Müssen alle Kinder aufkommen?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bienelein
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 13x hilfreich)
Müssen alle Kinder aufkommen?

Hallo, angenommen ein Ehepaar lebt bei den Eltern im Haus zur Miete. Die anderen Geschwister brauchen keine Miete bezahlen, weil sie sich besser verstehn. Als sie das Haus den Eltern abkaufen wollten haben sie gesagt sie möchten dies nicht, sie wollen lieber die Miete. Sie haben sich dann zum Hausbau entschieden. Seitdem ist der Kontakt abgebrochen. Sie haben nie Geld oder sonstiges bekommen. Nun sie die Schwiegereltern beide alt und pflegebedürftig, müssen alle Kinder für die Pflege aufkommen?
Die beiden anderen Geschwister haben beide ein Haus als Schenkung bekommen.
Die Eltern hatten ein Unternehmen, haben aber in die Rentenkasse nicht viel eingezahlt und somit haben sie nur ein Rente von 400 Euro.
Das gebaute Haus ist noch nicht abbezahlt. Müssen Kinder immer für ihre Eltern aufkommen?
Gruß Sabine

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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wie lange ist die Schenkung denn her?
Bei Verarmung des Schenkenden, wie hier, kann sie innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden.

"Schwiegerkinder" brauchen sowieso nicht für Unterhalt aufzukommen, nur leibliche Nachkommen.

Prinzipiell sind alle Kinder dran, nur wenn das "grob unbillig" wäre, könnte man die Unterhaltspflicht ausschließen. Dass die Eltern Miete verlangen und nicht verkaufen wollen, genügt dafür aber nicht. Das geht eher in die Richtung, dass man strafrechtlich relevante Vergehen gegen den Unterhaltspflichtigen begangen hat...

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#2
 Von 
Bienelein
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke quiddje, für die schnelle Antwort.
Die Schenkung ist ca.6 Jahre her. Wenn man nur immer bezahlt hat und dies auch beweisen kann, dann ist es doch nicht fair wenn sie jetzt auch noch die Pflege bezahlen müssen.

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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Tja, dann hast du § 528 BGB ja voll auf deiner Seite.

Zitat daraus:

quote:<hr size=1 noshade>Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden <hr size=1 noshade>


Die 10 Jahre waren relevant wegen §529 BGB . Sie sind nicht annähernd um, die Geschwister sind somit zuerst und ausschließlich dran. Wenn die Geschwister stattdessen die Geschenke zurückgeben (nicht gezahlte Miete ist KEIN Geschenk), müssen die Eltern diese erst mal für ihren Lebensunterhalt aufbrauchen, bevor sie wieder auf die Kinder (dann aber alle) zukommen können.

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