Hallo,
hier die kürzere Ausführung:
Mal angenommen der Mieter M vereinbart am 19.Juli.2012 mit seinem Vermieter V eine mietfreie Zeit für eine gewerblich genutzte Lagerhalle von Juli 2012 bis Februar 2013. Diese Absprache wurde auf Grund von großen Mängeln an der Immobilie getroffen (Schimmel). Die Mängel wurden in den Vormonaten mehrfach angezeigt und der Mieter versprach sich darum zu kümmern. Der Vermieter hat sich außerdem bereit erklärt diese bis zum 17.8.2012 zu beseitigen. M verzichtet dafür auf Schadensersatzansprüche wegen beschädigtem Inventar. V nimmt keine Verbesserungen vor und M kündigt auf Grund einer massiven Verschlimmerung der Mängel zum 16.09.2012 außerordentlich und fristlos per Einschreiben. V erscheint zu den schriftlich mitgeteilten Übergabeterminen nicht, sodass die Schlüssel am 15.11.2012 per Einschreiben verschickt werden.
Am 16.11.2012 erhält M ein Inkassoschreiben in dem er aufgefordert den Mietzahlungen von Juli.2012 - Oktober.2012 nachzukommen.
Hier meine Fragen:
1. Sind die Mietansprüche des Vermieters gerechtfertigt oder auf Grund des mündlichen Vertrages, der unter Zeugen getroffen wurde unzulässig.
2. Macht es für den Mieter Sinn entweder auf Schadensersatzanspruch und die entstandenen Umzugskosten zu klagen?
3. Ist der Vermieter für die Mietmonate die nicht mietfrei genommen werden konnten zahlungspflichtig?
Liebe Grüße
Jubbry
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-- Editiert Jubbry am 07.01.2013 15:26
Mündliche Absprache über mietfreie Zeit gültig?
7. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2013 | 15:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Absprache über mietfreie Zeit gültig?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2013 | 06:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
wäre ich für eine kurze Einschätzung wirklich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Jubbry
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-- Editiert Jubbry am 08.01.2013 06:46
#2
Antwort vom 8. Januar 2013 | 11:09
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Das ist schwierig zu beantworten.
Mündliche Abreden sind genauso wirksam wie schriftliche, nur der Nachweis ist halt schwierig.
Wenn es vor Gericht geht muss ein Richter entscheiden, wer glaubhafter seine Position darstellt.
Gilt für alle 3 Punkte.
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