Hallo, bin 16 jahre alt, und mir ist in der Silvesternacht Folgendes passiert:
Ich habe (wie es zu Silvester üblich ist) etwas getrunken, allerdings etwas viel zu viel... Ich konnte kaum stehen und hatte schon Atemprobleme, ich lag ca. 2 Stunden auf der Toilette und habe gegöbelt. Irgendwann habe ich einem Freund gesagt er soll die Notrufnummer wählen. Da sagte ich "Bitte helfen Sie mir ist schlecht. Straße" Dann kam wenig später ein Krankenwagen, ich wartete bereits mit Begleitung von Freunden an der Straße. Als die Frau ausstieg, fragte sie, was denn los sei. Ich stand da und sagte mir ist verdammt schlecht... Dann sagte sie zu mir: "Was? Deswegen rufst du an? Da sterben Menschen und du rufst wegen sowas an?" dann hat sie meine Personalien (die ein Freund mitgeben musste weil ich es kaum konnte) aufgenommen und meinte das gäbe 675 EUR Strafe für Missbrauch des Notrufs :/ (keine Untersuchung, nichts!)
Ich ging danach wieder auf Toilette und lag da weiter... Ich habe nur zu meinen Freunden gesagt, "ich sterbe gleich"...
Meine Frage: Mit was habe ich zu rechnen und werde ich -falls was kommt- gegen ankämpfen können?
Habe mindestens 3 Zeugen, die die ganze Zeit bei mir waren.
Übrigens habe ich kurz vorher noch was über einen 13 Jährigen gelesen der nach einer halben Buttel Wodka gestorben ist, deshalb habe ich auch angerufen, weil ich merkte, dass ich weit über meiner Schmerzgrenze war!
Und soweit ich weiß gilt ab 2 Promille Alkoholvergiftung und ab 3 Promille Lebensgefahr!
Wäre wirklich dankbar bei Antwort, habe echt Angst, vor allem weil ich doch gar keine Absicht hatte, den Notruf zu missbrauchen.
Missbrauch des Notrufs...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hmm... ich würde ja eine anzeige gegen die KRankenwagenfahrerin wegen Unterlassener Hilfeleistung in betracht ziehen wenn es wirklich ist wie du sagst.
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"*del*: User deleted by stuffed Error."
Genau das Gleiche sagen mir alle... Vor allem, weil sie wirklich gar nichts gemacht hat, nicht mal Promillewert geprüft oder so...
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na super ... saufen, nix vertragen und dann auf der rettungssnitäterin rumhacken ... solange du noch bei dir bist gehts dir auch nicht wirklich schlecht ... weichei ...
mandozer, deine kommentare sind nicht wirklich besonders kompetent, oder?
Mandozer, eine Rettungssanitäterin hätte nicht abhauen dürfen wenn die Person so Alkoholisiert ist das Sie Atemprobleme bekommt.
Das da der Notarzt gerufen wird kann ich verstehen und das ein stark Alkoholisierter evtl. nicht korrekt antwortet ist auch Klar.
Ich bin zwar kein Freund von Komasaufen aber da hätte etwas mehr nachhacken von Seiten der Sanitäterin schon sein sollen.
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"*del*: User deleted by stuffed Error."
@dirk was hat sowas mit kompetenz zu tun???
@del .... ein geschultes auge sieht sofort was los ist ... in der sylvesternacht gibts wirklich wichtigere sachen als sowas ...
@mandozer
guck mal in den duden: kompetent = zuständig, befugt, maßgebend, urteilsfähig.
ich glaube nicht, dass deine kommentare diesen kriterien entsprechen - oder die fragesteller (auch in anderen threads) weiterbringen. frust kann man übrigens auch ganz gut in sportvereinen abbauen.
Nach meiner schon vor längerer Zeit abgelegten Sanitätsgrundausbildung ist starke Alkoholisierung auch "hilfswürdig".
Immerhin kann ein Betrunkener z.B. ohnmächtig werden und dabei an seinem Erbrochenen ersticken.
@dirk ... wohl ein ganz schlauer ???
@mahnmann dann wäre keine hilfe mehr für wirklich verletzte mehr möglich ...
"in der sylvesternacht gibts wirklich wichtigere sachen als sowas ... "
Eben gerade nicht. Wenn Du Dich mit ein paar Rettungsassistenten unterhalten würdest, die Silvester arbeiten, dann wüßtest Du, daß gerade alkoholisierte Personen das Hauptproblem darstellen. Das heißt natürlich nicht, daß ihr Leben in Gefahr ist. Aber man kann sie nicht mit ihrem Problem allein lassen, da Atemnot und Erbrechen letztlich doch zum Tod führen können.
Ich denke, die Ärztin war einfach überfordert und genervt. Wenn man die 20. Schnapsleiche am Abend vor sich hat ist das ja auch kein Wunder. Ich denke auch nicht, daß noch was kommt und würde einfach mal abwarten. Eine Gegenklage fände ich allerdings peinlich.
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
Also, um zu der Ausgangsfrage zurückzukommen: Eine Strafbarkeit nach § 145 I StGB
sehe ich nach der Schilderung des Fragestellers hier nicht, da es - zumindest - an einem Mißbrauchsvorsatz fehlte.
Eine andere Frage ist die (zivilrechtliche) nach einer möglichen Kostentragungspflicht des Fragestellers für den Rettungseinsatz.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Esrtmal vielen Dank für alle Antworten!
Noch ist nichts gekommen, ich hoffe, dass es so bleibt.
Ich habe bereits eine Anrwort von einem ehemaligen Mitarbeiter des RD erhalten, dieser meinte, dass die Sanitäterin hätte zumindest näher fragen müssen und mich auch untersuchen müssen. Natürlich werde ich nicht einklagen, aber ich finde, dass eine Kostenerstattung nicht angebracht ist - wofür denn? Es wird immer gesagt, lieber zu früh als zu spät, aber wenn nichts unternommen wirrd, dann zahl doch auch nicht, schließlich wollte ich doch niemanden veräppeln.
Ein Ex Kollege, der RD gefahren ist, hat mir mal gesagt, dass bei akuten Fällen der RD der richtige Ansprechpartner ist.
Wie meinst du das?
Soll ich da direkt anrufen und fragen oder wie?
Haben die eine spezielle Nummer oder 112?
Vielleicht sollten Sie mal ein bischen auf dem Teppich bleiben. Daß Sie sich nicht strafbar gemacht haben, ist ja offensichtlich. Daß allerdings die Ärztin oder Sanitäterin entnervt ist, wenn Leute anrufen, die sich vorher bewußt die Kante gegeben haben, ist doch wohl auch klar. Anstatt irgendwelche Vorwürfe gegen Leute zu erheben, die Sylvester für die Allgemeinheit arbeiten, sollte Ihnen die Angelegenheit peinlich sein.
Ruf bei der Feuerwehr-Hauptwache an (steht im Telefonbuch) und lass Dich weiterverbinden.
Eine schriftliche Beschwerde an selbige Adresse mit Angabe der Zeugen kann da auch helfen. Anzeige muss nicht sein.
Sorry, aber wie Du selbst schon sagtest, hattest Du bereits Atemschwierigkeiten, damit hättest Du transportiert werden müssen.
DD
@Thomas.Newton: Ich habe nicht bewusst Absturz geschoben wie man sagt, sondern es kam so, natürlich ist mir das Ganze peinlich. Ich möchte die Person auch nicht anzeigen und verstehe die Reaktion, allerdings verstehe ich nicht, das Ganze unter einem Missbrauch darzustellen.
@DD: Danke für den Tip. Ich werde dort vielleicht morgen mal anrufen und mich erkundigen.
-- Editiert von adlem am 04.01.2005 17:26:43
Mach dir keine Sorgen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da noch etwas nachkommt. Immerhin hast du ja auch Zeugen, so dass du auch belegen kannst, dass wirklich ein Notfall vorlag. In jedem Fall hast du offensichtlich prima Freunde, die sich um dich kümmern. Hat zwar mit rechtlicher Beratung überhaupt nix zu tun, aber eine Einladung zum Kaffeetrinken haben sie sich bestimmt verdient (bitte nicht zum Bier ).
Die Sanitäterin kann man sicherlich auch verstehen, aber dennoch bleibt ein solches Verhalten von einer in diesem Berufsstand tätigen Person unprofessionell und ist keinesfalls in Ordnung.
@mandozer: du bist oft ziemlich aggressiv. Adlem hat doch von Anfang an geschrieben, dass er niemanden verklagen will, sondern Angst hat, belangt zu werden, obwohl er ja wohl wirklich keine Spaßaktion im Sinne hatte. Dass er zu viel getrunken hat und wie unangenehm die Folgen sind, hat er ja wohl in der Nacht selbst gelernt. So unschön das für die anderen ist: bei Jugendlichen ist das nicht wirklich ungewöhnlich, und wenn du ganz ehrlich bist, ist dir das sicherlich auch schon passiert.
Gruß karamel
karamel ich will auf keinen fall aggressiv wirken, wenn das so ist tuts mir leid aber ich kann das einfach nicht ab wenn kiddies am saufen sind und so dumm rummachen ...
man weiss es genau, dass wenn man sich stark erbricht, dass man auch probleme beim atmen hat ... ich habe das gefühl, dass sich die kinder/jugendlichen heutzutage alles erlauben können ...
p.s. ja ich hatte schon einige beäufnisse aber bin nie auf die idee gekommen den NOTRUF und auch den rettungsdienst anzurufen ...
Was ist denn daran so schlimm, den Rettungsdienst zu rufen? Ist der jetzt nur noch für moralisch vertretbare Fälle erlaubt? Ich bin zwar im Suff auch noch nie auf die Idee gekommen aber bei Atemnot hätte ichs vielleicht auch versucht.
Und das die Kiddies soviel saufen find ich auch nicht gut aber man muß immer vorsichtig mit solchen Aussagen sein, sonst endet man schnell mit "Früher war alles besser".
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
klar, der immer stärkere Alkoholkonsum von Jugendlichen ist sehr besorgniserregend. Und ich fand es auch nicht schön, dass ich am Neujahrsmorgen die Hinterlassenschaften des Nachbarsjungen vor unserer Tür beseitigen durfte. Ich hatte jedoch den Eindruck, dass Adlem durchaus aus den Folgen gelernt hat. Nun ja, hoffentlich bleibt die Erinnerung auch lange genug haften!
Und jetzt trinke ich ein alkfreies Bier!
karamel
Heute kam der Brief...
572,- EUR wollen die haben...
Werde ich wohl erstmal meinem Vater verklickern müssen...
Und dann wohl einen Widerspruch einlegen - oder meint ihr ich kann da anrufen bei der Notrufstelle und das klären?
Krass, daß die das tatsächlich durchsetzen wollen. Hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht. Tut mir leid für Dich.
Ich denke jedoch, daß Du gute Karten hast. Zeugen sind ja da. Im Prinzip wäre Dir ein Anwalt anzuraten. Habt Ihr eine Rechtsschutz? Ein Anruf bei der Notrufstelle wird wohl nicht viel bringen, da so etwas immer recht förmlich und bürokratisch abläuft. Ich würde ja gern mehr helfen aber vielleicht kennen sich die anderen in der Materie besser aus.
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
Habe auch nicht mehr damit gerechnet
Vor allem schon so dreist zu sein und zu behaupten ich hätte nichts gehabt und vollkommen zurechnungsfähig!
Naja, ich muss mich erstmal entspannen und ruhig drüber nachdenken...
Mal aus der Hüfte geschossen:
Hier dürfte es sich ja um eine Schadenersatzforderung öffentl. Rechts nach § 823 BGB
handeln.
Somit könnte man die Sache an die Haftpflichtversicherung weiterleiten. Zeugen dafür, daß hier nicht vorsätzl. der Notruf mißbraucht wurde hast Du ja. Dann müßte man auch noch Fahrlässigkeit ausräumen. Aber es ist ja so, daß einer Deiner Kumpel angerufen hat. Wenn der -objektiv gesehen- tatsächlich davon ausgehen konnte, daß Du einen Notarzt brauchst, kann man hier m.E. nicht von Fahrlässigkeit sprechen. Insofern würde wahrscheinlich auch die Haftpflichtversicherung es so sehen, daß Du hier nicht Schadenersatzpflichtig bist. Vorteil wäre: Wenn Du es der Haftpflicht weiterleitest würden sich deren
Anwälte mit der Sache befassen, denn die sind auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall im Freundeskreis. Ein Freund von mir sah, wie ein kleines Kind im Begriff war blindlings auf die Straße, seinem Ball hinterher, zu laufen. Er sprintete los und zog daß Kind zurück. "Unterwegs" hat er leider einen Rentner umgerannt, der sich leicht verletzt hat, und die Kleidung und die Brille war halt kaputt.
Mein Freund gab das Ding seiner Haftpflicht und die haben es abgewehrt. Irgendwas mit "allg. Lebensrisiko" und "höherwertigem Rechtsgut".
Einen Versuch wäre es sicherlich wert.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ich sehe das eher so, dass der Einsatz vom Rettungswagen bezahlt werden muss.
Mir ist -nach einem wirklich schweren Verkehrsunfall- ebenfalls eine solche Rechnung in's Haus gekommen. Ich musste sogar zwei Stunden Einsatz bezahlen, da einer der Fahrer aus 58 Min. einfach 61 Min. Einsatzzeit gemacht hatte. Jede angefangene Stunde muss komplett bezahlt werden! Mein Anwalt hat damals sehr für mich gekämpft, aber wir haben keine Chance gehabt. Allerdings durfte ich den Betrag dann in Raten zahlen...
War es wegen Missbrauchs oder fehlender Versicherung?
Denn wenn tatsächlich wegen Missbrauchs sollte es mich sehr wundern...
Ich weiß zwar, das ich großes Übel verrichtet habe, finde allerdings die Rechnung nicht als angemessen, ganz davon abgesehen habe ich Zeugen dafür - hattest du auch welche?
Außerdem wurden bei mir in der Familie bereits mehrmals - nachweisbar - Personen mit dem Krankenwagen wegen starken Alkoholexzessen mitgenommen... dann halt noch dieser angesprochene Zeitungsbericht (kann ich gerne mal verlinken, wenn ich es wiederfinde)...
Also ich sage es ganz ehrlich, ich würde unser Gesetz nicht mehr verstehen, wenn man mich zur Rechenschaft ziehen würde, aus dem Grunde, dass ich aus Ernst und Angst angerufen habe und ja immer gesagt wird lieber zu früh als zu spät und da kann ich dann auch nicht darauf achten in meinem Zustand, ob nun leider Silvester ist und sich leider andere Menschen vielleicht wirklich ernsthafte und lebenslängliche Verletzungen zuziehen - aber der Gedanke an den Tod war bei mir auch vorhanden
Und wenn man mir wenigstens gesagt hätte, leg dich, trink ein Glas Milch oder so - Nein! Sie meint zu mir ich solle nicht so viel trinken und gut is'!
Wie seht ihr das?
Weder - noch! Wie gesagt, ein schwerer Autounfall. Versichert war ich auch, aber die KFZ-Versicherung zahlt da nicht, die Privathaftplicht auch nicht.
Klar, hatte ich Zeugen! Sogar zwei Polizisten, die mich aus dem Baum geschält haben.
Und beim Trinken gilt: weniger ist mehr. Hab Spaß mit ein paar Bierchen und laß' die harten Sachen sein.
Praktikant, im Nachhinein ist man immer schlauer...
Er heißt übrigens Bike, nicht Praktikant.
Find ich ja frech, daß man jede angefangene Stunde Krankenwageneinsatz zahlen muß. Ich dachte, da gibts ne Pauschale für.
Ist doch voll ungerecht: Die Krankenkassen rechnen jede Krankheit pauschal ab - daß heißt, wenns länger dauert, bekommt das Krankenhaus trotzdem nicht mehr für den Patienten aber wenn sich der Herr Krankenwagenfahrer zwischendrin mal noch nen Döner holt, muß der Patient das mitzahlen. (ich weiß etwas makaber und übertrieben - aber doch sinngemäß richtig)
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
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