Mitarbeiterbesprechnung in der Freizeit

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481802-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiterbesprechnung in der Freizeit

Hallo,
es geht um folgendes: In unserem Betrieb von rund 30 Mitarbeitern ohne Schichtarbeit, findet etwa alle 2 Monate ein sogen. Jourfix - sprich Mitarbeiterbesprechung im gesamten Team statt, anwesend sind auch die 2 Geschäftsführer. Dies findet immer Samstags statt, d.h. in der Freizeit eines jeden Mitarbeiters. Vergütet wird dies lediglich mit Gutschrift der Anwesenden Stunden. Soweit ich informiert bin, wäre hier ein Überstundenzuschlag fällig, der nicht berücksichtigt wird.
Desweiteren ist diese Veranstaltung verpflichtend, bei unentschuldigten Fehlen, droht die Abmahnung.
Wie ist das zu Händeln wenn ich Krank bin an diesem Tag? Und eine Krankmeldung habe?
Laut Geschäftsführung wird dies nicht berücksichtigt, Hauptsache man ist entschuldigt, reicht in so einem Fall nicht ein Anruft? Und warum bekomme ich die Stunden nicht gut geschrieben trotz Krankmeldung?

Desweiteren ist geplant einen Betriebsrat zu gründen, der bisher nicht existiert, Muss die Geschäftsführung darüber vorher informiert werden? Grund dafür besteht darin, das in heiklen Einzelgesprächen der Mitarbeiter alleine vor 2 Geschäftsführern sitzt die auf Ihn einreden bis man kleinbei gibt. Was leider kein Einzelfall ist.

MfG Yvonne

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Dies findet immer Samstags statt, d.h. in der Freizeit eines jeden Mitarbeiters.

Offenbar eben nicht in der Freizeit. Anscheinend ist doch dieser Samstag dann Dienst-Tag.
Möglicherweise sind es angeordnete Überstungen, möglicherweise auch Plusstunden. Überstunden dann, wenn für Vollzeit-MA das Wochenstundenmaß überschritten und kein Ausgleich gewährt wird; für TZK wohl eher Pluszeit.
Krank bedeutet entschuldigtes Fehlen.

Für die Gründung eines BR gibt es ziemlich exakte Vorschriften, da solltest du dich erst einmal in Ruhe einlesen. Und so eine Sache zieht man besser nicht ohne Beratung durch die Gewerkschaft durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es fehlen einige konkrete Angaben, etwa aus dem Arbeitsvertrag, ob der Betrieb tarifgebunden ist. Ich versuche es trotzdem mal, wegen der fehlenden Angaben auch nur sehr allgemein.

Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf Überstundenzuschlag. Es ist durchaus üblich, Überstunden mit Freizeit aufzurechnen, und das wars dann. Das kann allerdings durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag anders aussehen, wissen wir nicht.

Ich habe allerdings erhebliche Zweifel daran, dass ein regelmäßiges Samstags-Meeting so durchgezogen werden kann, es sei denn, in den Arbeitsverträgen steht was anders. Was wir wiederum nicht wissen.

Betriebsratsgründung: ich halte zwar von Gewerkschaften nicht allzu viel. Aber da sind sie wirklich gut. Dort Hilfe suchen, damit keine formellen Fehler passieren. Allerdings helfen die nur, wenn mindestens der Hilfesuchende Mitglied ist.

wirdwerden

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