Mietwohnung Ungeziefer

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
piaa128
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Ungeziefer

Guten Tag,

Ich bin Studentin in Göttingen und wohne diesbezüglich mit einer Freundin in einer 2 Zimmer Wohnung.
(Groner Landstr 9a, einfach mal googeln ;-) )
Mein Problem:
Kurz nach unserem Einzug haben wir Kakerlaken entdeckt.
Wenn wir uns beschweren kommt zwar eine Dame von der Hausverwaltung und spritzt Gift in unsere Wohnung, aber wir möchten halt möglichst schnell hier raus, die hygienischen Umstände (und alles andere) in diesem Haus sind einfach nicht tragbar.

Wie sieht das aus wegen fristloser Kündigung? Es ist eindeutig so, dass die Hausverwaltung von den Umständen wusste, uns aber natürlich nichts gesagt wurde.
Gibt es da eine Möglichkeit hier schnellstens raus zu kommen?

Danke im voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

:forum:

Mietrecht ist hier passender als WEG-Recht!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ungeziefer sind beweglich, laufen frei herum,
warum fühlen sie sich nur in dieser Wohnung wohl ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Hallo Icecycle,
nicht wirklich sachdienlich dieser Eintrag. Der unterschwellige Vorwurf entbehrt auch sachlich jeder Grundlage. Ich habe jedes Jahr Ameisen in der Bude, und meine Schwiegermutter bemängelt zwar jede Menge an mir, aber an der Hygiene im Haus hat sie noch nie was auszusetzen gehabt. :grins:

Also bitte, das hilft keinem.

Gruß.

-----------------
"So einfach kann Recht sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ich bin der Meinung, man soll etwaige Fehler oder Problemursache erst mal bei sich selbst suchen, bevor man sich über die anderen beschwert.
Denn letztlich ist so sachlicher, einfacher, und effektiver.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Die Kündigungsfrist auch in eurem Fall beträgt 3 Monate. Den Termin zum 31.03. habt ihr versäumt, darum am besten sofort zum nächstmöglichen Termin 30.04. beweisbar kündigen.

quote:
aber wir möchten halt möglichst schnell hier raus, die hygienischen Umstände (und alles andere) in diesem Haus sind einfach nicht tragbar.


Diese Zustände waren aber doch bei Abschluss des Mietvertrages auch schon da, oder?

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""

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