Hallo,
ist aktuell Fall bei einer Bekannten.
Mal angenommen jemand gründet eine GmbH. Gesellschafter = minderjähriger Sohn (7 Jahre) und ein Freund des Vaters. Die Mutter des gemeinsamen Kindes weiß aber gar nichts davon, dass der Sohn ebenfalls Gesellschafter ist. Alles läuft schief. 2 Mio Euro Schulden laufen an.
Kann jemand Minderj. überhaupt Gesellschafter werden? Nach meiner Ansicht doch nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts und Zustimmung beider Erziehungsberechtigter aufgrund der Verpflichtungen, oder?
Und wer muss nun die Schulden begleichen?
Danke
Peter
Minderjähriger Gesellschafter GmbH
11. Januar 2004
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Frage vom 11. Januar 2004 | 15:02
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjähriger Gesellschafter GmbH
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#1
Antwort vom 13. Januar 2004 | 12:17
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 26x hilfreich)
Wenn ich mich recht entsinne ist der Gesellschaftervertrag (wie viele andere Verträge auch) mit dem Kind unwirksam da das Kind nicht Geschäftsähig (?!)ist. Die Schulden hat erstmal nur die GmbH, da die Gesellschafter grundsätzilch erst mal nur mit der Höhe ihres eingebrachten Kapitals haften. Im weiteren Verlauf wird es dann wohl irgendwie auch die Gesellschafter erwischen. Aber das ist dann von anderen Faktoren abhängig.
Für eine gewebliche Tätigkeit eines minderjährigen ist die Zustimmung des Vormundschaftsgericht erforderlich. Oder die Eltern melden das Gewerbe auf ihren Namen an.
Und jetzt?
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