauen, wie es da gelaufen ist, das wäre mein erster Schritt. Der allerwichtigste zur Einschätzung. Nur, sich selbst um nichts kümmern, aber von Fremden erwarten, dass die das eigene fehlende Engagement ausfüllen .....wie gesagt, ein Geschmäckle bleibt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Zum "Geschmäckle" @ wirdwerden:

Erst mal eins, ich bin keiner der Erben, versuche mich nur um die Sachlage zu kümmern.

Die Verstorbene hat seit Jahrzehnten einen Betreuer, wechselnd, zunächst jahrelang aus der Familie und als diese das nicht mehr leisten konnte (ein Teil verzog eben mehrere Hundert km weit weg, die vor Ort verbliebene Verwandschaft hatte in der eigenen Familie selbst mehrere Schicksalsschläge und Demenzfälle) dann einen Berufsbetreuer. Es war also wohl der Umstand bekannt, dass die Verstorbene betreut wurde. Es gab in der Vergangenheit auch Versuche, den Betreuer zu ersetzen, was leider scheiterte.

Ich spreche jetzt nur für die weit entfernten Verwandten, die schließlich zu den gesetzlichen Erben wurden. Diese Verwandten besuchten die Verstorbene etwa 3x im Jahr, zuletzt erst einige Wochen vor ihrem Tod. Weiterhin wurden Briefe geschrieben, Blumen und Päckchen zu Geburtstagen und Weihnachten geschickt etc. Anrufe waren nicht möglich, da die Verstorbene taubstumm war.

Sobald man vom Tod erfahren hatte, versuchte man sich zu kümmern. Rief auch sofort den Betreuer an, bekam aber eben den Spruch, dass ohne Erbschein nichts herausgegeben und bekanntgegeben würde. Nicht mal einfachste Dinge wie zu kündigende Abos, Daueraufträge etc. - gar nichts. Dass er nichts kündigt, war klar, aber auf direkte Anfrage nicht mal informieren, was notwendig zu tun wäre? Einfach nur: dazu kann ich ohne Erbschein nichts sagen?
Das Internet sagt dazu:

Zitat:
Im Falle des Todes besteht die Pflicht gegenüber dem Erben (§ 1922 BGB ). Dieser sollte sich entweder mit einem Erbschein (§ 2353 BGB ) ausweisen oder auf sonstige Weise durch schriftliche Erklärung bestätigen, dass er die Erbschaft angenommen hat.
Eine schriftliche Erklärung wurde angeboten, aber nicht akzeptiert.

Der Pflegedienst wurde ebenfalls informiert, dass man sich kümmern würde. Da war die Wohnung (trotzdem sie bis dahin ungekündigt war und Miete bezahlt wurde) schon teilweise ausgeräumt. Teilweise heißt, die persönlichen Sachen wurden entfernt, die leeren Möbel blieben stehen. Die persönlichen Sachen wurden angeblich im Keller aufbewahrt, dann dort von 3 Leuten nicht gefunden und 2 Wochen später plötzlich irgendwo entdeckt und unvollständig ausgehändigt. Sorgfalt? Wenn keiner weiß, wo das Zeug ist und dann die Hälfte fehlt?

Im nächsten Beitrag versuche ich mal für Sir Berry alles aufzudröseln. Wird hier sonst zu unübersichtlich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

350 € allerings wohl incl. Außenanlagenpflege für nur 29 m², klingt auf den ersten Blick hoch. In einigen Großstädten und selbst sogar schon in einigen Randgebieten werden diese Preise aber zum Teil deutlich übertroffen. Der Preis alleine rechtfertigt den Wucher-Verdacht daher nicht.

Es handelt sich um eine Kleinstadt mit nicht mal 5000 Einwohnern in 8 Ortsteilen, wie bereits erwähnt ortsübliche Vergleichsmiete 5,63 €, Außenanlagepflege etc. wird über NK (Hausmeister) extra abgerechnet.

Zitat (von Sir Berry):
Was bedeutet angeblich. Wer hat es versucht, der Vermieter oder der Pflegedienst oder gar der Betreuer. Unterscheide (trenne) die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse.

Der Betreuer hat es dem Ordnungsamt überlassen, die Erben ausfindig zu machen, ohne nähere Angaben zu den durchaus zumindest namentlich bekannten möglichen Erben. Erst als es um sein Geld (Aufwandsentschädigung) ging, war auf einmal Name und eine Adresse da.

Zitat (von Sir Berry):
Was versteckst Du hinter etc. Der Umfang der Betreuerstellung kann für die Beantwortung der Fragen wichtig sein.

Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Geltendmachung von Leistungen und Ansprüchen aller Art - im Rahmen der Betreuung gerichtlich und außergerichtlich. So steht es auf der Betreuerbestellung.


Zitat (von Sir Berry):
Na ja, es ist eigentlich üblich die Wohnung während der Mietzeit und nicht erst nach deren Ablauf zu räumen. Es wäre für mich aber neu, wenn dies die Aufgabe eines Pflegedienstes wäre. Als erstes sollte der Erbe die Legitimation des PD zur Räumung der Wohnung anfordern.
Wäre doch denkbar, dass der Betreuer der Räumung zur Vermeidung weiterer Mietzahlungen zugestimmt hat.

Logisch soll die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit geräumt werden. Aber nicht, bevor eine Kündigung überhaupt ausgesprochen ist und noch fleißig weiter Miete kassiert wird. Der Betreuer hat nirgendwo zugestimmt, er war einfach nicht mehr zuständig.

Zitat (von Sir Berry):
D.h, A ist verstorben, 1,2, oder drei Monate später wurde der Mietvertrag vom Erben (mit nachweis) gekündigt, man hat aber versäumt auch den Dauerauftrag nach Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden? So dass über den Stornotermin hinaus Beträge gezahlt wurden? Wer hat diese Beträge zurückgefordert? Gibt es nur einen Erben oder mehrere.

Ja, der Mietvertrag wurde nachweislich gekündigt. Da wussten die Erben aber noch nichts von dem Dauerauftrag, da sie ohne Erbschein weder Kontoauszüge von der Sparkasse (was auch rechtens ist) noch eine Info vom Betreuer, der diesen eingerichtet hatte, bekamen. Von dem Dauerauftrag und auch den anderen Lastschriftaufträgen erfuhren die Erben erst 6 Monate nach dem Tod, als endlich der Erbschein erstellt wurde. So wurden Dauerauftrag und Lastschrifteinzüge weiter ausgeführt.
Es gibt mehrere Erben, einen gemeinschaftlichen Erbschein und Vollmachten aller Erben für eine Person, die sämtliche Angelegenheiten regelt. Diese Person forderte im Namen der Erben die überzahlte Miete zurück. Nachdem vorher problemlos mit dieser Person kommuniziert wurde, ist weder Vermieter noch Pflegedienst nun mehr erreichbar.

Zitat (von Sir Berry):
Das ist einfach: die Teile vom Austauscher und Entferner zurückfordern.
Rausfinden wer das war, wird vermutlich das Schwierige an der Sache.

Das mag sein, aber außer Vermieter und Pflegedienstchefin (welche ja in Lebensgemeinschaft zusammen leben) kommt kaum ein anderer in Frage.

Zitat (von Sir Berry):
Die Kündigung der Abos obliegt den Erben. Muss ein Pflegedienst wissen, dass der Betreute Zeischriftenabos hat? Nein. Muss es sein Vermieter wissen? Erst recht nicht.
Aber der Erbe kann es erkennen, durch einen Blick in die Kontoauszüge.


Wissen müssen müssen sie es sicher nicht. Aber sie wussten es, da durch den Pflegedienst auch die andere noch angekommene Post ausgehändigt wurde, der Briefkasten wurde geleert. Zeitschriften sind immer mit dem Aufkleber versehen, auf dem Name und Adresse stehen. Sicher fällt es auf, wenn monatelang nach dem Tod eines Bewohners in einem Haus eine Tageszeitung und eine wöchentliche Zeitschrift geliefert werden. Vor allem, da speziell nach solchen Abos gefragt wurde.
Kontoauszüge - siehe oben. Erst nach 6 Monaten war ein erster Einblick möglich.

Zitat (von Sir Berry):
Dass Sachen verschwunden sind klingt glaubhaft. Nur was helfen die Zeugen? Wenn man von irgend jemand etwas will, muss man genau die Person benennen.

Harry V S. hat es in der ersten Antwort schon geschrieben. Erst Beweise beschaffen - konkrete Beweise - dann angreifen.

Und dabei immer schön den Betreuer, den Pflegedienst und den Vermieter auseinander halten.

Der Personenkreis ist sehr klein und wie bereits erwähnt teils familiär verbandelt (Vermieter/Pflegedienst).

Momentan wühlt man sich durch Akten und Beweise und ordnet nach eben den beteiligten Personen.
Dann wird man weitersehen.

Vielen Dank erst mal.

KuschelberR

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von KuschelbaerR):
Der Personenkreis ist sehr klein und wie bereits erwähnt teils familiär verbandelt (Vermieter/Pflegedienst).

Dennoch muss man die Kreise juristisch gesehen trennen.
Gleichwohl sollte man die familiäre Verbandelung nicht unerwähnt lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von KuschelbaerR):
Der Personenkreis ist sehr klein und wie bereits erwähnt teils familiär verbandelt (Vermieter/Pflegedienst).

Dennoch muss man die Kreise juristisch gesehen trennen.
Gleichwohl sollte man die familiäre Verbandelung nicht unerwähnt lassen.


Das werden wir tun. Offensichtlich ist uns aber auch schon jemand mit einer Anzeige zuvor gekommen. So wie ich erfahren habe, ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits gegen Vermieter und Pflegedienst wegen Bereicherung, Betrug etc. in einem anderen Bewohnerfall. Auch das Pflegepersonal ist inzwischen reduziert, da wurden wohl Gehälter nicht gezahlt.

Gut für diejenigen, die nicht mehr in diese "Falle" geraten, schlecht wahrscheinlich für die Betroffenen, Betrogenen, weil da eventuell nichts mehr zu holen ist, wenn alles aufgeklärt wurde und sie auf dem Schaden sitzen bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nochmals: es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, für den Tod Vorkehrungen zu treffen, und sich nicht auf Blümchen schicken zu beschränken. Wer sollte denn befugt sein, die Abos z.B. zu kündigen?

Die Systematik der Kostenmiete ist hoffentlich klar? Wie sorgfältig der Vermieter mit fremden Eigentum umgehen muss, auch?

Noch ein Hinweis: wegen Bereicherung ermittelt kein Staatsanwalt. Außerdem, Du kennst das Kinderspiel "stille Post?" Hast Du eine Ahnung, wie viele ungerechtfertigte Strafanzeigen erstattet werden? Das ist doch zum Volkssport geworden.

Ansonsten nur Vermutungen. Nu fangt doch mal mit der Akteneinsicht an, das wäre doch ein guter Start. Das ist was handfestes, wo man eventuell ansetzen kann. Nur, wenn das weiter so unprofessionell angegangen wird, wie bisher, dann wird das nix.

wirdwerden

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#15
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Sicher wären Vorkehrungen sinnvoll gewesen, inwieweit durchführbar, ist fraglich.
Da spielen zu viele Faktoren rein. Außerdem ist mit "hätte" und "wäre" nichts mehr zu machen.

Sicher hätten die Erben trotz Arbeit und rund 600 km einfacher Entfernung öfter als die 3x im Jahr mal auf einen Kaffee hinfahren können, als nur Briefe zu schreiben und "Blümchen zu schicken".
Oder - wie der jüngste der Erben - als Schüler mit Taschengeld. Der spart erst mal ein halbes Jahr für die Fahrt und ist mit Bus und Bahn 2 Tage unterwegs. Für einen Kaffee. Der Kontakt wurde soweit möglich aufrecht erhalten.
Egal, rechtfertigen müssen sie sich sicher nicht und ich mich für sie erst recht nicht.

Das Thema mit den Abos ist glaube ich auch schon erschöpfend erklärt worden.

Kostenmiete - nein, war mir bisher nicht klar, bin aber dabei mich zu informieren.
Was fremdes Eigentum angeht - ich achte es. Erwarte ich auch von anderen. Ist es nicht so - schlimm genug.
Ich bin vor einigen Jahren auch aus einem gemieteten Haus ausgezogen. Hätte der Vermieter während der Kündigungsfrist das Haus ohne mein Wissen betreten und mal eben einfach Sachen von mir aus dem Haus entfernt und irgendwo zwischengelagert, die Hälfte dabei verloren, verschenkt, verkauft, weggeworfen - ich hätte ihn angezeigt.

Es ist keine ungerechtfertigte Anzeige erstattet worden. Es geht unter anderem um Dinge, auch Einrichtungsgegenstände, die nachweislich auf Kosten der Bewohner beschafft wurden und dort nie angekommen sind. Es geht nicht nur um Bereicherung, sondern - wie oben schon geschrieben - Betrug. Mit Nachweisen.

Akteneinsicht - da bin ich dick dabei. Aber es ist eine Sisyphusarbeit. Ein wirres Durcheinander von Betreuungsunterlagen. Loseblattsammlungen, die vom Betreuer ausgehändigt wurden.
Unklare Einzelheiten, die mühsam mit Institutionen und Ämtern geklärt werden müssen. Unterlagen, die erst noch zum Abgleich angefordert werden mussten und auf die ich noch warte.

Aber langsam entwickelt sich ein Bild und das ist nicht zum Vorteil der Gegenseite. Stück für Stück finden sich immer mehr Beweise, die sich auch mit den Vorwürfen der anderen Bewohner decken.


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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nu ja, das wird die Staatsanwaltschaft ermitteln, geht Dich aber nichts an. Was ausgereicht hätte, das wäre eine schlichte Vollmacht für den Fall des Ablebens gewesen, hätte sogar hinterlegt werden können. Beim Amtsgericht.

Und, mal ganz ehrlich, wann soll eine Wohnung geräumt werden? Wenn jemand gestorben ist und sich niemand drum kümmert? Der Vermieter hat sowas wie eine Schadensminderungspflicht. Und, er muss nicht warten, bis sich irgend jemand meldet. Dann wäre die Miete ja noch länger zu tragen. Und dann käme die Anfrage, wieso man denn nicht vorher die Sachen in den Keller gestellt hat.

Um was es in den anderen Fällen beim Vermieter/Pflegedienst geht, das weisst Du nicht. Gerade demente alte Menschen sind Weltmeister in vielen Beschuldigungen, die dann letztlich nicht zu halten sind. In ganz vielen anderen Sachen auch. Ich hab das oft genug erlebt, ich war/bin immer noch ehrenamtliche Betreuerin von älteren Familienmitgliedern. Manchmal schon erstaunlich, was da in der Vorstellung existiert, auch an Bestellungen u.s.w. Also, insoweit weisst Du gar nichts.

Nochmals: Ich würde mir die Betreuungsakte vom Gericht anschauen. Das ist ein vernünftiger Einstieg. Und wüste Behauptungen, die durch nichts zu belegen sind, die sollte man unterlassen. Das kann nämlich sehr teuer werden. Und - von Mietwucher zu schreiben, wenn man nicht mal das Wort Kostenmiete kennt, von Bereicherung als Straftatbetand zu schreiben, wenn das gar keiner ist und allenfalls im Zivilrecht relevant ist...... Hast Du professionelle Kenntnisse und vor allen Dingen einen professionellen Abstand? Emotionale Nähe war noch nie ein guter Ratgeber.

wirdwerden

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#17
 Von 
Spezi-2
Status:
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(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zu den Mietbedingungen.
Nach den vertraglichen Regelungen ist es ein Mietverhältnis über Wohnraum und der Mietzins dafür ist preisgebunden, nämlich die sogenannte "Kostenmiete", welche nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermitteln ist. Diese ist für das vollständige Mietobjekt aufzustellen. Der Mieter hat einen Anspruch auf Überlassung eines Exemplars dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese enthält die anfallenden Kapitalkosten für die Finanzierungsmittel und das eingesetzte Eigenkapital, Abschreibungen für die Baukosten, Pauschalen als Instandhaltungskosten und mehr.
Leider gibt es noch immer keine Angaben über die Größe der Wohnanlage, deren gesamte Wohnfläche, auch das Baujahr wäre wichtig.
Bei solchen preisgebunden Mietobjekten hat der Staat, die Stadt oder Gemeinde öffentliche Mittel zur Finanzierung gewährt. Man kann daher das zuständige Amt befragen, welche die Einhaltung der bei der Zusage der Fördermittel gemachten Bedingungen überprüfen muss. Manchmal gibt es bei den Bedingungen auch mit der Behörde vereinbarte Mietobergrenzen.

Verlangt ein Vermieter Mieten welche über den vereinbarten Sätzen oder der Kostenmiete liegt, kann ein Mieter die Rückerstattung verlangen. Bei manchen Mietervereinen gibt es Spezialisten welche sich mit der Mietberechnung für preisgebundene Wohnungen und die Prüfung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen auskennen.

Wenn das Thema Miethöhe weiter verfolgt werden soll, würde ich zunächst versuchen die zuständige Behörde ausfindig zu machen und dort nach der Höhe der genehmigten Grundstücks- und Baukosten sowie die Auflagen zur Miethöhe fragen.

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#18
 Von 
Spezi-2
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(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zu den Mietbedingungen.
Nach den vertraglichen Regelungen ist es ein Mietverhältnis über Wohnraum und der Mietzins dafür ist preisgebunden, nämlich die sogenannte "Kostenmiete", welche nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermitteln ist. Diese ist für das vollständige Mietobjekt aufzustellen. Der Mieter hat einen Anspruch auf Überlassung eines Exemplars dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese enthält die anfallenden Kapitalkosten für die Finanzierungsmittel und das eingesetzte Eigenkapital, Abschreibungen für die Baukosten, Pauschalen als Instandhaltungskosten und mehr.
Leider gibt es noch immer keine Angaben über die Größe der Wohnanlage, deren gesamte Wohnfläche, auch das Baujahr wäre wichtig.
Bei solchen preisgebunden Mietobjekten hat der Staat, die Stadt oder Gemeinde öffentliche Mittel zur Finanzierung gewährt. Man kann daher das zuständige Amt befragen, welche die Einhaltung der bei der Zusage der Fördermittel gemachten Bedingungen überprüfen muss. Manchmal gibt es bei den Bedingungen auch mit der Behörde vereinbarte Mietobergrenzen.

Verlangt ein Vermieter Mieten welche über den vereinbarten Sätzen oder der Kostenmiete liegt, kann ein Mieter die Rückerstattung verlangen. Bei manchen Mietervereinen gibt es Spezialisten welche sich mit der Mietberechnung für preisgebundene Wohnungen und die Prüfung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen auskennen.

Wenn das Thema Miethöhe weiter verfolgt werden soll, würde ich zunächst versuchen die zuständige Behörde ausfindig zu machen und dort nach der Höhe der genehmigten Grundstücks- und Baukosten sowie die Auflagen zur Miethöhe fragen.

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#19
 Von 
Sir Berry
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Unparteiischer
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Ich finde den Ablauf auch alles andere als schön. Aber die Versäumnisse beginnen schon deutlich vor dem Ableben.

WW hat es erwähnt. Entsprechende Vollmachten noch zu Lebzeiten an einen der Erben ausgestellt, hätte die Sache später beschleunigt. Auch die Benennung eines Ansprechpartners durch die Verstorbene - schriftlich und mit Unterschrift versehen an den Betreuer, hätte diesen zur Preisgabe seines Wissens verpflichtet. Auch nach dem Tod.
Sich nicht im Vorfeld ausreichend gekümmert zu haben, wie es nach dem Tod weitergeht, rechne ich den Erben zu, soweit sie vom Alter schon dazu fähig sind. Magst Du vielleicht anders sehen.

Zur Miethöhe ist n.m. E. schon alles sachlich geschrieben worden. Ob Wuchermiete oder normaler Mietpreis wird man wohl nur vor Ort feststellen können.

Die überzahlte Miete unter Vorlage des Erbscheines vom Vermieter unter Fristsetzung anforden, soweit Kauttion gezahlt wurde, dies auch. Danach eine RA beauftragen, der die Sache regelt. oder Selbst Zahlungsklage einreichen. Ist bei dem Sachverhalt ja nicht wirklich schwer.

Wenn rauszufinden ist, wer (in Person) die Wohnung leergeräumt hat - Vermutungen , auch naheliegende, helfen da nicht weiter, und wenn bewiiesen werden kann was von den ausgeräumten Sachen fehlt, hat man eine Ansatz zu Weiterungen. Allein auf verdacht hin, ist der Rechtsweg eine Sackgasse.

Der Betreuer hat sich menschlich wie ein * verhalten, einige Informationen hätte er auch ohne Nachweis weitergeben können. Wir wissen aber nicht, wie er in Sachen Datenschutz und Schweigepflicht vom Richter/Rechtspfleger vorher geimpft wurde und wie unsicher er deshalb vielleicht war. Und wir wissen auch nicht, was sonst noch so alles vorgefallen ist. Du erwähnst ja selbst, dass er mal abgelöst werder sollte. Hat er vielleicht nicht vergessen. Ein schadenersatzpflichtiges Fehlverhalten von ihm erkenne ich aus Deinem Text nicht.

Zitat (von wirdwerden):
Hast Du professionelle Kenntnisse und vor allen Dingen einen professionellen Abstand? Emotionale Nähe war noch nie ein guter Ratgeber.
Eigentlich ein sehr gut passendes Schlusswort.

Berry

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