Mietwagen beschädigt - überteuerte Rechnung

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)
Mietwagen beschädigt - überteuerte Rechnung

Hallo ihr Lieben,

wir haben uns im November ein Auto für einen Tag gemietet. Ich musste dafür 200,00 Euro Kaution hinterlegen, Nutzgebühr pro Tag 39,00 Euro.. Mein Freund ist seit 10 Jahren unfallfrei. Beim Abgeben dieses Mietwagens fiel dem Mietwagenverleih ein Kratzer links an der Stoßstange auf. Es wurde sofort alles aufgenommen. Nach 2 Wochen kam eine Rechnung über 563,42 Euro. Die übrigen 161,00 Euro (200,00 Euro Kaution - 39,00 Euro Mietgebühr = 161,00 Euro Restbetrag) wurden bereits abgezogen, also bleiben 407,36 Euro Restsaldo.

Wir haben von dem Kratzer selbstverständlich ein Foto gemacht, er ist relativ klein und nur oberflächlich (laut einem Mechaniker mit Überlackieren zu bereinigen).

Zusammengesetzt wird der Betrag vn 563,42 Euro wie folgt:
(12 AW = 1 Stunde)

Fahrzeug vom Stellplatz zum Arbeitsplatz und zurück (1 AW): 7,46 Euro
Heckverkleidung ein- und ausbauen inkl. Heckleuchten (4 AW): 29,83 Euro
Kennzeichenleuchte ein- und ausbauen links (1 AW): 7,46 Euro
Kennzeichenleuchte ein- und ausbauen rechts (1 AW): 7,46 Euro
Halter links Heckverkleidung aus- und einbauen (2 AW): 14,92 Euro
Radhausverkleidung ein- und ausbauen links (2 AW): 14,92 Euro
Radhausverkleidung ein- und ausbauen rechts (2 AW): 14,92 Euro
Rad links ein- und ausbauen (1 AW): 7,46 Euro
Rad rechts ein- und ausbauen (1 AW): 7,46 Euro
Beschriftung erneuern 2 x (2 AW) : 14, 92 Euro
Stossfänger instand setzen 2 x (2 AW): 14,92 Euro
Lackierung Zeitbasis 12 AW = 1 Stunde: 89,50 Euro

Heckverkleidung lackieren Stufe III (22 AW): 164,08 Euro
Fahrzeug vom Stellplatz zum Arbeitsplatz und zurück (1 AW): 7,46 Euro
Zeitzuschlag für eine Hauptarbeit (6 AW): 44,75 Euro

Führungsschiene links: 3,90 Euro
Schraube 4x : 0,56 Euro
Niet 6x : 1,38
Schraube 2x : 1,04 Euro
Mutter 4x : 0,68 Euro
Beschriftung: 10,00 Euro

Schlusskalkulation:

Arbeitslohn 19 AW x 89,50 E / Std : 141,71 Euro
Lackierung 29 AW x 89,50 E / Std - 216,29 Euro + 75,70 Euro Lackiermaterial : 291,99 Euro
Ersatzteile: 17,91 Euro

Reparaturkosten 451,61 + 85,81 Euro MwSt. = 537,42 Euro

Wir haben nach der ersten Rechnung die Rechnung der Werkstatt angefordert. Als Antwort bekamen wir, dass die Autovermietung nicht sofort jedes Auto wegen eines kleinen Kratzers zur Reparatur geben kann, sondern sie ihren Fuhrpark aktuell halten müssen. Es liegt uns also nur das Gutachten / Kalkulation vor.

Ist das rechtens, Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen, die nie genutzt wurden? Ist diese ganze Kalkulation rechtens, denn uns kommt der Endbetrag enorm hoch vor, zumindest für den Schaden.
Wir erklären uns den Schaden wie folgt: wir haben das Auto an einer Ausfahrt nahe unserer Arbeit geparkt. Anhand der Stelle des Kratzers muss ein anderes Auto unseren Mietwagen geschrammt haben.

Es handelt sich um einen Opel Corsa D, Erste Zulassung 30.09.2009, Laufleistung 1545, 5- türig.

Ich hoffe, uns kann jemand helfen, denn nach Ablauf einer 7-tätigen Frist wollen sie den Betrag gerichtlich erzwingen. Vielen Dank vorab & Grüße,

Sandra



-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Nachtrag: im Bild ist es leider schlecht zu erkennen, das Gutachten bezieht sich auf den Kratzer links neben dem Logo, der Rest ist Schmutz am Auto.

Danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Hallo,

auf eine derart konkrete Fragestellung kann hier keiner Antworten, das musst du umformulieren :(



-----------------
" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Die MWST kannst du abziehen, die ist nicht angefallen!

Der Rest und das Vorgehen ist in Ordnung, man könnte jetzt einen eigenen Gutachter nehmen. Wobei bei einer Streit die Kosten des Verfahrens weit höher werden.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Nur mal als "Vergleich", dieser Unfallschaden hat meine Unfallgegnerin ~600€ gekostet (dies wurde vom Gutachter der gegnerischen Versicherung auch so bestätigt). Ich habe das ganze auf Gutachtenbasis abgerechnet ~100€ an den Lackierer bezahlt u. die restlichen ~500€ eingesteckt - Was auch mein Gutes recht ist...




-- Editiert am 03.01.2010 23:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Und wo bitte ist es "dein gutes Recht", deine Unfallgegnerin über den Tisch zu ziehen? Wenn sie einfach unachtsam, döselig oder sonst was war, ist das ja okay. Aber ich sehe nicht ein, 500 Euro für einen Schaden zu bezahlen, den ich nicht verursacht habe.

Im Prinzip ist es ja dann Betrug im weitesten Sinne, oder? Du verlangst von der Unfallgegnerin 600 Euro, zahlst für die Reparatur aber bewusst nur 100 Euro und haust den Rest auf den Kopf.
Bei ihr zahlt das vielleicht noch die Versicherung, in unserem Fall müssen wir das aber aus eigener Tasche bezahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Du verlangst von der Unfallgegnerin 600 Euro, zahlst für die Reparatur aber bewusst nur 100 Euro und haust den Rest auf den Kopf.


Quatsch, er macht statt einer richtigen Reperatur nur eine Notdürftige und hat den Nachteil des bestehenden Schadens der bei Wiederverkauf entsprechen weniger Geld bringt.

Das du das selber zahlen musst liegt doch an dir, es gibt auch Mietverträge mit Vollkasko ohne Selbstbeteildigung.

K

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein, das lag nicht an mir. Die Option einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung bestand nicht. Auch in den AGBs ist nichts davon aufgeführt.
Die Eröffnung dieser Frage war auch nicht dazu gedacht, hier eine wilde Diskussion anzustreben.

Meine Fragen waren lediglich:

1. Kann die Autovermietung Arbeitsstunden in Rechnung stellen, die nicht genutzt wurden?
2. Kann ich etwas gegen die überteuerte Rechnung unternehmen, da ich nicht der Unfallverursacher bin (Anzeige gegen Unbekannt sinnvoll? Unfallverursacher finden?)

Über sachgemäßige und helfende Antworten würde ich mich sehr freuen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Die Option einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung bestand nicht.


Kennst du Allianz, Arag und Konsorten. Die kann man auch beauftragen wenn der Vermieter es dir nicht anbietet.
quote:

Kann ich etwas gegen die überteuerte Rechnung unternehmen

Alles was du machen kanst endet vor Gericht und diese Kosten sind weit teuere als rede reduzierung

Die Rechnung ist nicht "überteuert"

Mach ne Ratenzahlung aus wenn du kein Geld hast, alles andere wird teurer. Wenn du den "Täter" findest kanns du den haftbar machen und dein Geld "ZURÜCK" verlangen. Aber erst einmal zahlst du.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Und wo bitte ist es "dein gutes Recht", deine Unfallgegnerin über den Tisch zu ziehen?


Ich ziehe den Unfallgegner nicht über den Tisch, ich lasse ihn den Schaden bezahlen den er mir zugefügt hat u. wenn ich damit "Leben kann" das der Schaden mit Smart-Repair deutlich günstiger zu reparieren ist (bei gleichem Ergebnis!), dann ist es mein Ding.
Hätte ich die Unfallgegnerin "abzocken" wollen, dann wäre ich wegen der Lapalie in die "Markenwerkstatt" u. hätte erstmal ein Gutachten in Auftrag gegeben (~350€!) u. hätte die Sache einem Anwalt (XXX€!) übergeben.
Wie schon gesagt: Du zahlst nicht die Reperatur sondern den Schaden der dem Autovermieter entstanden ist.
Mit Smart-Repair lässt sich eine Menge sparen, aber der Geschädigte muss sich nicht auf diese Reperaturvariante einlassen - genauso wie er auch auf Gutachtenbasis abrechnen kann u. den "Schadensersatz" in die Tasche steckt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

1. Kann die Autovermietung Arbeitsstunden in Rechnung stellen, die nicht genutzt wurden?
Ja, denn diese werden ja noch anfallen, genau wie die Mehrwertsteuer.
Natürlich kann man kürzen, muss dann aber mit einer Nachzahlung rechnen.



2. Kann ich etwas gegen die überteuerte Rechnung unternehmen, da ich nicht der Unfallverursacher bin (Anzeige gegen Unbekannt sinnvoll? Unfallverursacher finden?)
Wer der eigentlliche Unfallverursacher ist, ist hier irrelevant.
Es wurde ein unbeschädigtes Auto gemietet und ein beschädigtes zurückgegeben. Wer jemanden schädigt, hat den Geschädigten so zu stellen wie er vor dem Schadensereignis gestellt wäre (§ 249 BGB - Art und Umfang des Schadensersatzes, § 823 BGB - Schadensersatzpflicht).
Ob die Rechnung vom Schädiger als überteuert empfunden wird ist irrelevant, es zählen Fakten. Im Zweifelsfalle könnte der Schädiger einen eigenen Gutachter beauftragen um einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Auf Smart-Repair braucht sich der Vermieter nicht einzulassen.
Es könnte sogar der Wertverlust durch den Unfallschaden und der Nutzungsausfall während der Reparatur erfolgreich geltend gemacht werden.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Also irgendwie sehe ich die ganze Sache völlig anders. Es wäre aber auch möglich, dass ich noch nicht richtg wach bin.

Wenn der Unfall nicht von der Mieterin verursacht wurde, dann braucht sie den Schaden auch nicht ersetzen. Wenn ein Außenstehender die Scheibe einer Mietwohnung einwirft, dann muss der Mieter die Scheibe auch nicht ersetzen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn der Mieter auch tatsächlich etwas verschuldet hat.

Aber auch wenn die Mieterin haftbar wäre, dann muss auf keinen Fall die MwSt bezahlt werden, solange das Auto nicht tatsächlich repariert ist. Das ist völlig eindeutig. Bei einer fiktiven Reparatur darf die MwSt nicht geltend gemacht werden, weil sie ja tatsächlich nicht angefallen ist. Außerdem dürfte die Mietwagenfirma ohnehin vorsteuerabzugsberechtigt sein.

Ich würde dringend empfehlen, die Sache von einem Anwalt prüfen zu lassen. Bei einem Streitwert von nur 600,- Euro kostet das nicht viel.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Wenn der Unfall nicht von der Mieterin verursacht wurde, dann braucht sie den Schaden auch nicht ersetzen.


Na dann wird nie einer einen Schaden ersetzen und immer erklären das es ein anderer war.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Na dann wird nie einer einen Schaden ersetzen und immer erklären das es ein anderer war.


Naja, das ist eine Frage der Beweispflicht, der Beweisführung und schließlich der Beweiswürdigung.




-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen