Mietvertrag zum 01.01. abgeschlossen, aber....

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
sunrise696
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietvertrag zum 01.01. abgeschlossen, aber....

....weder Kaution, noch Miete noch Kontakt zum (neuen) Mieter möglich!


Hallo,

ich bin der verm. Vermieter und habe oben genanntes Problem das der Unterzeichner des Mietvertrages weder Geld für Miete und Kaution bezahlt, noch sich meldet bzw. reagiert. Es betrifft eine Einliegerwohnung in meinem Haus. Es gab auch keine Schlüsselübergabe und es sind auch keine Möbel, oder sonstige Sachen in der Wohnung.

Wie kann ich vorgehen, wenn ich den Mietvertrag eh am liebsten kündigen möchte?
Ich habe schon gehört das wenn keine Zahlung zum 04.02. eingehen würde, ich sofort fristlos kündigen kann. Leider habe ich keine alternative Postanschrift um das Kündigungsschreiben zu übersenden. Gemeldet ist die Person aber schon seit 01.01. bei mir im Haus....


Im Voraus besten Dank für Tipps


-- Editiert sunrise696 am 08.01.2013 23:30

-- Editiert sunrise696 am 08.01.2013 23:31

-- Editiert sunrise696 am 08.01.2013 23:32

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sowohl zwei Monatsmietenrückstand berechtigen zur Kündigung (fristlos) als auch die Nichtzahlung der Kaution (fristgerecht). Wieso hast du keine Anschrift? Offenbar machst du als Vermieter so ziemlich alles falsch, was nur geht. Also merke:
1. Komplette Bewerbungsunterlagen geben lassen, dazu gehören auch aktuelle Anschrift, Kopie des Personalausweises, 3 aktuelle Gehaltsbescheinigungen, Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
2. Kaution bei Vertragsunterzeichnung cash auf Kralle.
3. Idealerweise auch die 1. Miete.

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#2
 Von 
sunrise696
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

Gemeldet ist die Person ja bei mir, kann ich dann einfach in den vorgesehenen Briefkasten an meinem Haus den Brief einwerfen?

Was bedeutet "Kündigung (fristlos) als auch die Nichtzahlung der Kaution (fristgerecht)."

Was wäre den ohne Kautionszahlung fristgerecht - nach 3 Monaten?

Mfg


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#4
 Von 
sunrise696
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Woher weisst du eigentlich, dass er bei dir im Haus gemeldet ist? Anfrage beim Einwohnermeldeamt?


Da schon Beamte da waren und die Person antreffen wollten und dies mitgeteilt haben.

Wohin soll ich die Kündigung "verschicken", ich denke somit ist die aktuelle Meldeadresse die beste-ksnn ja keine Rauchzeichen schicken.

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Da schon Beamte da waren und die Person antreffen wollten und dies mitgeteilt haben


weshalb waren die da ? vielleicht ist dies bereits ein Ansatzpunkt ?

Was ist mit Schufa und Voradresse wie Anjuli123 bereits fragte, oder wurde "blanko" vermietet ??

Mehr Infos wären einer sinnvollen Einschätzung förderlich !

-- Editiert Barni Gröllheimer am 09.01.2013 10:28

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Da er bei Dir nicht wohnt, kannst DU ihn auch beim Meldeamt abmelden.
Wenn ich das recht verstanden habe, hat er die Wohnung noch gar nicht in Besitz genommen. Du hast noch die Schlüssel und die Miete und Kaution fehlen auch vollständig.
Rechnest Du wirklich damit, dass den je wiedersiehst?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
sunrise696
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Beamten von der Kripo, die die Person aufsuchen wollten bestätigten die Meldeadresse bei mir.

Ich habe keinen Cent bis Dato gesehen, keine Schlüssel übergeben und möchte zeitnah die Wohnung anderweitig vermieten,
wie sollte ich vorgehen?

Ach ja, der Vertrag wurde quasi blanko unterzeichnet.

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#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ach ja, der Vertrag wurde quasi blanko unterzeichnet.


Was sollen wir darunter verstehen?

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#9
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn die Beamten der Kripo da waren, waren die ja nicht aus Langeweile da. Da ist ja offensichtlich ein Problem vorhanden.

Zum Glück haben Sie noch nicht den Schlüssel übergeben, insofern ist es ja noch im grünen Bereich.

Es wäre nützlich, was genau ihm (dem verm. Mieter) vorgeworfen wird und ob er gegebenenfalls in der Schuldnerkartei des örtlichen Amtsgerichtes gelistet ist.

Davon würde ich die weitere Vorgehensweise (Vertragsanfechtung/arglistige Täuschung/Betrugsversuch) abhängig machen.

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#11
 Von 
sunrise696
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke der Tipps!!

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